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Kartellrechtspraxis und ökonomische Gutachten


Bundeskartellamt definiert verbindliche Qualitätsstandards für ökonomische Gutachten
Die Bedeutung ökonomischer Argumente und Analysen in der Kartellrechtspraxis hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen


(27.10.10) - Das Bundeskartellamt hat eine Bekanntmachung zu verbindlichen Qualitätsstandards für ökonomische Gutachten veröffentlicht. Die Standards sollen sicherstellen, dass ökonomische Gutachten, die der Behörde zur Bewertung eines kartellrechtlichen Sachverhalts vorgelegt werden, qualitativen Mindestanforderungen genügen.

Die Bedeutung ökonomischer Argumente und Analysen in der Kartellrechtspraxis hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Dieser Trend schlägt sich in einer steigenden Zahl ökonomischer Gutachten nieder, die im Auftrag der betroffenen Unternehmen in konkreten Einzelfällen dem Bundeskartellamt vorgelegt werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagt: "Ökonomische Gutachten können einen wichtigen Beitrag zu einer sachgerechten Beurteilung eines konkreten Einzelfalles leisten. Dies setzt aber voraus, dass qualitative Mindestanforderungen eingehalten und durch ein hohes Maß an Transparenz und Nachvollziehbarkeit eine konsistente Beurteilung der Beweiskraft der Analyse ermöglicht werden."

Die nun veröffentlichten Standards wurden in Zusammenarbeit mit zahlreichen Wissenschaftlern und praktisch erfahrenen Gutachtern erarbeitet. Sie orientieren sich an Qualitätsanforderungen, wie sie in der wissenschaftlichen Praxis selbstverständlich sind. Dazu gehören z.B. ein klarer Bezug der Analysen zur kartellrechtlichen Fragestellung, die Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit der Argumente und Daten, Transparenz bzgl. kritischer Annahmen, die lückenlose Dokumentation empirischer Analysen und vollständige Quellenangaben.

Zudem soll mit Hilfe der Bekanntmachung der Prozess der Einreichung und Bewertung von Gutachten vereinheitlicht und für alle Beteiligten transparenter ausgestaltet werden.
Das Bundeskartellamt macht deutlich, dass Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus Gutachten, die den nun veröffentlichten Standards nicht genügen, im Rahmen der Beweiswürdigung nur nachrangig oder gar nicht berücksichtigt werden können.

Die Bekanntmachung ist auf der Homepage des Bundeskartellamtes in deutscher und englischer Sprache abrufbar. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

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    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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