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Verstärkung des marktbeherrschenden Oligopols


Springer/Funke – Programmzeitschriften: Gespräche mit dem Bundeskartellamt über Abgabe verschiedener Titel
Die Übernahme der bisher von Springer verlegten Titel durch die FMG würde die Zahl der Anbieter auf dem Leser- und dem Anzeigenmarkt für Programmzeitschriften von vier auf drei senken

(17.03.14) - Das Bundeskartellamt bestätigt, dass eine vorläufige Einschätzung zu dem Vorhaben der Funke-Mediengruppe (FMG), die Programmzeitschriften der Axel Springer SE "Hörzu", "Funk Uhr", "TV Digital" und "TV Neu" zu erwerben, zugestellt hat. Die beteiligten Unternehmen haben nun die Möglichkeit dazu Stellung zu nehmen. Die Frist für eine abschließende Entscheidung läuft bis zum 22. April 2014. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Überprüfung ist das Bundeskartellamt der Auffassung, dass auf dem Leser- und Anzeigenmärkten für Programmzeitschriften ein aus vier Anbietern bestehendes marktbeherrschendes Oligopol besteht. Außer Springer und FMG geben in Deutschland nur noch zwei andere Verlage Programmzeitschriften heraus: der Heinrich Bauer Verlag (u.a. tv Hören und Sehen, tv 14) und Hubert Burda Media (u.a. TV Spielfilm).

Die Übernahme der bisher von Springer verlegten Titel durch die FMG würde die Zahl der Anbieter auf dem Leser- und dem Anzeigenmarkt für Programmzeitschriften von vier auf drei senken. Nach der vorläufigen Auffassung des Bundeskartellamtes, würde dies zu einer Verstärkung des marktbeherrschenden Oligopols führen. Zur Lösung der wettbewerblichen Probleme haben die Beteiligten die Veräußerung verschiedener Programmzeitschriftentitel vorgeschlagen. Allerdings ist der Vorschlag in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung nach Auffassung des Bundeskartellamtes nicht ausreichend.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Gespräche mit den Beteiligten über die Abgabe bestimmter Programmzeitschriften sind noch nicht abgeschlossen. Die Unternehmen haben nun auch in schriftlicher Form unsere vorläufige Bewertung des Vorhabens erhalten. Das ist ein wichtiger Verfahrensschritt - auch für die Fortsetzung der Gespräche. Eine Lösung der wettbewerblichen Probleme ist aus unserer Sicht nach wie vor möglich. Hier besteht aber noch deutlicher Verbesserungsbedarf."

Die Programmzeitschriften bilden den zweiten Verfahrensteil im Rahmen einer Gesamttransaktion zwischen Funke und Springer. In einem ersten Schritt hatte das Bundeskartellamt die Übernahme des Hamburger Abendblattes, der Berliner Morgenpost, mehrerer Anzeigenblätter sowie der Frauenzeitschriften der Axel Springer SE durch die Funke Mediengruppe freigegeben. Offen sind weiterhin die Gründung zweier Gemeinschaftsunternehmen von Funke und Springer zur Vermarktung von Anzeigen einerseits und zum Vertrieb von Printerzeugnissen andererseits. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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