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EU gegen Pharma-Kartell


EU vermutet Wettbewerbsabsprachen im Pharma-Bereich
Illegale Absprachen sowie Missbrauch von Patenten würden Markteinführung von preiswerteren Nachahmerprodukten verhindern


(17.01.08) - Neelie Kroes macht Jagd auf die Pharma-Multis: Mit unangemeldeten Firmendurchsuchungen und einer großangelegten Fragebogenaktion versucht die Wettbewerbskommissarin der EU, mögliche Wettbewerbsverzerrungen - beruhend auf Kartellabsprachen - zu enttarnen. Von den Durchsuchungen sind laut Medienberichten Firmen wie AstraZeneca, GlaxosmithKline, Sanofi-Aventis, Pfizer, Johnson & Johnsons, Merck & Co und Sandoz betroffen.

For die EU ist AstraZeneca eine bekannte Größe im Bereich "Wettbewerbsverzerrung": 2005 erhielt der Pharma-Konzern eine 60-Millionen-Euro Strafe. Mit falschen Angaben hatte das Unternehmen den Patentschutz für sein Magenmittel "Losec" rechtswidrig verlängert, um die Herstellung von Generika zu verhindern.

Die EU glaubt an ein Markt-Kartell der Pharma-Riesen, hat aber noch keine konkreten Beweise: Illegale Absprachen sowie ein Missbrauch von Patenten würden angeblich die Markteinführung von preiswerteren Nachahmerprodukten (sogenannte Generika) verhindern. Auf diese Weise könnten die Marktpreise hoch gehalten werden.

Außerdem registrierte die EU, dass immer weniger neue Medikamente auf den Markt kommen. Während die zwischen 1995 und 1999 noch 40 Pharmapatente registrierte, seien es zwischen 2000 und 2004 nur noch 28 gewesen.

Im Herbst dieses Jahres will die Wettbewerbskommissarin einen Zwischenbericht vorlegen, im Frühjahr 2009 sollen dann geklärt sein, ob es Kartellabsprachen gegeben hat. (EU: Compliance-Magazin.de: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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