Auch künftig starker Wettbewerb
Springer/Funke: Übernahme von Regionalzeitungen und Frauenzeitschriften freigegeben
Auf den Zeitungsmärkten in Berlin und Hamburg war die Funke Mediengruppe bisher nicht tätig, so dass der Zusammenschluss dort keine kartellrechtlichen Bedenken aufwirft
(13.01.14) - Anfang Dezember des letzten Jahres hat das Bundeskartellamt die Übernahme des Hamburger Abendblattes, der Berliner Morgenpost, mehrerer Anzeigenblätter sowie der Frauenzeitschriften der Axel Springer AG durch die Funke Mediengruppe freigegeben. Die geplante Übernahme der Programmzeitschriften sowie die Gründung zweier Gemeinschaftsunternehmen in den Bereichen Vermarktung und Vertrieb wurden zum Zeitpunkt der Bekanntgabe noch geprüft.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Durch die Aufteilung des ursprünglich gemeinsam angemeldeten Zusammenschlussvorhabens in vier Einzelpakete war es möglich, die kartellrechtlich unbedenkliche Übernahme der Lokalzeitungen in Berlin und Hamburg sowie der beiden Zeitschriften Bild der Frau und Frau von heute schnell freizugeben. Für die Prüfung der verbleibenden Teile gilt jeweils ab dem Zeitpunkt der Anmeldung eine neue Frist von maximal vier Monaten."
Auf den Zeitungsmärkten in Berlin und Hamburg war die Funke Mediengruppe bisher nicht tätig, so dass der Zusammenschluss dort keine kartellrechtlichen Bedenken aufwirft. Im Bereich der Frauenzeitschriften kann die Funke Mediengruppe durch die Übernahme der Springer-Titel Bild der Frau und Frau von heute zwar seine Marktanteile auf dem Leser- und Anzeigenmarkt erhöhen. Die Funke Mediengruppe bleibt dort aber auch künftig wesentlichem Wettbewerb ausgesetzt. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz
Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Zahlreiche Aufträge zugeschoben
Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.
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Fitness- und Wellbeing-Angebote
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.