Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Wettbewerb im Bereich der Abfallentsorgung


Freigabe der Übernahme des Limburger Abfallentsorgers Bördner-Gruppe durch Remondis
Über die Ermittlung und Bewertung der Marktanteile der Unternehmen hinaus hat das Bundeskartellamt im Bereich der Haushaltsabfälle vor allem die Ausschreibungsergebnisse öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und dualer Systeme untersucht



Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Bördner-Gruppe, Limburg, durch die Remondis GmbH & Co. KG, Region Südwest, Mannheim, freigegeben. Die Bördner-Gruppe ist mit der Albert Bördner GmbH Städtereinigung und der B-F Sonderabfall GmbH & Co. KG in der Region um den Standort Limburg und im Hochsauerlandkreis im Bereich der Abfallentsorgung aktiv.

Mit der Übernahme verdichtet Deutschlands größter Entsorger, die zum Rethmann-Konzern gehörende Remondis-Gruppe, sein Standortnetz im nordwestlichen Hessen und verstärkt seine in der Erfassung von Haushaltsabfällen und Gewerbeabfällen führende Position im Großraum Rhein-Main.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Obwohl Remondis seine starke Marktposition in der Region durch den Zusammenschluss ausbauen kann, waren die Voraussetzungen für eine Untersagung nicht erfüllt. Die Untersuchung der betroffenen Märkte hat ergeben, dass es sowohl im Bereich der Haushaltsabfälle als auch bei der Erfassung von Gewerbeabfällen und gefährlichen Abfällen auch nach dem Zusammenschluss einen hinreichenden Wettbewerbsdruck von Seiten anderer Marktteilnehmer geben wird."

Das Angebot der Bördner-Gruppe umfasst vor allem die Erfassung verschiedener Arten von Haushaltsabfällen im Auftrag öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und dualer Systeme. Außerdem werden Gewerbeabfälle und gefährliche Abfälle erfasst, umgeschlagen, zwischengelagert und sortiert, um sie einer anschließenden Verwertung zuzuführen. Darüber hinaus betreibt Bördner eine Sortieranlage für Altpapier (PPK).

Über die Ermittlung und Bewertung der Marktanteile der Unternehmen hinaus hat das Bundeskartellamt im Bereich der Haushaltsabfälle vor allem die Ausschreibungsergebnisse öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und dualer Systeme untersucht. Für die Beurteilung der Wettbewerbsintensität auf den Märkten für die Erfassung von Gewerbeabfällen und von gefährlichen Abfällen wurde ergänzend ermittelt, wie sich der Zusammenschluss auf den Zugang von Wettbewerbern zu Verbrennungs- und Verwertungsanlagen auswirkt.
Bei der Bewertung des Zusammenschlussvorhabens blieben die Märkte für die Erfassung von Glasverpackungen und Leichtverpackungen unberücksichtigt. In beiden Fällen handelt es sich um sogenannte Bagatellmärkte, auf denen eine Untersagung gesetzlich nicht möglich ist. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 27.07.16
Home & Newsletterlauf: 07.09.16



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen