Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Deutsche Kälbermastaktivitäten veräußert


Zusammenschlussvorhaben der niederländischen Kalbfleischproduzenten Van Drie und Alpuro unter aufschiebender Bedingung freigegeben
Auf dem deutschen Markt für den Vertrieb von Kalbfleisch wäre infolge des Zusammenschlusses eine marktbeherrschende Stellung entstanden


(07.01.11) - Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des Kalbfleischproduzenten Alpuro mit Sitz in Uddel, Niederlande durch Van Drie (Mijdrecht/NL) unter Nebenbestimmungen freigegeben. Die Entscheidung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass Van Drie vor Vollzug des Zusammenschlusses ihre deutschen Kälbermastaktivitäten veräußert. Dabei handelt es sich um die Gesellschaften Van Drie Deutschland GmbH, Schils GmbH und Naturalys GmbH (alle ansässig in Wettringen).

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Auf dem deutschen Markt für den Vertrieb von Kalbfleisch wäre infolge des Zusammenschlusses eine marktbeherrschende Stellung entstanden. Durch die Verpflichtung, die Kälbermastkapazitäten von Van Drie in Deutschland zu veräußern, werden Chancen für mehr Wettbewerb durch konkurrierende Anbieter eröffnet."

Van Drie und Alpuro sind die führenden europäischen Kalbfleischproduzenten. Ihre Geschäftsaktivitäten umfassen die gesamte Kalbfleischproduktionskette. Als sog. Integratoren kaufen sie junge Kälber für die Mast ein, mästen sie in eigenen oder Lohnmastbetrieben, schlachten die gemästeten Kälber und vertreiben das daraus resultierende Kalbfleisch.

Grenzüberschreitende Lieferungen von Kalbfleisch erfolgen im Wesentlichen nur durch die beiden niederländischen Kalbfleischhersteller. Exportquoten nationaler Anbieter sind darüber hinaus nur in sehr geringem Ausmaß zu beobachten. In den bedeutendsten Absatzländern (Deutschland, Frankreich und Italien) reicht die inländische Produktion jeweils nicht aus, um der bestehenden Nachfrage zu entsprechen. Zum Anderen gibt es von Land zu Land erhebliche Unterschiede in den Verbrauchsgewohnheiten und den Anforderungen an den Herkunftsnachweis für Kalbfleisch.

Durch den Zusammenschluss hätte Van Drie ihre führende Position auf dem deutschen Markt für den Vertrieb von Kalbfleisch an Großhandel, industrielle Weiterverarbeiter und die Gastronomie weiter ausgebaut. Durch die Übernahme von Alpuro verbessert Van Drie den Zugang zu den Beschaffungsmärkten im Hinblick auf den Zugriff auf Jungkälber, Mastplätze und gemästete Kälber.

Aufgrund der europaweiten Engpässe beim Zugriff auf Mastplätze und gemästete Kälber und der im Wesentlichen bei Van Drie und Alpuro gebündelten Nachfrage wäre die Marktposition der Beteiligten von den nationalen Anbietern kaum anzugreifen gewesen. Hinzu kommt, dass die deutschen Anbieter auf den Bezug von gemästeten Kälbern aus Van Dries deutschen Lohnmastbetrieben angewiesen sind, um ihre derzeitige Schlachtmenge überhaupt erreichen zu können. Aufgrund der mangelnden freien Verfügbarkeit gemästeter Kälber ist die für Wettbewerbsvorstöße erforderliche Ausweitung der Schlachtkapazitäten der nationalen Anbieter derzeit nicht möglich.

Um die Untersagung des Vorhabens zu vermeiden, ist Van Drie mit einem Zusagenangebot an das Bundeskartellamt herangetreten. Die Veräußerung der Gesellschaften, in denen die deutschen Mastaktivitäten der Van Drie-Gruppe gebündelt sind, bedeutet die Abgabe von rund 30.000 Mastplätzen in Deutschland, entsprechend rund 20 Prozent der deutschen Mastplätze. Nach intensiven Verhandlungen über die Ausgestaltung der Zusagen konnte der Zusammenschluss mit den genannten Veräußerungsverpflichtungen freigegeben werden. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

  • Erwerb von Lebensmittelherstellern

    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen