Wettbewerbsbeschränkungen im Internetvertrieb
Bestpreisklauseln von HRS verstoßen gegen deutsches und europäisches Kartellrecht
Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt den Untersagungsbeschluss des Bundeskartellamtes
(22.01.15) - Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat am 9. Januar die Beschwerde von HRS gegen einen Beschluss des Bundeskartellamtes vom 20. Dezember 2013 zurückgewiesen. Das Amt hatte in seinem Beschluss die weitere Durchführung der Bestpreisklausel untersagt und gleichzeitig Verfahren wegen vergleichbarer Klauseln in Hotelverträgen gegen die Hotelportale Booking und Expedia. Die Bestpreisklauseln verpflichten die Hotels, dem Hotelportal den jeweils günstigsten Hotelpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen im Internet einzuräumen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte: "Das OLG Düsseldorf hat mit der Bestätigung unseres Beschlusses eine grundsätzliche Frage für Wettbewerbsbeschränkungen im Internetvertrieb entschieden. Die Bestpreisklauseln sind nur auf den ersten Blick vorteilhaft für die Verbraucher, da sie letztlich den Wettbewerb zwischen den Hotelbuchungsplattformen einschränken. Buchungsportale, die niedrige Provisionen von den Hotels verlangen, können keine niedrigeren Hotelpreise anbieten. Auch Marktzutritte neuer Plattformanbieter werden erschwert. Die Verbraucher haben von der Entscheidung daher unmittelbare Vorteile. Der Wettbewerb zwischen den bestehenden Portalen um niedrigere Hotelzimmerpreise oder günstige Stornierungsmöglichkeiten wird sich beleben. Neue Hotelbuchungsportale mit innovativen Dienstleistungen können leichter in den Markt eintreten. Unsere laufenden Verfahren gegen die Bestpreisklauseln der HRS-Wettbewerber Booking und Expedia werden wir nun zügig fortführen."
Das OLG Düsseldorf hat im vorliegenden Fall bestätigt, dass die Bestpreisklauseln von HRS eine so erhebliche Wettbewerbsbeschränkung darstellen, dass für sie keine Ausnahmeregelung einer sogenannten Freistellung möglich ist.
Auch viele andere Wettbewerbsbehörden in Europa führen derzeit Verfahren wegen Bestpreisklauseln bei Hotelplattformen. Das Bundeskartellamt steht mit diesen Behörden und der Europäischen Kommission in engem Kontakt. Andreas Mundt sagte: "Die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist das erste Urteil eines nationalen Gerichts, das für die parallel von unseren europäischen Kollegen geführten Verfahren als Orientierung dienen kann."
HRS kann gegen den Beschluss des OLG Düsseldorf Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Neue Vorschriften für Digitalkonzerne
Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."
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Antennenstandorte für 1&1
Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Entwicklung eines neuen MGCS-Systems
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.
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Erwerb von Lebensmittelherstellern
Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."
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Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle
Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.