Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Bewegung auf dem Markt für Publikumszeitschriften


Bundeskartellamt gibt Zusammenschluss Springer/Funke im Bereich Programmzeitschriften unter Bedingungen und Auflagen frei
Die Freigabe des Zusammenschlusses konnte nur mit Veräußerungsverpflichtungen erfolgen

(20.05.14) - Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Funke Mediengruppe, die Programmzeitschriften "Hörzu", "TV Digital", "Funk Uhr", "Bildwoche" und "TV Neu" von der Axel Springer SE zu erwerben, unter Bedingungen und Auflagen freigegeben. Die Funke Mediengruppe verpflichtet sich der Behörde gegenüber, die von der Axel Springer SE übernommenen Programmzeitschriften "Bild Woche", "Funkuhr" und "TV Neu", sowie die Funke-Titel "die zwei", "Super TV", "TV 4 Wochen", "TV 4x7" und "TVpiccolino" (einschl. "tvGenie", "myTV") an einen unabhängigen Wettbewerber weiter zu veräußern. Erwerber dieser Programmzeitschriften wird die Mediengruppe Klambt sein, die bisher keine Programmzeitschriften herausgibt. Das Bundeskartellamt hat einer Veräußerung an diesen Erwerber nach Klärung insbesondere der Finanzierungsfragen zugestimmt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Freigabe des Zusammenschlusses konnte nur mit Veräußerungsverpflichtungen erfolgen. Der Marktzutritt der Mediengruppe Klambt stellt nunmehr sicher, dass in einem der auflagenstärksten Märkte für Publikumszeitschriften negative wettbewerbliche Auswirkungen des Vorhabens zu Lasten der Leser und der werbenden Wirtschaft vermieden werden."

Durch den Zusammenschluss hätte sich auf dem Leser- und dem Anzeigenmarkt für Programmzeitschriften das gegenwärtig aus vier Anbietern bestehende marktbeherrschende Oligopol verengt. Neben Springer und der Funke Mediengruppe sind der Heinrich Bauer Verlag (u. a. TV Hören und Sehen, TV 14) und die Hubert Burda Media (u. a. TV Spielfilm) mit Programmzeitschriften im Markt. Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass die Veräußerung der acht Zeitschriften an die Mediengruppe Klambt einen nachhaltigen Markteintritt bewirkt, der verhindert, dass sich durch den Rückzug des Axel Springer-Verlages die gemeinsame marktbeherrschende Stellung der drei übrigen Anbieter verstärkt.

Mit der Freigabe ist der zweite Teil der komplexen kartellrechtlichen Prüfung der Übernahme zahlreicher Titel des Axel Springer-Verlages durch die Funke Mediengruppe abgeschlossen. In einem ersten Schritt hatte das Bundeskartellamt die Übernahme des Hamburger Abendblattes, der Berliner Morgenpost, mehrerer Anzeigenblätter sowie der Frauenzeitschriften der Axel Springer AG durch die Funke Mediengruppe freigegeben. Noch nicht abgeschlossen ist hingegen die kartellrechtliche Prüfung der geplanten Gründung zweier Gemeinschaftsunternehmen von Funke und Springer zur Vermarktung von Anzeigen und zum Vertrieb von Printerzeugnissen. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Förderausnahme wird für die Zukunft gestrichen

    In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Einschätzung der sog. 50+1-Regel hat die Deutsche Fußball Liga (DFL) Zusagen angeboten, um die kartellrechtlichen Bedenken des Bundeskartellamts auszuräumen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir begrüßen das von der DFL vorgelegte Zusagenangebot, das einen wichtigen Schritt zur Beendigung des Verfahrens darstellen kann. Nach unserer vorläufigen Einschätzung können die Beibehaltung der 50+1-Grundregel und die Streichung der Möglichkeit der Gewährung von Förderausnahmen geeignet sein, unsere kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen."

  • Krankenhausstandorte sichern

    Das Bundeskartellamt hat die beiden parallel angemeldeten Zusammenschlussvorhaben der Krankenhaussparte des Johanniter-Ordens zum Erwerb dreier Evangelischer Krankenhäuser in Hamm, Lippstadt und Gronau/Westfalen (Valeo-Kliniken) einerseits sowie eines katholischen Krankenhauses in Hamm (St. Marien-Hospital) andererseits freigegeben.

  • Verteilung der Ausschreibungen

    Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp einer Mio. Euro gegen die vier Dortmunder Bauunternehmen Höhler GmbH & Co. KG, Möckel Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Möllmann Straßen- und Ingenieurbau GmbH + Co. KG und Stra-La Bau GmbH wegen Absprachen bei Ausschreibungen von Straßenbauarbeiten verhängt. Das Verfahren ging auf einen Kronzeugenantrag eines weiteren tatbeteiligten Unternehmens, der Gehrken Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG, zurück, dem in Anwendung der gesetzlichen Regelung das Bußgeld erlassen wurde.

  • Abmahnung gegen Hilfsmittel-Verbände

    Das Bundeskartellamt hat der Arbeitsgemeinschaft von Hilfsmittelverbänden (ARGE) seine vorläufigen Ermittlungsergebnisse im Verfahren wegen gemeinsamer Preisaufschläge zu Lasten der Krankenkassen zur Stellungnahme übersandt. Die ARGE repräsentiert einen Großteil der relevanten Leistungserbringer (insb. Sanitätshäuser) für Hilfsmittel im Bereich Reha und Pflege (Rollatoren, Sitzhilfen u.v.m.).

  • Starke Marktstellung hätte sich verstärkt

    Die Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG hat die Anmeldung der Übernahme sämtlicher Anteile an der Druck- und Verlagshaus Hermann Daniel GmbH & Co. KG, Balingen, sowie an deren Komplementärgesellschaft Anfang Januar 2023 zurückgenommen. Das Verlagshaus Daniel verbreitet im Zollernalbkreis die regionale Abonnement-Tageszeitung "Zollern-Alb-Kurier" sowie ein Anzeigenblatt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen