Übernahme der Kontrolle über Herlitz durch Pelikan
Kartellrechtsexperten von CMS Hasche Sigle beraten Pelikan und Herlitz erfolgreich vor dem Bundeskartellamt Fusionskontrollverfahren des Bundeskartellamts: Kartellamt befragte mehr als 40 Wettbewerber und Kunden
(01.04.10) - Das Bundeskartellamt hat nach einer eingehenden viermonatigen Prüfung die Übernahme der Kontrolle über Herlitz durch Pelikan ohne Auflagen freigegeben. Beide Unternehmen zählen zu den führenden Marken in der Papier-, Büro- und Schreibwaren-Industrie und gehören zu den deutschen Traditionsunternehmen.
Ein Team von CMS Hasche Sigle um Lead Partner Dr. Michael Bauer hat Pelikan und Herlitz bei diesem Fusionskontrollverfahren des Bundeskartellamts umfassend beraten. Dr. Michael Bauer berät Herlitz bereits seit einigen Jahren in kartellrechtlichen Fragen. Bei der Übernahme durch Pelikan hatte ein Team von CMS Hasche Sigle bereits Herlitz gesellschafts- und finanzierungsrechtlich beraten.
Die Transaktion betraf den Erwerb eines 65,99%-igen Anteils an der Herlitz AG durch die Pelikan International Corporation Bhd. Veräußerer war eine Tochtergesellschaft des US-amerikanischen Fonds Advent International. Das Zusammenschlussvorhaben wurde im November 2009 beim Bundeskartellamt angemeldet.
Im Dezember 2009 eröffnete das Bundeskartellamt die vertiefte Prüfungsphase. Aufgrund der breiten Produktpalette beider Unternehmen konnte sich der Zusammenschluss potentiell auf mehr als 100 Märkte auswirken. Das Kartellamt befragte mehr als 40 Wettbewerber und Kunden. Die intensive Marktuntersuchung bestätigte schließlich, dass dem Zusammenschluss wettbewerbliche Bedenken nicht entgegenstehen.
Im Rahmen seiner Entscheidung hat das Kartellamt auch erstmalig Aussagen zur konkreten Definition der Handelsumsatzklausel in der deutschen Fusionskontrolle gemacht. (CMS Hasche Sigle: ra)
CMS Hasche Sigle: Kontakt und Steckbrief
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Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.
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