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Inlandsauswirkungen in der Fusionskontrolle


Auslandsfusionen: Mehr Rechtssicherheit für Unternehmen
Zusammenschlüsse, die sich nicht auf Deutschland auswirken, von unnötiger Bürokratie entlasten

(07.01.14) - Das Bundeskartellamt hat den Entwurf eines Merkblatts "Inlandsauswirkungen in der Fusionskontrolle" für eine öffentliche Konsultation vorgelegt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir wollen Zusammenschlüsse, die sich nicht auf Deutschland auswirken, von unnötiger Bürokratie entlasten. Mit dem Merkblatt geben wir den Unternehmen klare Regeln an die Hand und schaffen damit Rechtssicherheit. Im Ergebnis soll vermieden werden, dass Zusammenschlüsse, die keine signifikanten Auswirkungen in Deutschland haben, dennoch von uns geprüft werden müssen."

Das Bundeskartellamt prüft jährlich weit über 1000 Fusionen. Ein Zusammenschlussvorhaben muss unter bestimmten formellen Voraussetzungen beim Bundeskartellamt angemeldet werden. Das Merkblatt soll Unternehmen und deren Beratern bei der Einschätzung helfen, ob ein Zusammenschlussvorhaben das Kriterium der ausreichenden Inlandsauswirkungen erfüllt. Dies ist ein Teil der formellen Prüfung der Fusionskontrolle, die über die Anmeldepflicht eines Zusammenschlusses entscheidet.

Der Entwurf des Merkblatts Inlandsauswirkungen steht auf der Internetseite des Bundeskartellamtes zur Verfügung.
http://www.bundeskartellamt.de/DE/Fusionskontrolle/Entwurf%20Konsultation%20Inlandsauswirkungen/Konsultation_Inlandsauswirkungen_node.html

Stellungnahmen zu diesem Entwurf können bis zum 30. Januar 2014 eingereicht werden. (Bundeskartellamt: ra)


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