Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Kartellabsprachen in der Papierindustrie


Bundeskartellamt verhängt Geldbußen gegen Dekorpapierhersteller
Zum Abbau von Überkapazitäten im Markt wurden koordinierte Kapazitätsstilllegungen vereinbart


(07.02.08) - Das Bundeskartellamt hat Ende Januar 2008 Geldbußen in Höhe von insgesamt ca. 62 Mio. Euro gegen drei Hersteller von Dekorpapieren und fünf Verantwortliche wegen Preis- und Kapazitätsstilllegungsabsprachen verhängt. Bei den drei Unternehmen handelt es sich um die Munksjö Paper GmbH, Aalen, die Felix Schoeller Holding GmbH & Co. KG, Osnabrück, und die Arjo Wiggins Deutschland GmbH, Dettingen; gegen weitere Dekorpapierhersteller wird noch ermittelt.

Bei den drei betroffenen Unternehmen handelt es sich um Gesellschaften der drei größten europäischen Hersteller von Dekorpapieren. Dekorpapiere sind Spezialpapiere zur Oberflächenveredelung von Holzwerkstoffen. Sie werden vorzugsweise in der Möbelindustrie und im Innenausbau eingesetzt. Gegenstand der Absprachen waren koordinierte Preiserhöhungen über einen Zeitraum von mindestens August 2005 bis Anfang November 2007. Darüber hinaus haben die Kartellanten in der zweiten Jahreshälfte 2007 zum Abbau von Überkapazitäten im Markt auch koordinierte Kapazitätsstilllegungen vereinbart.

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Durchsuchung am 6. November 2007. Durchsucht wurden drei Standorte in Deutschland sowie auf Ersuchen des Bundeskartellamts ein weiterer Standort in Schweden. Bei der Durchsuchung konnte umfangreiches Material sichergestellt werden.

Kartellamtspräsident Dr. Bernhard Heitzer sagte: "Das Verfahren ist ein Beweis für das schnelle und entschlossene Vorgehen des Bundeskartellamts gegen jegliche Form von Kartellabsprachen. Die Zusammenarbeit im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden hat sich dabei als außerordentlich effizient und erfolgreich bewährt. Ich danke den Mitarbeitern der schwedischen Wettbewerbsbehörde ganz ausdrücklich für ihre unbürokratische Unterstützung in diesem Verfahren."

Die drei betroffenen Unternehmen haben angekündigt, die Geldbußen zu akzeptieren. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Überschneidung der Geschäftsfelder

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.

  • Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor

    Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."

  • Expertenkreis KI und Wettbewerb

    Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen