Erwerb würde untersagt werden
Anmeldung des Zusammenschlusses zwischen WAZ/Westfälischen Rundschau und den Ruhr-Nachrichten im Raum Dortmund zurückgenommen
Andreas Mundt: "Der Gesetzgeber stellt den Wettbewerb auch auf regionalen Pressemärkten zu Recht unter einen besonderen Schutz. Hier drohte ein regionales Zeitungsmonopol"
(13.08.14) - Das Bundeskartellamt bestätigt, dass das Medienhaus Lensing (Ruhr-Nachrichten) seine Anmeldung des Vorhabens, von der Funke Mediengruppe im Raum Dortmund sieben Lokalausgaben der Westfälischen Rundschau (WR) und der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) zu erwerben, zurückgenommen hat. Das Bundeskartellamt hatte angekündigt, den Erwerb zu untersagen. Die Tageszeitung Ruhr-Nachrichten ist die einzige Wettbewerberin der sieben Lokalausgaben im auflagenstarken Raum Dortmund. Der Zusammenschluss hätte auf den meisten der betroffenen Leser- und Anzeigenmärkte zu einem Monopol von Lensing geführt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Der Gesetzgeber stellt den Wettbewerb auch auf regionalen Pressemärkten zu Recht unter einen besonderen Schutz. Hier drohte ein regionales Zeitungsmonopol. Wir haben zwar eine sogenannte Sanierungsfusion geprüft, aber im Ergebnis verneint."
Lensing und Funke hatten sich in der Anmeldung auf die Grundsätze der Sanierungsfusion berufen. Danach wäre ein Zusammenschluss trotz der Monopolbildung insbesondere freizugeben, wenn beim Zielunternehmen die Insolvenz bevorsteht, die Marktposition bei seinem Ausscheiden ohnehin dem Erwerber zufallen würde und auch kein alternativer Erwerber existiert.
Die Voraussetzungen der Sanierungsfusion lagen jedoch nicht vor, da eine Insolvenznähe der sieben Lokalausgaben nicht feststellbar war. Diese bildeten ein für die Zwecke der Veräußerung zusammengestelltes Paket der in NRW aus rund 80 Lokalausgaben bestehenden, insgesamt profitablen Zeitungskette der vier Schwestertitel WR, WAZ, WP (Westfalenpost) und NRZ (Neue Ruhr Zeitung). Diese Ausgaben werden bei Funke mit einem sehr hohen Integrationsgrad hergestellt und vertrieben, so dass eine Sanierungsbedürftigkeit von einzelnen Ausgaben nicht angenommen werden kann.
Die Beteiligten haben auf die Abmahnung des Vorhabens ihre Anmeldung zurückgenommen. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
-
Neue Vorschriften für Digitalkonzerne
Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."
-
Antennenstandorte für 1&1
Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
-
Entwicklung eines neuen MGCS-Systems
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.
-
Erwerb von Lebensmittelherstellern
Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."
-
Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle
Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.