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Markttransparenzstelle: Großhandel mit Strom & Gas


Energie: Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt unterzeichnen Kooperationsvereinbarung
Die bei der Bundesnetzagentur eingerichtete MTS Strom/Gas wird von beiden Behörden gemeinsam betrieben

(15.04.15) - Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt haben die Kooperationsvereinbarung für die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas geschlossen. Die gesetzlich vorgesehene Kooperationsvereinbarung regelt die Einzelheiten der einvernehmlichen Wahrnehmung der Aufgaben der Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (MTS Strom/Gas). Sie war zuvor vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie genehmigt worden.

Die bei der Bundesnetzagentur eingerichtete MTS Strom/Gas wird von beiden Behörden gemeinsam betrieben. In der jetzt abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung sind insbesondere die gesetzlich vorgesehenen Gegenstände Besetzung, Geschäftsverteilung, Koordinierung der Datenerhebung sowie Daten- und Informationsaustausch geregelt.

Die Markttransparenzstelle wird aus Beschäftigten beider Behörden bestehen. Die nähere Aufgabenverteilung wird sich am Behördenbezug der jeweiligen Aufgabe orientieren. Ein kontinuierlicher Informationsaustausch zwischen den Kollegen ist sichergestellt. Auch gegenüber dem Bundeskartellamt wird der gesetzlich vorgesehene Daten- und Informationsaustausch über einen unmittelbaren, datenschutzkonformen und verfahrenssicheren elektronischen Datenzugang effektiv vollzogen.

Die Kooperationsvereinbarung zum Download sowie weitere Informationen zu den Aufgaben der MTS Strom/Gas finden Sie
in deren Internetauftritt unter www.markttransparenzstelle.de .

Die Bundesnetzagentur möchte Sie auf die 7. Göttinger Tagung hinweisen. Die etablierte Veranstaltungsreihe, die sich mit aktuellen Fragen zur Entwicklung der Energieversorgungsnetze befasst, widmet sich am 28. und 29. April 2015 in der Paulinerkirche Göttingen dem Thema:

"Bilanzkreissystem – Herzstück des Wettbewerbs und der Versorgungssicherheit"
Nach einer Einführung und einem Überblick über die Bilanzkreissystematik aus verschiedenen Blickwinkeln wird sich die Veranstaltung im Weiteren mit den Herausforderungen und aktuellen Entwicklungen der Energiemengenbilanzierung in Deutschland und Europa befassen. Dazu gehört natürlich die Risikoverteilung im Energiemarkt sowie die Bewältigung der fluktuierenden Einspeisung, aber auch die neuen Konzepte der Wohnungswirtschaft, die Weiterentwicklung der Standardlastprofile u.v.m.. Es sind Fachforen geplant zu den Themen: "Bilanzierung im Massenmarkt – Standardlastprofile", sowie: "Energiekonzepte der Wohnungswirtschaft - Energieversorgung außerhalb des allgemeinen Energiesystems?".
Ein drittes Fachforum wird seinen Fokus auf die diversen Bilanzkreise der Verteilnetzbetreiber legen.

Lieferanten, Händler, Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber sowie Vertreter der Wissenschaft, der Regulierungsbehörden und Konzeptentwickler werden sich als Referenten im Plenum und als aktive Diskussionsteilnehmer in den Fachforen beteiligen.

Die Göttinger Tagung versteht sich als Arbeitstagung und dient dem interdisziplinären Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis. (Bundeskartellamt: ra)


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Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Missbrauch im Fernwärmebereich

    Das Bundeskartellamt hat Verfahren gegen insgesamt sechs Stadtwerke und Fernwärmeversorger wegen des Verdachts auf missbräuchlich überhöhte Preissteigerungen im Zeitraum von Januar 2021 bis September 2023 eröffnet.

  • Engagement von Microsoft bei OpenAI

    Die Beteiligung von Microsoft an OpenAI und die Kooperation der beiden Unternehmen unterfällt nicht der Fusionskontrolle in Deutschland. OpenAI ist das Unternehmen hinter dem KI-Programm ChatGPT.

  • Missbräuchliche Rabattgestaltung

    Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH (Coca-Cola) eingeleitet. Coca-Cola übernimmt im Auftrag von The Coca-Cola Company die Abfüllung und den Vertrieb aller Getränkemarken dieses Unternehmens in Deutschland.

  • Wettbewerblich sehr bedenklich

    Das Bundeskartellamt hat zwei Zusammenschlüsse von Regionalzeitungen im Vorprüfverfahren freigegeben. Dies betrifft zum einen die Übernahme der Verlagsgesellschaft Vogelsberg GmbH & Co. KG durch die Ippen-Gruppe und zum anderen die Übernahme der Schwäbisches Tagblatt GmbH durch die Neue Pressegesellschaft mbH & Co KG.

  • Abhilfemaßnahmen nach Sektoruntersuchungen

    Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt sind die durch die 11. GWB-Novelle vorgesehenen Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Kraft getreten. Ein zentraler Bestandteil der Novelle ist die Erweiterung der Befugnisse des Bundeskartellamts um Abhilfemaßnahmen im Anschluss an eine Sektoruntersuchung.

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