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Bundeskartellamt zieht Bilanz für 2012


Kartellverfolgung: Die höchsten Bußgelder verhängte das Bundeskartellamt 2012 mit insgesamt 124,5 Mio. Euro gegen die Mitglieder des sog. Schienenkartells
Andreas Mundt: "Man gewinnt den Eindruck, dass so manches Stadtwerk als Cash-Cow der Kommunen missbraucht wird"


(17.01.13) - Im vergangenen Jahr hat das Bundeskartellamt in 14 verschiedenen Fällen rund 248 Mio. Euro Bußgelder gegen insgesamt 57 Unternehmen und 31 Privatpersonen verhängt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Illegale Absprachen finden wir kreuz und quer durch alle Branchen. Im vergangenen Jahr haben wir Bußgelder in so unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen wie Betonpflastersteinen und -rohren, Feuerwehrfahrzeugen, Chemiegroßhandel, Bahnschienen, Automatiktüren, Süßwaren und Leistungstransformatoren verhängt. Der Trend zu mehr Kartellfällen setzt sich fort. Wir haben erneut eine Vielzahl von Hinweisen erhalten und in 14 Durchsuchungsaktionen bei insgesamt 72 Objekten Beweismittel in neuen Verfahren sicherstellen können."

Die höchsten Bußgelder verhängte das Bundeskartellamt mit insgesamt 124,5 Mio. Euro gegen die Mitglieder des sog. Schienenkartells. In diesem Fall wird auch 2013 weiter ermittelt, da bislang nur die Absprachen von Schienenherstellern gegenüber der Deutschen Bahn sanktioniert wurden. Das Bundeskartellamt geht Hinweisen nach, dass es auch bei Schienen und Weichen für regionale und lokale Nachfrager zu Absprachen gekommen ist.

Fusionskontrolle
Von rund 1200 angemeldeten Zusammenschlussvorhaben gingen 21 Fusionen in die vertiefte Prüfung. Vier Vorhaben wurden untersagt, weitere vier von den beteiligten Unternehmen selbst aufgegeben und eine Fusion wurde nur unter Auflagen genehmigt. Wettbewerblich bedenkliche Konzentrationen wurden dabei u.a. auf den Märkten für Viskosefasern und bei Porenbetonsteinen ausgemacht. Im Mittelpunkt der Prüfung standen oft auch regionale Märkte, wie bei Landwirtschaftsverlagen, Kalksteinwerken, den Sparkassen Hamburg und Lauenburg und Krankenhäusern.

Andreas Mundt sagte: "Zwei weitere Fusionsverfahren befinden sich bereits in der finalen Phase und werden Anfang des kommenden Jahres entschieden. Wir wollen den Wettbewerb auf den Kabelmärkten erhalten und haben deshalb Bedenken gegen die Übernahme von Tele Columbus durch KDG. Auch die Beteiligung von Asklepios an Rhön-Klinikum ist kein Selbstläufer. Bei Fusionen von Krankenhauskonzernen muss man ganz genau hinsehen, welche Auswirkungen das in den einzelnen Regionen nach sich zieht."

Missbrauchsverfahren
Das Bundeskartellamt hat im vergangenen Jahr in einem Musterverfahren gegen die Berliner Wasserbetriebe Preissenkungen in einer Gesamthöhe von über 250 Mio. Euro verfügt und Verfahren gegen weitere Versorger angestrengt. Andreas Mundt sagte dazu: "Die Wasserversorgung ist eines letzten großen Monopole in Deutschland. Dies führt oft zu überhöhten Preisen und geht zu Lasten der Effizienz. Man gewinnt den Eindruck, dass so manches Stadtwerk als Cash-Cow der Kommunen missbraucht wird. Durch die Aufsicht der Kartellbehörden über diesen Bereich haben die Verbraucher viel Geld sparen können."

Sektoruntersuchungen
Sektoruntersuchungen haben sich erneut als wertvolles Instrument erwiesen. Im Jahre 2012 wurden die Ergebnisse der Sektoruntersuchungen Milch und Duale Systeme vorgelegt, die aufzeigen, welche große Bedeutung wettbewerbliche Strukturen für diese Wirtschaftsbereiche haben und Vorschläge für gesetzgeberischen Maßnahmen unterbreiten. Die Untersuchungen des Walzasphaltsektors und der Fernwärmeversorgung haben wettbewerbliche Schieflagen herausgearbeitet und werden konkrete Verfahren des Bundeskartellamtes nach sich ziehen.

Andreas Mundt sagte: "In wichtigen Bereichen haben wir neue Sektoruntersuchungen gestartet. Nach den Tankstellenmärkten wollen wir nun auch die vorgelagerten Marktstufen der Raffinerien und des Mineralölgroßhandels durchleuchten. Ein bedeutendes laufendes Projekt ist auch die Analyse der Nachfragemacht des Lebensmitteleinzelhandels in Deutschland."

2013 - Markttransparenzstellen Gas, Strom und Kraftstoffe
Am 12. Dezember 2012 ist das Markttransparenzstellengesetz in Kraft getreten. Andreas Mundt erklärte: "Wir werden mit Nachdruck die Markttransparenzstelle Kraftstoffe vorantreiben. Im Laufe des nächsten Jahres sollen die Verbraucher in die Lage versetzt werden, über flächendeckende und exakte Preisinformationen gezielt die preiswerteste Tankstelle ansteuern zu können."

Darüber hinaus wird das Bundeskartellamt gemeinsam mit der Bundesnetzagentur neue Aufsichtskompetenzen auf den Produktions- und Großhandelsmärkten für Strom und Gas wahrnehmen. (Bundeskartellamt: ra)


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Meldungen: Bundesnetzagentur

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Anreizregulierung ohne negativen Effekt

    Am 23. Oktober 2014 fand in Bonn der vierte Workshop zur Evaluierung der Anreizregulierung statt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess zeichnen sich die zentralen Bausteine eines zukünftigen Regulierungssystems ab. Vier Anpassungsoptionen wurden durch die Bundesnetzagentur vorgestellt und mit der Branche diskutiert.

  • Androhung von Zwangsgeld

    Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.

  • Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten

    Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.

  • Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern

    Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

  • Nach wie vor beträchtliche Marktmacht

    Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.

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