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Markt für bezahltes Video on Demand


Bundeskartellamt gibt Erweiterung von 7TV um Maxdome und Eurosport frei
Der Markt für bezahltes Video on Demand ist jedoch nach wie vor ein stark expandierender Markt und weist etwa mit Amazon, Netflix, ITunes und auch Sky sowie mit öffentlich-rechtlichen Angeboten potente Wettbewerber auf



Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben von ProSiebenSat.1 Media SE und Discovery Communications freigegeben, die gemeinsame Videoplattform 7TV insbesondere um ihre Videostreaming-Angebote "Maxdome" und "Eurosport-Player" zu erweitern. 7TV wurde von ProSiebenSat.1 und Discovery bereits im letzten Jahr gegründet und vom Bundeskartellamt freigegeben. Es bietet bislang Videos zum Abruf und auch Live-Streams von TV-Programmen der Muttergesellschaften an, die beide durch Werbung finanziert werden. Auch die Erweiterung der Kooperation um das Pro7-Angebot "Maxdome" sowie das Discovery-Angebot "Eurosport-Player" als einen zusätzlichen Geschäftsbereich lässt nicht erwarten, dass das Gemeinschaftsunternehmen eine dominante Marktposition erhält.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Maxdome hat zwar ein großes und bekanntes Videoangebot und auch der Eurosport-Player hat mit den Bundesliga-Spielen Bekanntheit erlangt. Der Markt für bezahltes Video on Demand ist jedoch nach wie vor ein stark expandierender Markt und weist etwa mit Amazon, Netflix, ITunes und auch Sky sowie mit öffentlich-rechtlichen Angeboten potente Wettbewerber auf."

Die Beteiligten haben beim Bundeskartellamt ausschließlich die Erweiterung um die genannten eigenen Aktivitäten als Zusammenschluss angemeldet. Hierauf beschränkt sich die Fusionsprüfung und Freigabe des Bundeskartellamts. Soweit 7TV weitere Inhalte oder Kooperationspartner aufnehmen will, ist eine erneute Prüfung unter Berücksichtigung der aktuellen Marktlage und der konkreten Ausgestaltung der Kooperation erforderlich. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 03.08.18
Newsletterlauf: 30.08.18



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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