Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Kaum noch Ausweichmöglichkeiten


Hersteller von Glasfaservliesstoffen nehmen Fusionsanmeldung nach Bedenken des Bundeskartellamtes zurück
Owens Corning hatte u.a. beabsichtigt, den Geschäftsbereich Glasfaservliesstoffe von Ahlstrom zu erwerben



Das Bundeskartellamt bestätigt, dass die Anmeldung in dem Fusionskontrollverfahren zwischen European Owens Corning Fiberglas Sprl, Watermael-Boitsfort (Belgien), und Ahlstrom Glassfibre Oy, Kotka (Finnland), am 27. Juli 2016 zurückgenommen worden ist. Das Bundeskartellamt hatte zuvor am 27. Juni 2016 einen Entscheidungsentwurf an die Verfahrensbeteiligten übersandt, in dem den Unternehmen die wettbewerblichen Bedenken mitgeteilt worden waren.

Owens Corning hatte u.a. beabsichtigt, den Geschäftsbereich Glasfaservliesstoffe von Ahlstrom zu erwerben. Glasfaservliesstoffe werden insbesondere in der Bauindustrie eingesetzt, beispielsweise im Bedachungsbereich oder der Herstellung von Wand- und Bodenbelägen.

Nach den vorläufigen Ermittlungen ist Owens Corning in einigen der betroffenen Bereiche bereits Marktführer und würde durch den Zusammenschluss mit Ahlstrom auf Marktanteile von über 50 Prozent kommen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Abnehmer hätten nach einer Fusion voraussichtlich kaum noch Ausweichmöglichkeiten. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand wäre in den wettbewerblich besonders betroffenen Produktbereichen neben dem fusionierten Unternehmen nur noch ein wesentlicher Wettbewerber verblieben. Die Auswirkungen der Fusion wären vor allem in Deutschland spürbar gewesen, da hierzulande besonders viele Unternehmen die Produkte nachfragen und die inländischen Umsätze der Beteiligten im europäischen Vergleich hoch sind." (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 30.08.16
Home & Newsletterlauf: 23.09.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Marktmacht weniger Unternehmen verfestigt sich

    Das Bundeskartellamt hat den vierten Bericht über die Wettbewerbsverhältnisse bei der Erzeugung elektrischer Energie - sog. "Marktmachtbericht" - vorgelegt. Der Bericht analysiert die Marktmachtverhältnisse bei der Erzeugung und dem erstmaligen Absatz von Strom im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 31. März 2023.

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen die Deutsche Post InHaus Services GmbH (DPIHS), ein Tochterunternehmen der Deutschen Post AG (DPAG), sowie gegen die Postcon Konsolidierungs GmbH und die Compador Dienstleistungs GmbH eingeleitet.

  • Bewertung der 50+1-Regel

    In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Einschätzung der sog. 50+1-Regel beabsichtigt das Bundeskartellamt, die von der Deutschen Fußball Liga (DFL) zugesagten Satzungsänderungen für bindend zu erklären und das Verfahren auf dieser Grundlage abzuschließen.

  • Datenschutzregeln und Kartellrecht

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das Bundeskartellamt im Rahmen von kartellrechtlichen Abwägungsentscheidungen auch datenschutzrechtliche Bestimmungen berücksichtigen darf.

  • Markt für Tiefkühlpizza ist stark konzentriert

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Galileo Lebensmittel GmbH & Co. KG (Galileo) durch die Unternehmensgruppe Dr. August Oetker KG (Dr. Oetker) nach umfangreichen Marktermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen