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Keine Beeinträchtigung des Wettbewerbs


Kartellrechtliche Freigabe für die Übernahme des Online-Vermarkters OMS durch Ströer
Bereich der Online-Werbung derzeit einem signifikanten Veränderungsprozess

(25.01.16) - Das Bundeskartellamt hat im Dezember das Vorhaben der Ströer SE, Köln, alle Anteile an der OMS-Vermarktungs GmbH & Co. KG, Düsseldorf, zu erwerben, in der ersten Phase freigegeben. Das Vorhaben betrifft den Bereich der Online-Werbung.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Obwohl Ströer mit der Übernahme seine führende Position unter den inländischen Online-Vermarktern ausbaut, ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs infolge dieses Zusammenschlusses nicht zu erwarten. Den Werbekunden und den Nachfragern nach Vermittlungsleistungen stehen auch nach der Transaktion noch hinreichende Ausweichalternativen zur Verfügung, unter denen sich auch einige große, international tätige Anbieter befinden. Zudem unterliegt der Bereich der Online-Werbung derzeit einem signifikanten Veränderungsprozess, in dem der vollautomatisierte Handel von Online-Werbeflächen zunehmend an Bedeutung gewinnt."

Der Erwerber Ströer, ursprünglich vor allem ein bundesweit tätiger Anbieter im Bereich Außenwerbung, hat in den letzten Jahren insbesondere durch Akquisitionen umfangreiche Aktivitäten in der Online-Werbung aufgebaut. Die OMS-Vermarktungs GmbH & Co. KG ist eine 100prozentige Tochter der OMS Online Marketing Service GmbH & Co. KG, einem Zusammenschluss von 33 regionalen Tageszeitungsverlagen und Medienhäusern zur Vermarktung ihrer Online-Angebote. Die nationale Vermarktung dieser Online-Werbe-Flächen soll künftig durch Ströer/OMS-Vermarktungs GmbH & Co. KG erfolgen. (Bundeskartellamt: ra)


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Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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