Inlandsauswirkungen in der Fusionskontrolle
Auslandsfusionen: Mehr Rechtssicherheit für Unternehmen
Zusammenschlüsse, die sich nicht auf Deutschland auswirken, von unnötiger Bürokratie entlasten
(07.01.14) - Das Bundeskartellamt hat den Entwurf eines Merkblatts "Inlandsauswirkungen in der Fusionskontrolle" für eine öffentliche Konsultation vorgelegt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir wollen Zusammenschlüsse, die sich nicht auf Deutschland auswirken, von unnötiger Bürokratie entlasten. Mit dem Merkblatt geben wir den Unternehmen klare Regeln an die Hand und schaffen damit Rechtssicherheit. Im Ergebnis soll vermieden werden, dass Zusammenschlüsse, die keine signifikanten Auswirkungen in Deutschland haben, dennoch von uns geprüft werden müssen."
Das Bundeskartellamt prüft jährlich weit über 1000 Fusionen. Ein Zusammenschlussvorhaben muss unter bestimmten formellen Voraussetzungen beim Bundeskartellamt angemeldet werden. Das Merkblatt soll Unternehmen und deren Beratern bei der Einschätzung helfen, ob ein Zusammenschlussvorhaben das Kriterium der ausreichenden Inlandsauswirkungen erfüllt. Dies ist ein Teil der formellen Prüfung der Fusionskontrolle, die über die Anmeldepflicht eines Zusammenschlusses entscheidet.
Der Entwurf des Merkblatts Inlandsauswirkungen steht auf der Internetseite des Bundeskartellamtes zur Verfügung.
http://www.bundeskartellamt.de/DE/Fusionskontrolle/Entwurf%20Konsultation%20Inlandsauswirkungen/Konsultation_Inlandsauswirkungen_node.html
Stellungnahmen zu diesem Entwurf können bis zum 30. Januar 2014 eingereicht werden. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Überschneidung der Geschäftsfelder
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Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor
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Expertenkreis KI und Wettbewerb
Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.
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