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Kartellverfolgung in Frankreich und Deutschland


4. Deutsch-Französischer Wettbewerbstag in Bonn: Diskussionen zu Fragen der Sanktionierung von aufgedeckten Kartellen, insbesondere die Verhängung von Bußgeldern zur Ahndung und Abschreckung
Größer als in der Behördenpraxis zeigten sich in den Diskussionen Diskrepanzen zwischen Deutschland und Frankreich in der gerichtlichen Ahndung von Kartellen


(14.10.10) - Am 8. Oktober 2010 fand im Bundeskartellamt der 4. Deutsch-Französische Wettbewerbstag statt. Die diesjährige Tagung befasste sich in zwei Podiumsdiskussionen mit dem Thema der "Kartellverfolgung in Frankreich und Deutschland". An der Veranstaltung nahmen etwa einhundert Personen teil, darunter Mitglieder der französischen und deutschen Kartellbehörden sowie Hochschullehrer, Rechtsanwälte, Unternehmensvertreter, Richter und Vertreter der Europäischen Kommission.

Die erste Diskussionsrunde widmete sich den Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Behörden bei der Aufdeckung von Kartellen und der Durchführung der behördlichen Kartellverfahren. Dabei wurden auch Probleme im Zusammenhang mit sog. Kronzeugen-Anträgen erörtert.

Die zweite Diskussionsrunde ging Fragen der Sanktionierung von aufgedeckten Kartellen nach, insbesondere die Verhängung von Bußgeldern zur Ahndung und Abschreckung. Neben der Bußgeldfestsetzung wurden auch die Möglichkeiten der einvernehmlichen oder zumindest nicht-gerichtlichen Beendigung von Kartellverfahren ("Settlement") diskutiert.

Die Diskussionen machten deutlich, dass der europäische Rechtsrahmen eine stabile Grundlage für die sehr gute Zusammenarbeit von Bundeskartellamt und Autorité de la Concurrence ist. Es besteht insbesondere in der Fallverteilung zwischen Europäischer Kommission und mitgliedstaatlichen Behörden und in der Behandlung von Unternehmen, die an grenzüberschreitenden Kartellen beteiligt sind und mit den Behörden kooperieren wollen zwar noch gewisser Verbesserungsbedarf.

Insgesamt ist jedoch nach übereinstimmender Einschätzung von Behördenvertretern, Wissenschaftlern und Anwälten die innereuropäische Kooperation in der Kartellverfolgung weltweit einzigartig und weit effizienter, als man es noch vor wenigen Jahren hätte erwarten dürfen.

Größer als in der Behördenpraxis zeigten sich in den Diskussionen Diskrepanzen zwischen Deutschland und Frankreich in der gerichtlichen Ahndung von Kartellen. Maßstäbe und Vorgehen, etwa bei der Bußgeldbestimmung, unterscheiden sich erheblich. Die Diskussionsteilnehmer machten neben der Gerichtspraxis unter anderem Ausführungen zur effizienten Höhe von Bußgeldern aus ökonomischer Sicht und zur vorgerichtlichen Beendigung von Kartellbußgeldverfahren.

Der Deutsch-Französische Wettbewerbstag ist eine zweijährliche bilaterale Tagung, die die französische Wettbewerbsbehörde Autorité de la Concurrence und das Bundeskartellamt im Wechsel in Frankreich und in Deutschland ausrichten. Die Veranstaltungsreihe nahm ihren Anfang im Jahr 2004 mit einer Tagung in Paris.

Die Tagung bietet den Teilnehmern ein Forum für den Austausch über den Rechtsrahmen sowie über die Erfahrungen der Rechtsan-wendung in beiden Ländern. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden aufgezeigt werden. (Bundeskartellamt: ra)


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    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

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    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

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    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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