Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Transport von tiefgefrorenen Lebensmitteln


Bundeskartellamt gibt Fusion Nagel / MUK Transthermos frei
Im Bereich der Tiefkühl-Logistik gibt es mit dem großen Wettbewerber Nordfrost und weiteren Unternehmen genügend Ausweichalternativen



Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der MUK Beteiligung GmbH, München, durch Gesellschafter der Nagel Group, Versmold, freigegeben. MUK betreibt über ihre Tochtergesellschaften Transthermos GmbH und Transthermos Kontraktlogistik GmbH Tiefkühlhäuser in ganz Deutschland und bietet auch den Transport von tiefgefrorenen Lebensmitteln an. Die Nagel Group ist unter der Bezeichnung Kraftverkehr Nagel bekannt und bietet insbesondere Logistikleistungen für Frische-Produkte, aber auch für Tiefkühlprodukte an.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir haben das Vorhaben einer genauen Prüfung unterzogen, da das fusionierte Unternehmen zum Marktführer in der Tiefkühl-Logistik aufsteigt und auch in der Frische-Logistik eine starke Stellung innehaben wird. Die Voraussetzungen für eine Untersagung waren jedoch nicht gegeben, da unsere Ermittlungen gezeigt haben, dass auch nach der Fusion weiterhin ausreichend Wettbewerb in diesem Markt bestehen wird."

Im Bereich der Tiefkühl-Logistik gibt es mit dem großen Wettbewerber Nordfrost und weiteren Unternehmen genügend Ausweichalternativen. Dies gilt auch für den Tiefkühl-Sammelgutverkehr, den das Bundeskartellamt näher untersucht hat. Beim Sammelgut-Verkehr stammen die Güter von unterschiedlichen Versendern und werden an unterschiedliche Empfänger geliefert. Er bietet sich daher für kleinere Sendungsgrößen an.

Weiter ist nicht zu erwarten, dass das fusionierte Unternehmen durch die bessere Kombination von Frische- und Tiefkühl-Logistik in der Lage sein wird, Wettbewerber vom Markt zu verdrängen. Das Bundeskartellamt hat schließlich geprüft, ob das fusionierte Unternehmen einen gegenüber Wettbewerbern bevorzugten Zugang zu Subunternehmen (Frachtführer und Frachtraum) erhalten wird. Auch hierfür haben die Ermittlungen jedoch keine ausreichenden Hinweise erbracht. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 30.08.16
Home & Newsletterlauf: 20.09.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Aufklärung des Kartellverstoßes

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Pfanner Schutzbekleidung GmbH, Koblach (Österreich), eine Geldbuße in Höhe von 783.900 Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Die Pfanner Schutzbekleidung GmbH (nachfolgend: Pfanner) und ein (nicht bebußtes) Schwesterunternehmen vertreiben über Fachhändler in Deutschland hochwertige und hochpreisige Funktions- und Schutzkleidung.

  • Innenliegende Sonnenschutzprodukte

    Die Hunter Douglas GmbH, Düsseldorf, hat die Anmeldung zum Erwerb der erfal GmbH & Co. KG, Falkenstein/Vogtland, aufgrund von wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes zurückgenommen. Bei dem mittelständischen Zielunternehmen erfal handelt es sich um einen Hersteller von Produkten für Insektenschutz sowie für innen- und außenliegenden Sonnenschutz.

  • Radare und optoelektronische Systeme

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, München, durch die Hensoldt Holding Germany GmbH, Taufkirchen, freigegeben. Über die Förderbank KfW ist der Bund mit 25,1 Prozent an der Hensoldt beteiligt.

  • Hoher wirtschaftlicher Druck

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von vier evangelischen Trägern im Ruhrgebiet freigegeben. In dem künftigen Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Herne wollen die vier Organisationen Innere Mission - Diakonisches Werk Bochum e.V., Evangelischer Kirchenkreis Herne / Castrop-Rauxel KdöR, Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V. und Evangelische Stiftung Augusta (Bochum) ihre Tätigkeiten gemeinsam erbringen.

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen