Bericht des Bundeskartellamtes
Kartellamt nach Aufdeckung zahlreicher Kartellabsprachen Bußgelder gegen die beteiligten Personen und Unternehmen
Der Bericht des Bundeskartellamtes enthält die Stellungnahme der Bundesregierung dazu
Beim Bundeskartellamt sind in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt 2.686 Unternehmenszusammenschlüsse angemeldet worden. Das waren etwa zehn Prozent mehr als in den beiden Jahren zuvor, wie aus dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/10900) vorgelegten Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2017/2018 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet hervorgeht. Der Bericht enthält außerdem die Stellungnahme der Bundesregierung dazu.
16 Anmeldungen wurden in einem sogenannten Hauptprüfverfahren näher untersucht, davon wurde eine Fusion untersagt. Es handelte sich dabei um den Zusammenschluss des Ticketverkäufers CTS EVENTIM mit Four Artists. Nach Ansicht des Kartellamts würde die Integration eines bedeutenden Veranstalters die bereits bestehende marktbeherrschende Stellung auf dem zweiseitigen Markt für Ticketsystemdienstleistungen verstärken.
Außerdem verhängte das Kartellamt nach Aufdeckung zahlreicher Kartellabsprachen Bußgelder gegen die beteiligten Personen und Unternehmen. So wurden 2017 etwa 127,3 Millionen Euro an Bußgeldern vereinnahmt und 2018 etwa 459,2 Millionen Euro.
In dem Bericht weist das Kartellamt besonders auf die Herausforderungen hin, die die Digitalisierung für das Kartellrecht birgt. Es werde diskutiert, wie Wettbewerbsbehörden ihren Aufgaben des Offenhaltens von Märkten und dem Schutz der Verbraucher vor Missbrauchsstrategien gegenüber den großen Technologieunternehmen und Plattformen effizient nachkommen können. Auch die Übertragung traditioneller Geschäftsmodelle in die Digitalisierung, Innovationen und damit einhergehend neuartige Formen der Kooperation führten auch in traditionellen Branchen zu neuen wettbewerblichen Fragen, die sich bislang nicht gestellt hätten, heißt es weiter. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 16.07.19
Newsletterlauf: 09.09.19
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Neue Vorschriften für Digitalkonzerne
Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."
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Antennenstandorte für 1&1
Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Entwicklung eines neuen MGCS-Systems
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.
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Erwerb von Lebensmittelherstellern
Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."
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Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle
Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.