Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Markt für Kupfergießwalzdraht


Aurubis darf restliche Anteile an Deutsche Gießdraht übernehmen
Durch die vollständige Übernahme der Produktion der Deutsche Gießdraht wird mit Codelco ein naher Wettbewerber von Aurubis entfallen



Nach einer Fusionskontrollentscheidung des Bundeskartellamtes darf die Aurubis AG, Hamburg, weitere 40 Prozent der Anteile und damit die alleinige Kontrolle an der Deutsche Gießdraht GmbH, Emmerich am Rhein, erwerben. Bislang ist die Deutsche Gießdraht ein Gemeinschaftsunternehmen von Aurubis und der Codelco Kupferhandel GmbH, Düsseldorf, und produziert Kupfergießwalzdraht ausschließlich für die beiden Mutterunternehmen. Aurubis und Codelco vertreiben den Gießwalzdraht bislang im Wettbewerb zueinander. Abnehmer sind Weiterverarbeiter und einige Händler.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Aurubis ist der mit Abstand größte Hersteller von Kupfergießwalzdraht in Europa. Durch die vollständige Übernahme der Produktion der Deutsche Gießdraht wird mit Codelco ein naher Wettbewerber von Aurubis entfallen. Dennoch stehen den Nachfragern nach den verfügbaren Informationen auch nach der Übernahme weitere in- und ausländische Hersteller zur Verfügung, so dass eine Untersagung des Vorhabens im Ergebnis nicht gerechtfertigt gewesen wäre."

Kupfergießwalzdraht ist das Basisprodukt für die Kabel- und Drahtindustrie und wird hauptsächlich zu Energiekabeln, Magnetspulen und zu Produkten in der Telekommunikations- und Datentechnik weiterverarbeitet.

Die Deutsche Gießdraht gehört in Europa zu den führenden Produzenten von Gießwalzdraht.

Aurubis, die bis zum Jahre 2009 unter "Norddeutsche Affinerie Aktiengesellschaft" firmierte, ist ein integrierter Kupferproduzent und bereits vor dem Zusammenschluss der mit Abstand größte Anbieter in Europa, der neben der Beteiligung an Deutsche Gießdraht über weitere Produktionsstätten in Europa verfügt.

Mit Codelco wird aufgrund der Übernahme ein naher Wettbewerber von Aurubis entfallen. Allerdings haben die Nachfrager auch nach dem Zusammenschluss noch Ausweichmöglichkeiten. Mehrere in- und ausländische Hersteller in Europa bieten Kupfergießwalzdraht von vergleichbarer Qualität an. Die Ermittlungen haben gezeigt, dass die Nachfrager auch in der Lage sind, ohne größeren Aufwand zu einem anderen Hersteller von Kupfergießwalzdraht zu wechseln und dies in der Vergangenheit teilweise auch getan haben. Den Vortrag von Aurubis, dass die Wettbewerber auch über ausreichend Kapazitäten verfügen, um wechselwillige Nachfrager tatsächlich beliefern zu können, konnten die Ermittlungen im Ergebnis nicht widerlegen. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 03.08.18
Newsletterlauf: 03.09.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Starke Marktstellung hätte sich verstärkt

    Die Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG hat die Anmeldung der Übernahme sämtlicher Anteile an der Druck- und Verlagshaus Hermann Daniel GmbH & Co. KG, Balingen, sowie an deren Komplementärgesellschaft Anfang Januar 2023 zurückgenommen. Das Verlagshaus Daniel verbreitet im Zollernalbkreis die regionale Abonnement-Tageszeitung "Zollern-Alb-Kurier" sowie ein Anzeigenblatt.

  • Wettbewerbsvorschriften für Digitalkonzerne

    Das Bundeskartellamt hat am 23. Dezember 2022 Alphabet Inc., Mountain View, USA, Google Ireland Ltd., Dublin, Irland, und Google Germany GmbH, Hamburg, seine vorläufige rechtliche Einschätzung in dem Verfahren wegen Googles Konditionen zur Datenverarbeitung übersandt. Nach dem jetzigen Verfahrensstand geht das Bundeskartellamt davon aus, dass die neuen Vorschriften für Digitalkonzerne (§ 19a GWB) einschlägig sind und Google deshalb ihre Datenverarbeitungskonditionen und die darauf gestützte Praxis anpassen muss.

  • Hohe Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Wienerberger AG, Wien, Österreich, sämtliche Anteile an der Terreal Holding S.A.S, Suresnes, Frankreich, zu erwerben, freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Durch das Zusammenschlussvorhaben werden künftig die bekannten Dachziegel-Marken "Creaton" und "Koramic" von ein und demselben Unternehmen angeboten."

  • Verstoß gegen das Missbrauchsverbot

    Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. wegen möglicher Behinderung von Wettbewerbern und Beschränkung des Preiswettbewerbs eingeleitet. Gegenstand des Verfahrens sind die in den Nutzungsbedingungen von PayPal für Deutschland festgelegten "Regeln zu Aufschlägen" und zur "Darstellung von PayPal".

  • Handelsmarktplatz im Bereich des E-Commerce

    Das Bundeskartellamt hat zwei laufende Missbrauchsverfahren gegen das Unternehmen Amazon nun auch auf die Anwendung des neuen Instruments zur effektiveren Aufsicht über große Digitalkonzerne (§ 19a GWB) erstreckt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir untersuchen in den beiden Verfahren, ob und wie Amazon die Geschäftschancen von Händlern, die im Wettbewerb zu Amazons eigenem Handelsgeschäft auf dem Amazon-Marktplatz tätig sind, beeinträchtigt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen