Submissionsabsprachen sind eine Straftat
Wie erkennt man unzulässige Submissionsabsprachen?
Bundeskartellamt veröffentlicht eine Infobroschüre für Vergabestellen
(02.09.15) - Das Bundeskartellamt hat eine Informationsbroschüre zur Aufdeckung von Submissionsabsprachen veröffentlicht. Eine Checkliste mit typischen Indikatoren soll es Vergabestellen erleichtern, Hinweise auf mögliche Absprachen von Unternehmen im Rahmen der Vergabeverfahren zu erkennen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Strafverfolgungs- und Kartellbehörden sind auf die Mithilfe der Vergabestellen angewiesen. Die Aufdeckung von Submissionsabsprachen ist ohne entsprechende Hinweise sehr schwierig, da sich die beteiligten Unternehmen erfahrungsgemäß sehr viel Mühe geben, ihre illegalen Absprachen zu verdecken. Wir haben in vergangenen Verfahren, wie beispielsweise dem Feuerwehrfahrzeugkartell oder dem Schienenkartell gesehen, dass es bestimmte Anhaltspunkte in den Vergabeverfahren geben kann, die sich zu einem Anfangsverdacht für illegale Absprachen verdichten können."
Nach der Checkliste sollten Vergabestellen u.a. darauf achten, ob sich die einzelnen Angebote äußerlich ähneln, ob es Hinweise darauf gibt, dass die Bieter die Angebote der anderen kennen oder ob gewisse Angebotsmuster erkennbar sind. Bei weitem nicht jede Auffälligkeit in den Angebotsunterlagen muss auf einer illegalen Absprache beruhen. Dennoch kann es von Fall zu Fall sinnvoll sein, das Bundeskartellamt oder die örtlich zuständige Landeskartellbehörde auch in Zweifelsfällen über einen Verdacht zu informieren.
Submissionsabsprachen sind – anders als andere Kartellverstöße – eine Straftat. Es gilt deshalb eine geteilte Zuständigkeit. Den verantwortlichen Personen droht eine Freiheits- oder Geldstrafe nach § 298 des Strafgesetzbuches. Für sie ist deshalb die Staatsanwaltschaft zuständig. Die Verfolgung der beteiligten Unternehmen fällt hingegen in die Zuständigkeit der Kartellbehörden, die empfindliche Bußgelder verhängen können. Im Rahmen der Ermittlungen kooperieren die Behörden eng miteinander.
Zur Intensivierung der Verfolgungstätigkeit veranstaltet das Bundeskartellamt regelmäßig einen Erfahrungsaustausch von Kartellbehörden und Staatsanwälten aus ganz Deutschland. Der Dialog im "Netzwerk Submissionsabsprachen" dient dazu, Synergieeffekte bei der Bekämpfung von Submissionsabsprachen zu erzielen und die Aufklärungsquote für diese Taten weiter zu erhöhen. Die Erfahrungen der beteiligten Verfolgungsbehörden sind in die Erstellung der Broschüre eingeflossen. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz
Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Zahlreiche Aufträge zugeschoben
Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.
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Fitness- und Wellbeing-Angebote
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.