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Kartellverfolgung als zentrale Aufgabe


Wettbewerbsaufsicht 2010: Ein ereignisreiches und erfolgreiches Jahr für das Bundeskartellamt
Die Nachfragemacht der fünf großen Handelsketten wird das Bundeskartellamt sicher auch im kommenden Jahr beschäftigen


(03.01.11) - Das Bundeskartellamt blickt auf ein ereignisreiches und erfolgreiches Jahr zurück. 2010 war gleichzeitig das erste Jahr für Andreas Mundt als neuer Präsident.

Die Kartellverfolgung ist und bleibt eine der zentralen Aufgaben des Bundeskartellamtes. Im vergangenen Jahrzehnt hat die Behörde eine ganze Reihe von organisatorischen und strukturellen Änderungen vollzogen und ist heute in diesem Bereich besser denn je aufgestellt.

2010 wurden in insgesamt 11 Fällen rund 255 Mio. Euro an Bußgeldern gegen insgesamt 35 Unternehmen verhängt. Die Bonusregelung hat sich erneut als erfolgreiches Instrument bewährt. Mit 50 Anträgen in 25 Fällen trägt die Regelung weiterhin ganz entscheidend zur Aufdeckung von illegalen Absprachen bei. Beamte des Bundeskartellamtes haben im vergangenen Jahr im Verbund mit der örtlichen Polizei 17 nationale Durchsuchungen bei insgesamt 120 Unternehmen und fünf Privatpersonen durchgeführt.

Die abgeschlossenen und eröffneten Verfahren betrafen die unterschiedlichsten Wirtschaftsbereiche, darunter Bußgelder gegen Brillenglashersteller in Höhe von 115 Mio. Euro, gegen Hersteller von Großdampferzeugern für Kraftwerke in Höhe von 91 Mio. Euro und nach dem Bußgeld gegen Kaffeeröster im Dezember 2009 über 160 Mio. Euro weitere 30 Mio. wegen Absprachen im Bereich der Lieferungen an Großabnehmer.
Die Fallbearbeitungspraxis wird zunehmend von dem Instrument des "settlements", der Möglichkeit, in einem transparenten Verfahren zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung mit den Unternehmen zu gelangen, geprägt.

Durchsuchungen im Lebensmitteleinzelhandel
Aufsehen erregte auch eine große bundesweite Durchsuchung von Lebensmitteleinzelhandelskonzernen und verschiedenen Herstellern von Markenprodukten im Januar des vergangenen Jahres wegen des Verdachts auf vertikale Preisabsprachen. Das Bundeskartellamt geht im Rahmen des laufenden Verfahrens der Frage nach, ob Hersteller mit Händlern Endverkaufspreise für bestimmte Produkte vereinbart haben. Sollten sich die Hinweise bestätigen, wären damit Verhaltensweisen aufgedeckt, die weit über die gesetzlich erlaubten unverbindlichen Preisempfehlungen hinausgingen.

Fusionskontrolle gewährleistet Funktionieren von Märkten
Der Lebensmitteleinzelhandel spielte auch im Jahre 2010 wieder eine gewichtige Rolle im Bereich der Fusionskontrolle. Die Konzentration ist in diesem Markt weit vorangeschritten. Nachdem noch im Jahre 1999 die acht größten Unternehmen einen Marktanteil von 70 Prozent auf sich vereinigten, sind es heute fünf Konzerne, die 90 Prozent des Marktes unter sich aufteilen.

Auch kleinere Zukäufe müssen deshalb einer genauen Prüfung unterzogen werden, um ein "Kippen" des Marktes zu verhindern. So konnte das Bundeskartellamt den Erwerb der Getränkehandelskette "Trinkgut" durch Edeka nur unter weitreichenden Auflagen zur Veräußerung bestimmter Standorte freigeben. Die Nachfragemacht der fünf großen Handelsketten wird das Bundeskartellamt sicher auch im kommenden Jahr beschäftigen.

Insgesamt lag die Zahl der zu prüfenden Vorhaben mit rund 1000 Anmeldungen nach 2009 erneut auf einem Niveau, das deutlich unter dem der vorherigen Jahre zurückbleibt. Dies erklärt sich einerseits durch die noch immer zögerliche Investitionsbereitschaft der Unternehmen nach der Krise. Darüber hinaus wirkt sich die 2009 eingeführte sog. zweite Inlandsumsatzschwelle aus. Seit dem Inkrafttreten des dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes müssen insbesondere im Ausland realisierte Fusionen, die sich nur geringfügig auf den deutschen Markt auswirken, nicht mehr angemeldet werden.

Nicht nur geringfügige Auswirkungen auf den deutschen Markt hätte hingegen die geplante Zusammenlegung der Eisenerzproduktion der beiden globalen Player BHP und Rio Tinto gehabt. Diese Großfusion im Rohstoffsektor, die weltweit Aufmerksamkeit erregte, hätte die Produktion der beiden wesentlichen Anbieter weltweit zusammengeführt. In Abstimmung mit verschiedenen internationalen Wettbewerbsbehörden von Asien über Europa hatte sich das Bundeskartellamt im Rahmen der Prüfung federführend gegen das Projekt ausgesprochen, so dass die Unternehmen ihre Anmeldung schließlich zurücknahmen.

Das Vorhaben des Automobilzulieferers Magna, den Konkurrenten Karmann zu erwerben, hätte auf dem europäischen Markt für Cabrio-Dächer dazu geführt, dass von bislang drei nur noch zwei Wettbewerber übrig geblieben wären. Trotz dieser wettbewerbsgefährdenden Perspektive fand das Vorhaben prominente Fürsprecher, da vor Standort- und Arbeitsplatzverlusten gewarnt wurde. Das Bundeskartellamt hat die Fusion dennoch untersagt und wurde letztlich in seiner Prognose bestätigt. Die Cabrio-Sparte von Karmann und der Standort wurden in den vergangenen Wochen von der bislang nicht in dem Markt tätigen finnischen Metso-Gruppe übernommen. Dadurch bleibt ein wichtiger Konkurrent auf diesem Markt erhalten.

Marktöffnung im Energiebereich
Von den erweiterten Kompetenzen in der Missbrauchsaufsicht über die Energiebranche machte das Amt erneut intensiv aber gleichsam mit dem nötigen Augenmaß Gebrauch.
Gegen eine Vielzahl von Heizstromlieferanten wurden umfangreiche strukturelle Zusagen erwirkt, die auf eine zukünftige Marktöffnung in diesem Bereich hoffen lassen. Darüber hinaus wurden die Unternehmen zu Rückerstattungen an die Kunden in Höhe von insgesamt 27,2 Mio. Euro verpflichtet.

Im Bereich der deutschen Gasfernleitungsnetze führten Verfahren des Amtes dazu, dass Kapazitätsengpässe aufgebrochen wurden (sog. "take-or-pay-Verfahren").
Die 2010 abgeschlossene Evaluierung zu den langfristigen Gaslieferverträgen hat gezeigt, dass die Praxis des Amtes hier zu deutlichen wettbewerblichen Verbesserungen führte, so dass die entsprechenden Vorgaben des Amtes aufgegeben werden konnten.

Kurz vor dem Abschluss stehen die sehr umfangreichen Sektoruntersuchungen in den Bereichen Stromgroßhandel sowie Mineralölwirtschaft, deren Ergebnisse zu Beginn des kommenden Jahres vorgestellt werden. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

  • Erwerb von Lebensmittelherstellern

    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

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