Wettbewerbliche Bedenken mitgeteilt
Hersteller von Glasfaservliesstoffen nehmen Fusionsanmeldung nach Bedenken des Bundeskartellamtes zurück
Nach den vorläufigen Ermittlungen ist Owens Corning in einigen der betroffenen Bereiche bereits Marktführer und würde durch den Zusammenschluss mit Ahlstrom auf Marktanteile von über 50 Prozent kommen
Das Bundeskartellamt bestätigt, dass die Anmeldung in dem Fusionskontrollverfahren zwischen European Owens Corning Fiberglas Sprl, Watermael-Boitsfort (Belgien), und Ahlstrom Glassfibre Oy, Kotka (Finnland), am 27. Juli 2016 zurückgenommen worden ist. Das Bundeskartellamt hatte zuvor am 27. Juni 2016 einen Entscheidungsentwurf an die Verfahrensbeteiligten übersandt, in dem den Unternehmen die wettbewerblichen Bedenken mitgeteilt worden waren.
Owens Corning hatte u.a. beabsichtigt, den Geschäftsbereich Glasfaservliesstoffe von Ahlstrom zu erwerben. Glasfaservliesstoffe werden insbesondere in der Bauindustrie eingesetzt, beispielsweise im Bedachungsbereich oder der Herstellung von Wand- und Bodenbelägen.
Nach den vorläufigen Ermittlungen ist Owens Corning in einigen der betroffenen Bereiche bereits Marktführer und würde durch den Zusammenschluss mit Ahlstrom auf Marktanteile von über 50 Prozent kommen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Abnehmer hätten nach einer Fusion voraussichtlich kaum noch Ausweichmöglichkeiten. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand wäre in den wettbewerblich besonders betroffenen Produktbereichen neben dem fusionierten Unternehmen nur noch ein wesentlicher Wettbewerber verblieben. Die Auswirkungen der Fusion wären vor allem in Deutschland spürbar gewesen, da hierzulande besonders viele Unternehmen die Produkte nachfragen und die inländischen Umsätze der Beteiligten im europäischen Vergleich hoch sind." (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 30.08.16
Home & Newsletterlauf: 20.09.16
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
-
Überschneidung der Geschäftsfelder
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.
-
Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."
-
Expertenkreis KI und Wettbewerb
Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.
-
Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
-
Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.