Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Pressevielfalt im Einzelhandel garantiert


Bundeskartellamt genehmigt Fusion im Pressegrosso
Grundlage des Grossosystems in Deutschland ist die Neutralität des Pressegroßhandels gegenüber allen Verlagen und allen Presseprodukten


(12.04.10) - Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Kontrolle über die Presse Vertrieb Pfalz GmbH & Co. KG, Frankenthal (PV Pfalz) durch die Roth+Horsch Pressevertrieb GmbH & Co. KG, Weiterstadt (Roth+Horsch) im Hauptprüfverfahren freigegeben. Beide Unternehmen sind im Pressegroßhandel tätig.

Roth+Horsch ist ein bislang verlagsunabhängiger Pressegrossist. An der PV Pfalz halten insgesamt zehn Verlage zusammen 80 Prozent der Anteile, darunter die Verlage Axel Springer, Bauer, Gruner + Jahr, Burda und WAZ. An dem neu entstehenden Unternehmen mit dem Namen Frankenthaler Pressevertrieb werden die zehn Verlage zusammen nur noch eine Minderheitsbeteiligung halten.

Das Vorhaben betrifft die Märkte des Presse-Grosso in Südhessen mit den Städten Darmstadt und Offenbach, in der Pfalz mit den Städten Kaiserslautern und Worms sowie im nördlichen Baden-Württemberg mit der Stadt Mannheim.

Der Pressegroßhandel bezieht Zeitungen und Zeitschriften von den Verlagen und liefert diese an den Einzelhandel. Die Pressegrossisten haben in ihrem Vertriebsgebiet in der Regel das ausschließliche Vertriebsrecht für die Presseerzeugnisse der einzelnen Verlage. Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist daher durch ein Netz von Grosso-Gebietsmonopolen abgedeckt. Grundlage des Grossosystems in Deutschland ist die Neutralität des Pressegroßhandels gegenüber allen Verlagen und allen Presseprodukten.

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger VDZ, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger BDZV und der Bundesverband Presse-Grosso, der die Interessen der verlagsunabhängigen Pressegrossisten vertritt, haben sich 2004 auf eine "Gemeinsame Erklärung" im Sinne einer Selbstverpflichtung verständigt. Ziel ist es, ein leistungsfähiges Sortiments-Grosso zu erhalten, das Neutralität im Vertrieb, den Marktzutritt für alle Zeitungen und Zeitschriften und damit die Pressevielfalt im Einzelhandel weiterhin garantiert.

Der Zusammenschluss eines Grossisten ohne Verlagsbeteiligung (Roth+Horsch) mit einem Grossisten mit Verlagsbeteiligung (PV Pfalz) zu einem Grossisten, an dem die Verlage wieder beteiligt sind, hat beim Bundesverband Presse-Grosso die Befürchtung ausgelöst, die Neutralität des Grossosystems könnte gefährdet sein. Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes ergaben keine Gründe für eine Untersagung des beabsichtigten Zusammenschlusses.

Die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung ist weder auf den betroffenen Märkten des Pressegrosso noch auf Zeitungs- und Zeitschriftenmärkten zu erwarten. Die großen Verlage, insbesondere Axel Springer und Bauer, verfügen wegen der Bedeutung ihrer Presseprodukte zwar über eine starke Marktstellung gegenüber dem Pressegrosso insgesamt sowie den einzelnen Grossisten. Der Zusammenschluss von Roth+Horsch und PV Pfalz verändert die Marktstellung dieser Verlage jedoch nicht.

Auch das zusammengeschlossene Unternehmen Frankenthaler Pressevertrieb wird zur Neutralität gegenüber allen Verlagen verpflichtet sein. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

  • Erwerb von Lebensmittelherstellern

    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen