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Best Practices im Bereich der Fusionskontrolle


Fusionskontrolle: Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren wollen die Wettbewerbsbehörden sich künftig noch umfassender über Ergebnisse von Marktermittlungen und wettbewerbliche Analysen austauschen
Präsidenten der Wettbewerbsbehörden der EU verabschieden neuen Leitfaden

(21.11.11) - Die Präsidenten der nationalen Wettbewerbsbehörden in der EU und die Europäische Kommission haben auf dem Generaldirektorentreffen der EU in Brüssel einen neuen Leitfaden (sog. Best Practices) im Bereich der Fusionskontrolle verabschiedet. Der Leitfaden betrifft die Zusammenarbeit der nationalen Behörden in Fusionskontrollverfahren, die in mehreren Mitgliedstaaten angemeldet werden müssen. Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren wollen die Behörden sich künftig noch umfassender über Ergebnisse von Marktermittlungen und wettbewerbliche Analysen austauschen. Der Schutz der Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen wird durch das vereinbarte Verfahren wie bisher sichergestellt.

Der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt: "Sind mehrere Mitgliedstaaten betroffen ist eine verstärkte Zusammenarbeit der Behörden sinnvoll, um eine wirksame, effiziente und zeitnahe Prüfung zu gewährleisten."

Das Dokument wurde von der EU Arbeitsgruppe Fusionskontrolle ausgearbeitet, die aus Vertretern der Europäischen Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden in der Europäischen Union besteht. Sie wurde bislang von der Kommission, der irischen Wettbewerbsbehörde und dem Bundeskartellamt geleitet. Jetzt haben die britischen Wettbewerbsbehörden (OFT und Competition Commission) und die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde neben der Kommission den Vorsitz übernommen.

Der Text der Best Practices kann auf der Homepage des Bundeskartellamts aufgerufen werden. (Bundeskartellamt: ra)


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Meldungen: Bundesnetzagentur

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Anreizregulierung ohne negativen Effekt

    Am 23. Oktober 2014 fand in Bonn der vierte Workshop zur Evaluierung der Anreizregulierung statt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess zeichnen sich die zentralen Bausteine eines zukünftigen Regulierungssystems ab. Vier Anpassungsoptionen wurden durch die Bundesnetzagentur vorgestellt und mit der Branche diskutiert.

  • Androhung von Zwangsgeld

    Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.

  • Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten

    Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.

  • Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern

    Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

  • Nach wie vor beträchtliche Marktmacht

    Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.

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