Markt für bezahltes Video on Demand
Bundeskartellamt gibt Erweiterung von 7TV um Maxdome und Eurosport frei
Der Markt für bezahltes Video on Demand ist jedoch nach wie vor ein stark expandierender Markt und weist etwa mit Amazon, Netflix, ITunes und auch Sky sowie mit öffentlich-rechtlichen Angeboten potente Wettbewerber auf
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben von ProSiebenSat.1 Media SE und Discovery Communications freigegeben, die gemeinsame Videoplattform 7TV insbesondere um ihre Videostreaming-Angebote "Maxdome" und "Eurosport-Player" zu erweitern. 7TV wurde von ProSiebenSat.1 und Discovery bereits im letzten Jahr gegründet und vom Bundeskartellamt freigegeben. Es bietet bislang Videos zum Abruf und auch Live-Streams von TV-Programmen der Muttergesellschaften an, die beide durch Werbung finanziert werden. Auch die Erweiterung der Kooperation um das Pro7-Angebot "Maxdome" sowie das Discovery-Angebot "Eurosport-Player" als einen zusätzlichen Geschäftsbereich lässt nicht erwarten, dass das Gemeinschaftsunternehmen eine dominante Marktposition erhält.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Maxdome hat zwar ein großes und bekanntes Videoangebot und auch der Eurosport-Player hat mit den Bundesliga-Spielen Bekanntheit erlangt. Der Markt für bezahltes Video on Demand ist jedoch nach wie vor ein stark expandierender Markt und weist etwa mit Amazon, Netflix, ITunes und auch Sky sowie mit öffentlich-rechtlichen Angeboten potente Wettbewerber auf."
Die Beteiligten haben beim Bundeskartellamt ausschließlich die Erweiterung um die genannten eigenen Aktivitäten als Zusammenschluss angemeldet. Hierauf beschränkt sich die Fusionsprüfung und Freigabe des Bundeskartellamts. Soweit 7TV weitere Inhalte oder Kooperationspartner aufnehmen will, ist eine erneute Prüfung unter Berücksichtigung der aktuellen Marktlage und der konkreten Ausgestaltung der Kooperation erforderlich. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 03.08.18
Newsletterlauf: 30.08.18
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Starke Marktstellung hätte sich verstärkt
Die Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG hat die Anmeldung der Übernahme sämtlicher Anteile an der Druck- und Verlagshaus Hermann Daniel GmbH & Co. KG, Balingen, sowie an deren Komplementärgesellschaft Anfang Januar 2023 zurückgenommen. Das Verlagshaus Daniel verbreitet im Zollernalbkreis die regionale Abonnement-Tageszeitung "Zollern-Alb-Kurier" sowie ein Anzeigenblatt.
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Wettbewerbsvorschriften für Digitalkonzerne
Das Bundeskartellamt hat am 23. Dezember 2022 Alphabet Inc., Mountain View, USA, Google Ireland Ltd., Dublin, Irland, und Google Germany GmbH, Hamburg, seine vorläufige rechtliche Einschätzung in dem Verfahren wegen Googles Konditionen zur Datenverarbeitung übersandt. Nach dem jetzigen Verfahrensstand geht das Bundeskartellamt davon aus, dass die neuen Vorschriften für Digitalkonzerne (§ 19a GWB) einschlägig sind und Google deshalb ihre Datenverarbeitungskonditionen und die darauf gestützte Praxis anpassen muss.
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Hohe Austauschbarkeit der Produkte
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Wienerberger AG, Wien, Österreich, sämtliche Anteile an der Terreal Holding S.A.S, Suresnes, Frankreich, zu erwerben, freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Durch das Zusammenschlussvorhaben werden künftig die bekannten Dachziegel-Marken "Creaton" und "Koramic" von ein und demselben Unternehmen angeboten."
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Verstoß gegen das Missbrauchsverbot
Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. wegen möglicher Behinderung von Wettbewerbern und Beschränkung des Preiswettbewerbs eingeleitet. Gegenstand des Verfahrens sind die in den Nutzungsbedingungen von PayPal für Deutschland festgelegten "Regeln zu Aufschlägen" und zur "Darstellung von PayPal".
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Handelsmarktplatz im Bereich des E-Commerce
Das Bundeskartellamt hat zwei laufende Missbrauchsverfahren gegen das Unternehmen Amazon nun auch auf die Anwendung des neuen Instruments zur effektiveren Aufsicht über große Digitalkonzerne (§ 19a GWB) erstreckt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir untersuchen in den beiden Verfahren, ob und wie Amazon die Geschäftschancen von Händlern, die im Wettbewerb zu Amazons eigenem Handelsgeschäft auf dem Amazon-Marktplatz tätig sind, beeinträchtigt.