Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel


Bundeskartellamt gibt Zusammenschlussvorhaben Edeka/trinkgut unter aufschiebender Bedingung frei
Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamtes lässt der Zusammenschluss für zehn regionale Absatzmärkte die Entstehung bzw. die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung der Edeka erwarten


(03.11.10) - Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von rund 200 trinkgut Getränkeabholmärkten durch die Edeka-Gruppe unter Nebenbestimmungen freigegeben. Die Entscheidung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Unternehmen rund 30 Standorte (tringut- und Top-Getränkemärkte) in zehn verschiedenen Markträumen sowie den bislang zur trinkgut gehörenden Getränkelogistiker Maxxum veräußern.

Der Zusammenschluss betrifft den Markt für den Verkauf von Getränken an Endverbraucher in einer eine Reihe von regionalen Markträumen mit Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Durch den Zusammenschluss übernimmt Edeka einen nach seinem Vertriebskonzept im Getränkebereich gleichwertigen Wettbewerber. trinkgut ist zugleich die größte Getränkeabholmarktkette Deutschlands.

Um eine Untersagung des Vorhabens zu vermeiden, sind Edeka und trinkgut mit einem Zusagenangebot an das Bundeskartellamt herangetreten. Nach intensiven Verhandlungen über dessen Ausgestaltung konnte der Fall mit bestimmten Veräußerungsverpflichtungen freigegeben werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Angesichts der hohen Konzentration im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels müssen wir uns Zusammenschlussvorhaben in diesem Bereich ganz genau anschauen. Dies gilt auch dann, wenn der Zusammenschluss für sich genommen zu relativ geringen Marktanteilszuwächsen führt. Wettbewerb im Einzelhandel bringt ganz unmittelbare Vorteile für die Verbraucher mit sich. Wir müssen aufpassen, dass sich die Struktur in diesem Markt nicht in kleinen aber stetigen Schritten substantiell verschlechtert."

Wettbewerbliche Probleme in regionalen Absatzmärkten
Das Bundeskartellamt hat ca. 80 regionale Markträume untersucht. In diese Untersuchung hat die Behörde alle Handelsunternehmen mit nennenswerter Marktbedeutung sowie mehr als 100 kleine und große Getränkeabholmärkte einbezogen.

Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamtes lässt der Zusammenschluss für zehn regionale Absatzmärkte die Entstehung bzw. die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung der Edeka erwarten.

Mit dem Zusammenschluss wächst auch das Beschaffungsvolumen der Edeka bei Getränken. Im Verhältnis zu kleineren Wettbewerbern versetzt dies das Unternehmen in die Lage, im Einkauf bessere Konditionen durchzusetzen und sich dadurch auch für die Absatzseite einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, der ihre Marktstellung weiter absichert.

Mit dem Erwerb des Getränkelogistikers Maxxum würde die Edeka darüber hinaus in die Lage versetzt, Einkaufskonditionen direkt mit den Herstellern von Getränken zu verhandeln ohne auf die Marktstufe des Getränkefachgroßhandels angewiesen zu sein.

Starke Marktposition auch auf den Beschaffungsmärkten
Die Untersuchung der Behörde zu den Marktverhältnissen auf den Beschaffungsmärkten hat starke Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Unternehmen Edeka, REWE und die Schwarz-Gruppe auf den Beschaffungsmärkten für Herstellermarken im Bereich alkoholfreier Getränke ein marktbeherrschendes Oligopol bilden. Im Ergebnis hat dieser Aspekt eine Untersagung des Vorhabens jedoch nicht getragen. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen