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Kartellabsprachen in der Papierindustrie


Bundeskartellamt verhängt Geldbußen gegen Dekorpapierhersteller
Zum Abbau von Überkapazitäten im Markt wurden koordinierte Kapazitätsstilllegungen vereinbart


(07.02.08) - Das Bundeskartellamt hat Ende Januar 2008 Geldbußen in Höhe von insgesamt ca. 62 Mio. Euro gegen drei Hersteller von Dekorpapieren und fünf Verantwortliche wegen Preis- und Kapazitätsstilllegungsabsprachen verhängt. Bei den drei Unternehmen handelt es sich um die Munksjö Paper GmbH, Aalen, die Felix Schoeller Holding GmbH & Co. KG, Osnabrück, und die Arjo Wiggins Deutschland GmbH, Dettingen; gegen weitere Dekorpapierhersteller wird noch ermittelt.

Bei den drei betroffenen Unternehmen handelt es sich um Gesellschaften der drei größten europäischen Hersteller von Dekorpapieren. Dekorpapiere sind Spezialpapiere zur Oberflächenveredelung von Holzwerkstoffen. Sie werden vorzugsweise in der Möbelindustrie und im Innenausbau eingesetzt. Gegenstand der Absprachen waren koordinierte Preiserhöhungen über einen Zeitraum von mindestens August 2005 bis Anfang November 2007. Darüber hinaus haben die Kartellanten in der zweiten Jahreshälfte 2007 zum Abbau von Überkapazitäten im Markt auch koordinierte Kapazitätsstilllegungen vereinbart.

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Durchsuchung am 6. November 2007. Durchsucht wurden drei Standorte in Deutschland sowie auf Ersuchen des Bundeskartellamts ein weiterer Standort in Schweden. Bei der Durchsuchung konnte umfangreiches Material sichergestellt werden.

Kartellamtspräsident Dr. Bernhard Heitzer sagte: "Das Verfahren ist ein Beweis für das schnelle und entschlossene Vorgehen des Bundeskartellamts gegen jegliche Form von Kartellabsprachen. Die Zusammenarbeit im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden hat sich dabei als außerordentlich effizient und erfolgreich bewährt. Ich danke den Mitarbeitern der schwedischen Wettbewerbsbehörde ganz ausdrücklich für ihre unbürokratische Unterstützung in diesem Verfahren."

Die drei betroffenen Unternehmen haben angekündigt, die Geldbußen zu akzeptieren. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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