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Pressevielfalt im Einzelhandel garantiert


Bundeskartellamt genehmigt Fusion im Pressegrosso
Grundlage des Grossosystems in Deutschland ist die Neutralität des Pressegroßhandels gegenüber allen Verlagen und allen Presseprodukten


(12.04.10) - Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Kontrolle über die Presse Vertrieb Pfalz GmbH & Co. KG, Frankenthal (PV Pfalz) durch die Roth+Horsch Pressevertrieb GmbH & Co. KG, Weiterstadt (Roth+Horsch) im Hauptprüfverfahren freigegeben. Beide Unternehmen sind im Pressegroßhandel tätig.

Roth+Horsch ist ein bislang verlagsunabhängiger Pressegrossist. An der PV Pfalz halten insgesamt zehn Verlage zusammen 80 Prozent der Anteile, darunter die Verlage Axel Springer, Bauer, Gruner + Jahr, Burda und WAZ. An dem neu entstehenden Unternehmen mit dem Namen Frankenthaler Pressevertrieb werden die zehn Verlage zusammen nur noch eine Minderheitsbeteiligung halten.

Das Vorhaben betrifft die Märkte des Presse-Grosso in Südhessen mit den Städten Darmstadt und Offenbach, in der Pfalz mit den Städten Kaiserslautern und Worms sowie im nördlichen Baden-Württemberg mit der Stadt Mannheim.

Der Pressegroßhandel bezieht Zeitungen und Zeitschriften von den Verlagen und liefert diese an den Einzelhandel. Die Pressegrossisten haben in ihrem Vertriebsgebiet in der Regel das ausschließliche Vertriebsrecht für die Presseerzeugnisse der einzelnen Verlage. Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist daher durch ein Netz von Grosso-Gebietsmonopolen abgedeckt. Grundlage des Grossosystems in Deutschland ist die Neutralität des Pressegroßhandels gegenüber allen Verlagen und allen Presseprodukten.

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger VDZ, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger BDZV und der Bundesverband Presse-Grosso, der die Interessen der verlagsunabhängigen Pressegrossisten vertritt, haben sich 2004 auf eine "Gemeinsame Erklärung" im Sinne einer Selbstverpflichtung verständigt. Ziel ist es, ein leistungsfähiges Sortiments-Grosso zu erhalten, das Neutralität im Vertrieb, den Marktzutritt für alle Zeitungen und Zeitschriften und damit die Pressevielfalt im Einzelhandel weiterhin garantiert.

Der Zusammenschluss eines Grossisten ohne Verlagsbeteiligung (Roth+Horsch) mit einem Grossisten mit Verlagsbeteiligung (PV Pfalz) zu einem Grossisten, an dem die Verlage wieder beteiligt sind, hat beim Bundesverband Presse-Grosso die Befürchtung ausgelöst, die Neutralität des Grossosystems könnte gefährdet sein. Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes ergaben keine Gründe für eine Untersagung des beabsichtigten Zusammenschlusses.

Die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung ist weder auf den betroffenen Märkten des Pressegrosso noch auf Zeitungs- und Zeitschriftenmärkten zu erwarten. Die großen Verlage, insbesondere Axel Springer und Bauer, verfügen wegen der Bedeutung ihrer Presseprodukte zwar über eine starke Marktstellung gegenüber dem Pressegrosso insgesamt sowie den einzelnen Grossisten. Der Zusammenschluss von Roth+Horsch und PV Pfalz verändert die Marktstellung dieser Verlage jedoch nicht.

Auch das zusammengeschlossene Unternehmen Frankenthaler Pressevertrieb wird zur Neutralität gegenüber allen Verlagen verpflichtet sein. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

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    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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