Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Transport von tiefgefrorenen Lebensmitteln


Bundeskartellamt gibt Fusion Nagel / MUK Transthermos frei
Im Bereich der Tiefkühl-Logistik gibt es mit dem großen Wettbewerber Nordfrost und weiteren Unternehmen genügend Ausweichalternativen



Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der MUK Beteiligung GmbH, München, durch Gesellschafter der Nagel Group, Versmold, freigegeben. MUK betreibt über ihre Tochtergesellschaften Transthermos GmbH und Transthermos Kontraktlogistik GmbH Tiefkühlhäuser in ganz Deutschland und bietet auch den Transport von tiefgefrorenen Lebensmitteln an. Die Nagel Group ist unter der Bezeichnung Kraftverkehr Nagel bekannt und bietet insbesondere Logistikleistungen für Frische-Produkte, aber auch für Tiefkühlprodukte an.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir haben das Vorhaben einer genauen Prüfung unterzogen, da das fusionierte Unternehmen zum Marktführer in der Tiefkühl-Logistik aufsteigt und auch in der Frische-Logistik eine starke Stellung innehaben wird. Die Voraussetzungen für eine Untersagung waren jedoch nicht gegeben, da unsere Ermittlungen gezeigt haben, dass auch nach der Fusion weiterhin ausreichend Wettbewerb in diesem Markt bestehen wird."

Im Bereich der Tiefkühl-Logistik gibt es mit dem großen Wettbewerber Nordfrost und weiteren Unternehmen genügend Ausweichalternativen. Dies gilt auch für den Tiefkühl-Sammelgutverkehr, den das Bundeskartellamt näher untersucht hat. Beim Sammelgut-Verkehr stammen die Güter von unterschiedlichen Versendern und werden an unterschiedliche Empfänger geliefert. Er bietet sich daher für kleinere Sendungsgrößen an.

Weiter ist nicht zu erwarten, dass das fusionierte Unternehmen durch die bessere Kombination von Frische- und Tiefkühl-Logistik in der Lage sein wird, Wettbewerber vom Markt zu verdrängen. Das Bundeskartellamt hat schließlich geprüft, ob das fusionierte Unternehmen einen gegenüber Wettbewerbern bevorzugten Zugang zu Subunternehmen (Frachtführer und Frachtraum) erhalten wird. Auch hierfür haben die Ermittlungen jedoch keine ausreichenden Hinweise erbracht. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 30.08.16
Home & Newsletterlauf: 20.09.16



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Überschneidung der Geschäftsfelder

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.

  • Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor

    Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."

  • Expertenkreis KI und Wettbewerb

    Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen