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Zusatzbeiträge der Krankenkassen im Visier


Bundeskartellamt leitet Kartellverfahren gegen Krankenkassen ein
Haben Krankenkassen gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen?


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(02.03.10) - Das Bundeskartellamt hat am 17. Februar 2010 ein Verfahren gegen neun Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung eingeleitet. Es geht dem Verdacht nach, dass die Kassen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen haben, als sie Ende Januar gemeinsam angekündigt haben, Zusatzbeiträge zu erheben.

Gegenstand des Verwaltungsverfahrens ist die Frage, ob der Festlegung und der Bekanntgabe der Zusatzbeiträge verbotene Kartellabsprachen zu Grunde gelegen haben. Das Bundeskartellamt prüft nicht die Angemessenheit der angekündigten Zusatzbeiträge.

Den Unternehmen wurden förmliche Auskunftsbeschlüsse zugestellt, die binnen drei Wochen beantwortet werden müssen. (Bundeskartellamt: ra)

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Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

Kartell bestraft: 400.000 Euro Buße Das Bundeskartellamt hat gegen einen Hersteller von Kabelfüllmischungen sowie zwei verantwortliche Mitarbeiter Geldbußen in Höhe von insgesamt 400.000 Euro verhängt.

Wettbewerb in der Energiewirtschaft Das Bundeskartellamt hat einen Bericht zur Evaluierung seiner Beschlüsse zu langfristigen Gaslieferverträgen veröffentlicht. In mehreren Entscheidungen gegenüber deutschen Ferngasunternehmen hatte die Behörde eine Begrenzung der Laufzeiten und der Bezugsquoten von Gaslieferverträgen durchgesetzt. Die Erfolge dieser bis zum 30. September 2010 befristeten Maßnahmen dokumentiert der jetzt vorgelegte Bericht. Aufgrund der festgestellten positiven Marktveränderungen besteht kein Anlass für eine Verlängerung der Regelung.

Kaffeerösterkartell enttarnt und bestraft Das Bundeskartellamt hat gegen acht Kaffeeröster und den Deutschen Kaffeeverband e.V., Hamburg, (DKV) sowie zehn verantwortliche Mitarbeiter Geldbußen in Höhe von insgesamt ca. 30 Mio. Euro wegen Preisabsprachen im sog. Außer-Haus-Bereich (Belieferung von Großverbrauchern) verhängt.

Kartellabsprachen der Brillenglashersteller Das Bundeskartellamt hat Geldbußen wegen Kartellabsprachen in Höhe von insgesamt 115 Mio. Euro gegen die fünf führenden Brillenglashersteller in Deutschland, sieben verantwortliche Mitarbeiter sowie den Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) verhängt.

Fusion Magna/Karmann gestoppt Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der europäischen Cabrio-Dachsystemsparte von Karmann durch den Automobilzulieferer Magna untersagt.

Pressevielfalt im Einzelhandel garantiert Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Kontrolle über die Presse Vertrieb Pfalz GmbH & Co. KG, Frankenthal (PV Pfalz) durch die Roth+Horsch Pressevertrieb GmbH & Co. KG, Weiterstadt (Roth+Horsch) im Hauptprüfverfahren freigegeben. Beide Unternehmen sind im Pressegroßhandel tätig.

Übernahme der Kontrolle über Herlitz durch Pelikan Das Bundeskartellamt hat nach einer eingehenden viermonatigen Prüfung die Übernahme der Kontrolle über Herlitz durch Pelikan ohne Auflagen freigegeben. Beide Unternehmen zählen zu den führenden Marken in der Papier-, Büro- und Schreibwaren-Industrie und gehören zu den deutschen Traditionsunternehmen.

Kartellabsprache bei Silostellgebühr Das Bundeskartellamt hat gegen die Baustoffhandelskooperationen hagebau und Eurobaustoff sowie die zwei Baustoff-Fachhandelsverbände Verband Norddeutscher Baustoffhändler und Baustoff-Fachhandel Landsberg, ehemals Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel, sowie gegen vier Personen wegen deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Aufstellgebühren für Trockenmörtel-Silos Geldbußen in Höhe von insgesamt 13,36 Mio. Euro verhängt.

Zusatzbeiträge der Krankenkassen im Visier Das Bundeskartellamt hat am 17. Februar 2010 ein Verfahren gegen neun Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung eingeleitet. Es geht dem Verdacht nach, dass die Kassen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen haben, als sie Ende Januar gemeinsam angekündigt haben, Zusatzbeiträge zu erheben.

Kartellverstöße und Bußgeldrahmen Medienberichten zufolge habe das OLG Düsseldorf in einer noch nicht veröffentlichten Entscheidung die Bußgeldpraxis des Bundeskartellamtes gekippt. Diese Darstellung bedarf nach Ansicht des Bundeskartellamts der Erläuterung.

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