Hinreichender Wettbewerbsdruck
Hörgerätehersteller Sonova darf AudioNova übernehmen
Der Zusammenschluss lässt keine Marktabschottungen zu Lasten anderer Hersteller oder zu Lasten anderer Hörgeräteakustiker erwarten
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der AudioNova International B.V., Rotterdam, Niederlande durch die Sonova AG, Stäfa, Schweiz freigegeben. Die AudioNova-Gruppe betreibt bundesweit mit den Ketten Geers bzw. hörGut über 550 Hörgeräteakustiker-Filialen. Die Sonova-Gruppe ist in Deutschland marktführender Hersteller von Hörgeräten und vertreibt diese an Hörgeräteakustiker.
Darüber hinaus ist das Unternehmen auch mit den Akustikketten Fiebing und Vitakustik auf dem Markt für den Verkauf und die Anpassung von Hörgeräten an Endverbraucher in Deutschland tätig. Mit der Übernahme steigt die Sonava-Gruppe zu einer der größten Akustikketten in Deutschland auf.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Obwohl Sonova seine starke Marktposition in Deutschland durch den Zusammenschluss ausbauen kann, waren die Voraussetzungen für eine Untersagung nicht erfüllt. Die Untersuchung der betroffenen Märkte hat ergeben, dass es sowohl im Bereich der Herstellung und des Vertriebes von Hörgeräten an den Akustikhandel als auch bei Anpassung und dem Verkauf von Hörgeräten durch Akustiker an den Verbraucher auch nach dem Zusammenschluss einen hinreichenden Wettbewerbsdruck von Seiten anderer Marktteilnehmer geben wird."
Der Zusammenschluss lässt keine Marktabschottungen zu Lasten anderer Hersteller oder zu Lasten anderer Hörgeräteakustiker erwarten. Auch aus Sicht der Endkunden bestehen keine wettbewerblichen Bedenken.
Auf den untersuchten regionalen Märkten gibt es auch nach dem Zusammenschluss hinreichende Alternativen für die Anpassung und den Kauf von Hörgeräten. Bei einem Teil der regionalen Märkte handelt es sich außerdem um sogenannte Bagatellmärkte, auf denen eine Untersagung aufgrund des zu geringen Umsatzvolumens nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht möglich ist. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 26.07.16
Home & Newsletterlauf: 24.08.16
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.
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Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB
Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.
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Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.
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Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen
Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."