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Übernahme der Kontrolle über Herlitz durch Pelikan


Kartellrechtsexperten von CMS Hasche Sigle beraten Pelikan und Herlitz erfolgreich vor dem Bundeskartellamt
Fusionskontrollverfahren des Bundeskartellamts: Kartellamt befragte mehr als 40 Wettbewerber und Kunden


(01.04.10) - Das Bundeskartellamt hat nach einer eingehenden viermonatigen Prüfung die Übernahme der Kontrolle über Herlitz durch Pelikan ohne Auflagen freigegeben. Beide Unternehmen zählen zu den führenden Marken in der Papier-, Büro- und Schreibwaren-Industrie und gehören zu den deutschen Traditionsunternehmen.

Ein Team von CMS Hasche Sigle um Lead Partner Dr. Michael Bauer hat Pelikan und Herlitz bei diesem Fusionskontrollverfahren des Bundeskartellamts umfassend beraten. Dr. Michael Bauer berät Herlitz bereits seit einigen Jahren in kartellrechtlichen Fragen. Bei der Übernahme durch Pelikan hatte ein Team von CMS Hasche Sigle bereits Herlitz gesellschafts- und finanzierungsrechtlich beraten.

Die Transaktion betraf den Erwerb eines 65,99%-igen Anteils an der Herlitz AG durch die Pelikan International Corporation Bhd. Veräußerer war eine Tochtergesellschaft des US-amerikanischen Fonds Advent International. Das Zusammenschlussvorhaben wurde im November 2009 beim Bundeskartellamt angemeldet.

Im Dezember 2009 eröffnete das Bundeskartellamt die vertiefte Prüfungsphase. Aufgrund der breiten Produktpalette beider Unternehmen konnte sich der Zusammenschluss potentiell auf mehr als 100 Märkte auswirken. Das Kartellamt befragte mehr als 40 Wettbewerber und Kunden. Die intensive Marktuntersuchung bestätigte schließlich, dass dem Zusammenschluss wettbewerbliche Bedenken nicht entgegenstehen.

Im Rahmen seiner Entscheidung hat das Kartellamt auch erstmalig Aussagen zur konkreten Definition der Handelsumsatzklausel in der deutschen Fusionskontrolle gemacht. (CMS Hasche Sigle: ra)

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Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

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    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

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    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

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    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

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