Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Erwerb würde untersagt werden


Anmeldung des Zusammenschlusses zwischen WAZ/Westfälischen Rundschau und den Ruhr-Nachrichten im Raum Dortmund zurückgenommen
Andreas Mundt: "Der Gesetzgeber stellt den Wettbewerb auch auf regionalen Pressemärkten zu Recht unter einen besonderen Schutz. Hier drohte ein regionales Zeitungsmonopol"

(13.08.14) - Das Bundeskartellamt bestätigt, dass das Medienhaus Lensing (Ruhr-Nachrichten) seine Anmeldung des Vorhabens, von der Funke Mediengruppe im Raum Dortmund sieben Lokalausgaben der Westfälischen Rundschau (WR) und der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) zu erwerben, zurückgenommen hat. Das Bundeskartellamt hatte angekündigt, den Erwerb zu untersagen. Die Tageszeitung Ruhr-Nachrichten ist die einzige Wettbewerberin der sieben Lokalausgaben im auflagenstarken Raum Dortmund. Der Zusammenschluss hätte auf den meisten der betroffenen Leser- und Anzeigenmärkte zu einem Monopol von Lensing geführt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Der Gesetzgeber stellt den Wettbewerb auch auf regionalen Pressemärkten zu Recht unter einen besonderen Schutz. Hier drohte ein regionales Zeitungsmonopol. Wir haben zwar eine sogenannte Sanierungsfusion geprüft, aber im Ergebnis verneint."

Lensing und Funke hatten sich in der Anmeldung auf die Grundsätze der Sanierungsfusion berufen. Danach wäre ein Zusammenschluss trotz der Monopolbildung insbesondere freizugeben, wenn beim Zielunternehmen die Insolvenz bevorsteht, die Marktposition bei seinem Ausscheiden ohnehin dem Erwerber zufallen würde und auch kein alternativer Erwerber existiert.

Die Voraussetzungen der Sanierungsfusion lagen jedoch nicht vor, da eine Insolvenznähe der sieben Lokalausgaben nicht feststellbar war. Diese bildeten ein für die Zwecke der Veräußerung zusammengestelltes Paket der in NRW aus rund 80 Lokalausgaben bestehenden, insgesamt profitablen Zeitungskette der vier Schwestertitel WR, WAZ, WP (Westfalenpost) und NRZ (Neue Ruhr Zeitung). Diese Ausgaben werden bei Funke mit einem sehr hohen Integrationsgrad hergestellt und vertrieben, so dass eine Sanierungsbedürftigkeit von einzelnen Ausgaben nicht angenommen werden kann.

Die Beteiligten haben auf die Abmahnung des Vorhabens ihre Anmeldung zurückgenommen. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Starke Marktstellung hätte sich verstärkt

    Die Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG hat die Anmeldung der Übernahme sämtlicher Anteile an der Druck- und Verlagshaus Hermann Daniel GmbH & Co. KG, Balingen, sowie an deren Komplementärgesellschaft Anfang Januar 2023 zurückgenommen. Das Verlagshaus Daniel verbreitet im Zollernalbkreis die regionale Abonnement-Tageszeitung "Zollern-Alb-Kurier" sowie ein Anzeigenblatt.

  • Wettbewerbsvorschriften für Digitalkonzerne

    Das Bundeskartellamt hat am 23. Dezember 2022 Alphabet Inc., Mountain View, USA, Google Ireland Ltd., Dublin, Irland, und Google Germany GmbH, Hamburg, seine vorläufige rechtliche Einschätzung in dem Verfahren wegen Googles Konditionen zur Datenverarbeitung übersandt. Nach dem jetzigen Verfahrensstand geht das Bundeskartellamt davon aus, dass die neuen Vorschriften für Digitalkonzerne (§ 19a GWB) einschlägig sind und Google deshalb ihre Datenverarbeitungskonditionen und die darauf gestützte Praxis anpassen muss.

  • Hohe Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Wienerberger AG, Wien, Österreich, sämtliche Anteile an der Terreal Holding S.A.S, Suresnes, Frankreich, zu erwerben, freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Durch das Zusammenschlussvorhaben werden künftig die bekannten Dachziegel-Marken "Creaton" und "Koramic" von ein und demselben Unternehmen angeboten."

  • Verstoß gegen das Missbrauchsverbot

    Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. wegen möglicher Behinderung von Wettbewerbern und Beschränkung des Preiswettbewerbs eingeleitet. Gegenstand des Verfahrens sind die in den Nutzungsbedingungen von PayPal für Deutschland festgelegten "Regeln zu Aufschlägen" und zur "Darstellung von PayPal".

  • Handelsmarktplatz im Bereich des E-Commerce

    Das Bundeskartellamt hat zwei laufende Missbrauchsverfahren gegen das Unternehmen Amazon nun auch auf die Anwendung des neuen Instruments zur effektiveren Aufsicht über große Digitalkonzerne (§ 19a GWB) erstreckt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir untersuchen in den beiden Verfahren, ob und wie Amazon die Geschäftschancen von Händlern, die im Wettbewerb zu Amazons eigenem Handelsgeschäft auf dem Amazon-Marktplatz tätig sind, beeinträchtigt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen