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Keine Beeinträchtigung des Wettbewerbs


Kartellrechtliche Freigabe für die Übernahme des Online-Vermarkters OMS durch Ströer
Bereich der Online-Werbung derzeit einem signifikanten Veränderungsprozess

(25.01.16) - Das Bundeskartellamt hat im Dezember das Vorhaben der Ströer SE, Köln, alle Anteile an der OMS-Vermarktungs GmbH & Co. KG, Düsseldorf, zu erwerben, in der ersten Phase freigegeben. Das Vorhaben betrifft den Bereich der Online-Werbung.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Obwohl Ströer mit der Übernahme seine führende Position unter den inländischen Online-Vermarktern ausbaut, ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs infolge dieses Zusammenschlusses nicht zu erwarten. Den Werbekunden und den Nachfragern nach Vermittlungsleistungen stehen auch nach der Transaktion noch hinreichende Ausweichalternativen zur Verfügung, unter denen sich auch einige große, international tätige Anbieter befinden. Zudem unterliegt der Bereich der Online-Werbung derzeit einem signifikanten Veränderungsprozess, in dem der vollautomatisierte Handel von Online-Werbeflächen zunehmend an Bedeutung gewinnt."

Der Erwerber Ströer, ursprünglich vor allem ein bundesweit tätiger Anbieter im Bereich Außenwerbung, hat in den letzten Jahren insbesondere durch Akquisitionen umfangreiche Aktivitäten in der Online-Werbung aufgebaut. Die OMS-Vermarktungs GmbH & Co. KG ist eine 100prozentige Tochter der OMS Online Marketing Service GmbH & Co. KG, einem Zusammenschluss von 33 regionalen Tageszeitungsverlagen und Medienhäusern zur Vermarktung ihrer Online-Angebote. Die nationale Vermarktung dieser Online-Werbe-Flächen soll künftig durch Ströer/OMS-Vermarktungs GmbH & Co. KG erfolgen. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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