Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Enge Wettbewerber würden fusionieren


Bundeskartellamt untersagt Fusion von Miba und Zollern im Bereich Gleitlager-Bau
Gleitlager spielen im Maschinen-, Anlagen- und Motorenbau eine zentrale Rolle



Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die Miba AG, Laakirchen (Österreich), und die Zollern GmbH & Co. KG, Sigmaringen, untersagt. Die Unternehmen hatten geplant, ihre jeweiligen Aktivitäten im Bereich hydrodynamische Gleitlager in einem Gemeinschaftsunternehmen zusammenzuführen, an dem Miba mit 74,9 Prozent und Zollern mit 25,1 Prozent beteiligt sein sollte.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Gleitlager spielen im Maschinen-, Anlagen- und Motorenbau eine zentrale Rolle. Die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit von Motoren wird maßgeblich durch die Gleitlagertechnik bestimmt. Miba und Zollern sind insbesondere bei Gleitlagern für Großmotoren, wie sie etwa in Schiffen, Lokomotiven oder Stromaggregaten zur Anwendung kommen, sehr stark aufgestellt. Durch den Zusammenschluss würde für die Abnehmer aus den entsprechenden Industriezweigen sowohl in Deutschland als auch dem europäischen Ausland eine wichtige Ausweichalternative bei der Beschaffung von Gleitlagern wegfallen. Letztlich war das Vorhaben daher zu untersagen."

Gleitlager kommen überall dort zum Einsatz, wo Maschinenteile stabil, flexibel und mit möglichst wenig Reibungsverlust Bewegungen ausführen müssen. Sogenannte hydrodynamische Gleitlager eignen sich etwa für den verschleißfreien Dauerbetrieb und für besonders hohe Lagerkräfte und Drehzahlen. Daher kommen sie insbesondere im Groß- und Schwermaschinenbau zum Einsatz, wo schwere und massive Antriebswellen zu lagern sind. Außerdem sind sie bei extrem schnelldrehenden Bauteilen einsetzbar.

Der Zusammenschluss führt zu Überschneidungen bei solchen Gleitlagern, die in Großmotoren mit großem Bohrungsdurchmesser zum Einsatz kommen. Diese Gleitlager werden etwa in Antrieben von Schiffen und Lokomotiven oder Stromaggregaten verbaut. Es handelt sich um spezielle, teils nach individuellen Kundenwünschen entwickelte und hergestellte Produkte, die international gehandelt werden.

Die Ermittlungen ergaben, dass die beiden Unternehmen die jeweils wesentlichen Wettbewerber in einem bereits stark konzentrierten Markt sind. Sie verfügen insbesondere über eine herausragende Stellung beim Entwicklungs-Know-how und der angebotenen Bandbreite der vom Zusammenschlussvorhaben primär betroffenen Gleitlager. Schon jetzt ist für die Kunden ein Wechsel zu einem der wenigen alternativen Anbieter aufwändig und kostenintensiv, da jedes Gleitlager eines neuen Lieferanten zunächst einem intensiven, langwierigen Prüfverfahren unterzogen werden muss.

Durch den Zusammenschluss würde sich diese Situation weiter verschärfen, da mit Miba und Zollern zwei für die Kunden besonders enge Wettbewerber zusammengehen würden. Ferner war bei der Entscheidung zu berücksichtigen, dass der Markteintritt neuer Unternehmen in die Produktion der speziellen Gleitlager unwahrscheinlich ist, da hierfür weitreichende technologische Entwicklungs- und Fertigungskenntnisse sowie hohe Investitionen notwendig wären.

Die Untersagung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 23.03.19
Newsletterlauf: 12.03.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

  • 50+1-Verfahren - Verfahrensstand

    In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Bewertung der sogenannten 50+1-Regel hat das Bundeskartellamt die Deutsche Fußball Liga (DFL) und die in dem Verfahren Beigeladenen über den Stand des Verfahrens sowie die nächsten Schritte informiert.

  • Bedenkliche Praktiken wirksam beenden

    In Reaktion auf die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes gegen eine Reihe von Praktiken im Zusammenhang mit den Google Automotive Services hat Google Lösungsvorschläge unterbreitet. Das Bundeskartellamt hat sich an Fahrzeughersteller und Wettbewerber Googles gewandt, um ihre Einschätzung zu diesen Vorschlägen und weitere Informationen insbesondere zu technischen Fragestellungen zu erhalten.

  • Rethmann-Gruppe deutlicher Marktführer

    In vielen Bereichen der Entsorgungswirtschaft sind die Unternehmen der Rethmann-Gruppe sowohl bundesweit als auch in mehreren Bundesländern Marktführer mit beachtlichen Marktanteilen und einem großen Abstand zu konkurrierenden Unternehmen.

  • Kartellrecht & Kartellverfolgung

    Das Bundeskartellamt veröffentlichte seinen Jahresrückblick 2023. Darunter fallen die Verfahren gegen Amazon, Apple, Google, Meta / Facebook und Microsoft, verhängte rund 2,8 Mio. Euro Bußgelder wegen verbotener Kartellabsprachen, die Verarbeitung von rund 100 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen und die Prüfung von rund 800 Zusammenschlüssen von Unternehmen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen