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Informationsaustausch & Wettbewerbsbeschränkung


Bauindustrie: Bundeskartellamt veröffentlicht Bericht über Entflechtungen im Bereich Walzasphalt
Dichtes Netz von teilweise kartellrechtswidrigen Unternehmensverflechtungen

(17.08.15) - Das Bundeskartellamt hat einen Bericht über den Stand seiner Verfahren zur sektor­weiten Beseitigung kartellrechtswidriger Unternehmensverflechtungen im Bereich Walzasphalt veröffentlicht. Der Bericht fasst das Ziel und den Verlauf der Entflechtungsverfahren sowie die dabei angewendeten Beurteilungsmaßstäbe zusammen. Das Bundeskartellamt hatte die Verfahren aufgrund der Erkenntnisse aus der im Jahr 2012 abgeschlossenen Sektoruntersuchung Walzasphalt eingeleitet.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "In unserer Sektoruntersuchung sind wir auf ein deutschlandweites, dichtes Netz von teilweise kartellrechtswidrigen Unternehmensverflechtungen im Bereich Walzasphalt gestoßen. Insbesondere die vier größten Asphaltanbieter Werhahn, Strabag, Eurovia und Kemna waren an einer Vielzahl von Gemeinschaftsunternehmen beteiligt. Dieses bundesweite Geflecht haben wir weitgehend aufgelöst und damit die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass beim künftigen Asphaltangebot insbesondere für Straßenbauprojekte echter Wettbewerb zwischen den Anbietern herrschen kann. Gerade kleinere, regionale Straßenbauer ohne eigene Asphaltproduktion sollen so bessere Bezugsmöglichkeiten erhalten."

Walzasphalt ist mit über 90 Prozent der wichtigste Straßenbelag in Deutschland. Größter Nachfrager ist die öffentliche Hand mit ca. 85 Prozent des produzierten Walzasphalts. Der Markt hat heute bereits ein Milliardenvolumen. Aufgrund bereits beschlossener Investitionen der öffentlichen Hand in die Verkehrsinfrastruktur einschließlich Asphaltstraßenrenovierungen wird dieses Volumen in den kommenden Jahren noch erheblich anwachsen. Da Walzasphalt heiß angebaut werden muss, bestehen bundesweit eine Vielzahl von regionalen Märkten, jeweils rund um die Standorte der einzelnen Asphaltmischwerke.

Von den ursprünglich eingeleiteten 104 Entflechtungsverfahren, die Gemeinschaftsunternehmen betrafen, wurden inzwischen 96 Verfahren abgeschlossen. Mehr als die Hälfte der Verfahren betrafen Gemeinschaftsunternehmen unter Beteiligung von mindestens zwei der vier größten Asphaltanbieter Werhahn, Strabag, Eurovia und Kemna. In 71 Fällen wurden die bestehenden Unternehmensverbindungen aufgelöst. Zudem wurden zahlreiche wettbewerblich problematische Formen des Informationsaustausches sowie andere wettbewerbsbeschränkende Verträge zwischen konkurrierenden Unternehmen beendet. 25 Verfahren konnten eingestellt werden, wobei in mehreren Einzelfällen auch die positiven wettbewerblichen Wirkungen der Entflechtung anderer Gemeinschaftsunternehmen berücksichtigt wurden. Acht Verfahren sind noch nicht abgeschlossen, weil bislang keine hinreichenden Entflechtungsmaßnahmen umgesetzt wurden.

Derzeit sind etwa 65 wettbewerblich unbedenkliche Gemeinschaftsunternehmen auf dem Walzasphaltmarkt tätig. Dabei handelt es sich überwiegend um Gemeinschaftsunternehmen zwischen kleinen und mittelständischen Unternehmen und solche, bei denen die Mitgesellschafter nur auf vor- oder nachgelagerten Märkten wie bei Gesteinen oder im Straßenbau tätig sind.

Der heute veröffentlichte Bericht enthält auch Kriterien für die kartellrechtliche Beurteilung von sogenannten Liefergemeinschaften der Walzasphaltanbieter.

Der Bericht steht zum Abruf auf der Internetseite des Bundeskartellamtes bereit. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

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    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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