Wettbewerb im Bereich der Abfallentsorgung
Freigabe der Übernahme des Limburger Abfallentsorgers Bördner-Gruppe durch Remondis
Über die Ermittlung und Bewertung der Marktanteile der Unternehmen hinaus hat das Bundeskartellamt im Bereich der Haushaltsabfälle vor allem die Ausschreibungsergebnisse öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und dualer Systeme untersucht
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Bördner-Gruppe, Limburg, durch die Remondis GmbH & Co. KG, Region Südwest, Mannheim, freigegeben. Die Bördner-Gruppe ist mit der Albert Bördner GmbH Städtereinigung und der B-F Sonderabfall GmbH & Co. KG in der Region um den Standort Limburg und im Hochsauerlandkreis im Bereich der Abfallentsorgung aktiv.
Mit der Übernahme verdichtet Deutschlands größter Entsorger, die zum Rethmann-Konzern gehörende Remondis-Gruppe, sein Standortnetz im nordwestlichen Hessen und verstärkt seine in der Erfassung von Haushaltsabfällen und Gewerbeabfällen führende Position im Großraum Rhein-Main.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Obwohl Remondis seine starke Marktposition in der Region durch den Zusammenschluss ausbauen kann, waren die Voraussetzungen für eine Untersagung nicht erfüllt. Die Untersuchung der betroffenen Märkte hat ergeben, dass es sowohl im Bereich der Haushaltsabfälle als auch bei der Erfassung von Gewerbeabfällen und gefährlichen Abfällen auch nach dem Zusammenschluss einen hinreichenden Wettbewerbsdruck von Seiten anderer Marktteilnehmer geben wird."
Das Angebot der Bördner-Gruppe umfasst vor allem die Erfassung verschiedener Arten von Haushaltsabfällen im Auftrag öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und dualer Systeme. Außerdem werden Gewerbeabfälle und gefährliche Abfälle erfasst, umgeschlagen, zwischengelagert und sortiert, um sie einer anschließenden Verwertung zuzuführen. Darüber hinaus betreibt Bördner eine Sortieranlage für Altpapier (PPK).
Über die Ermittlung und Bewertung der Marktanteile der Unternehmen hinaus hat das Bundeskartellamt im Bereich der Haushaltsabfälle vor allem die Ausschreibungsergebnisse öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und dualer Systeme untersucht. Für die Beurteilung der Wettbewerbsintensität auf den Märkten für die Erfassung von Gewerbeabfällen und von gefährlichen Abfällen wurde ergänzend ermittelt, wie sich der Zusammenschluss auf den Zugang von Wettbewerbern zu Verbrennungs- und Verwertungsanlagen auswirkt.
Bei der Bewertung des Zusammenschlussvorhabens blieben die Märkte für die Erfassung von Glasverpackungen und Leichtverpackungen unberücksichtigt. In beiden Fällen handelt es sich um sogenannte Bagatellmärkte, auf denen eine Untersagung gesetzlich nicht möglich ist. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 27.07.16
Home & Newsletterlauf: 07.09.16
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
-
Überschneidung der Geschäftsfelder
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.
-
Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."
-
Expertenkreis KI und Wettbewerb
Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.
-
Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
-
Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.