Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Enge Wettbewerber würden fusionieren


Bundeskartellamt untersagt Fusion von Miba und Zollern im Bereich Gleitlager-Bau
Gleitlager spielen im Maschinen-, Anlagen- und Motorenbau eine zentrale Rolle



Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die Miba AG, Laakirchen (Österreich), und die Zollern GmbH & Co. KG, Sigmaringen, untersagt. Die Unternehmen hatten geplant, ihre jeweiligen Aktivitäten im Bereich hydrodynamische Gleitlager in einem Gemeinschaftsunternehmen zusammenzuführen, an dem Miba mit 74,9 Prozent und Zollern mit 25,1 Prozent beteiligt sein sollte.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Gleitlager spielen im Maschinen-, Anlagen- und Motorenbau eine zentrale Rolle. Die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit von Motoren wird maßgeblich durch die Gleitlagertechnik bestimmt. Miba und Zollern sind insbesondere bei Gleitlagern für Großmotoren, wie sie etwa in Schiffen, Lokomotiven oder Stromaggregaten zur Anwendung kommen, sehr stark aufgestellt. Durch den Zusammenschluss würde für die Abnehmer aus den entsprechenden Industriezweigen sowohl in Deutschland als auch dem europäischen Ausland eine wichtige Ausweichalternative bei der Beschaffung von Gleitlagern wegfallen. Letztlich war das Vorhaben daher zu untersagen."

Gleitlager kommen überall dort zum Einsatz, wo Maschinenteile stabil, flexibel und mit möglichst wenig Reibungsverlust Bewegungen ausführen müssen. Sogenannte hydrodynamische Gleitlager eignen sich etwa für den verschleißfreien Dauerbetrieb und für besonders hohe Lagerkräfte und Drehzahlen. Daher kommen sie insbesondere im Groß- und Schwermaschinenbau zum Einsatz, wo schwere und massive Antriebswellen zu lagern sind. Außerdem sind sie bei extrem schnelldrehenden Bauteilen einsetzbar.

Der Zusammenschluss führt zu Überschneidungen bei solchen Gleitlagern, die in Großmotoren mit großem Bohrungsdurchmesser zum Einsatz kommen. Diese Gleitlager werden etwa in Antrieben von Schiffen und Lokomotiven oder Stromaggregaten verbaut. Es handelt sich um spezielle, teils nach individuellen Kundenwünschen entwickelte und hergestellte Produkte, die international gehandelt werden.

Die Ermittlungen ergaben, dass die beiden Unternehmen die jeweils wesentlichen Wettbewerber in einem bereits stark konzentrierten Markt sind. Sie verfügen insbesondere über eine herausragende Stellung beim Entwicklungs-Know-how und der angebotenen Bandbreite der vom Zusammenschlussvorhaben primär betroffenen Gleitlager. Schon jetzt ist für die Kunden ein Wechsel zu einem der wenigen alternativen Anbieter aufwändig und kostenintensiv, da jedes Gleitlager eines neuen Lieferanten zunächst einem intensiven, langwierigen Prüfverfahren unterzogen werden muss.

Durch den Zusammenschluss würde sich diese Situation weiter verschärfen, da mit Miba und Zollern zwei für die Kunden besonders enge Wettbewerber zusammengehen würden. Ferner war bei der Entscheidung zu berücksichtigen, dass der Markteintritt neuer Unternehmen in die Produktion der speziellen Gleitlager unwahrscheinlich ist, da hierfür weitreichende technologische Entwicklungs- und Fertigungskenntnisse sowie hohe Investitionen notwendig wären.

Die Untersagung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 23.03.19
Newsletterlauf: 12.03.19



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen