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Vereinigung von Wettbewerbsbehörden weltweit


Motor für die Entwicklung von Wettbewerbsrecht und -politik: Jahreskonferenz des International Competition Network in Australien
Leitfaden zur internationalen Zusammenarbeit in der Fusionskontrolle (Practical Guide to International Enforcement Cooperation in Mergers)

(22.05.15) - Die 14. Jahreskonferenz des International Competition Network (ICN) ist erfolgreich zu Ende gegangen. Mehr als 500 Teilnehmer aus über 70 Staaten, darunter auch Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft, Rechts- und Wirtschaftsexperten sowie Vertreter internationaler Organisationen, nahmen an der von der australischen Wettbewerbsbehörde (ACCC) ausgerichteten Konferenz teil, die vom 28. April bis 1. Mai in Sydney/Australien stattfand.

Das ICN ist die bedeutendste Vereinigung von Wettbewerbsbehörden weltweit. Es umfasst 132 Wettbewerbsbehörden aus 119 Staaten. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, ist seit September 2013 Vorsitzender des Leitungsgremiums des ICN und wurde im Rahmen der Konferenz für zwei weitere Jahre in dieser Funktion bestätigt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das ICN ist seit seiner Gründung im Jahr 2001 ein Motor für die Entwicklung von Wettbewerbsrecht und -politik. Eine Herausforderung für die Zukunft wird es sein sicherzustellen, dass das Netzwerk den unterschiedlichen Bedürfnissen seiner vielfältigen Mitgliedschaft weiterhin gerecht wird, denn eben diese Vielfalt ist eine der herausragenden Stärken des ICN."

Auf der Konferenz wurden die Arbeitsprodukte des zurückliegenden Jahres verabschiedet, unter anderem ein Leitfaden zum Ermittlungsprozess (Guidance Document on Investigative Process), der wesentliche Ermittlungsinstrumente und Prinzipien des fairen Verfahrens darstellt, ein neues Kapitel des ICN Handbuchs zur Kartellverfolgung (ICN Anti-Cartel Enforcement Manual) über die Beziehung zwischen Wettbewerbsbehörden und öffentlichen Vergabestellen, ein Leitfaden zur internationalen Zusammenarbeit in der Fusionskontrolle (Practical Guide to International Enforcement Cooperation in Mergers), ein Kapitel des Handbuchs zu Kopplungs- und Bündelungspraktiken (Unilateral Conduct Workbook Chapter on Tying and Bundling) sowie ein Bericht zur Entwicklung einer wirksamen Wettbewerbskultur.

Die ACCC leitete im Zeitraum 2014-2015 ein Projekt zu vertikalen Beschränkungen im Online-Handel und stellte auf der Konferenz eine Studie vor, die auf einer Befragung von 47 Wettbewerbsbehörden basiert.

Auch die 14. Jahreskonferenz hat den Mitgliedern und anderen Teilnehmern einen Rahmen für die vertiefte Diskussion der vorgelegten Arbeitsprodukte und künftiger Themen geboten, damit das ICN weiterhin als eines der wichtigsten Foren für den Erfahrungsaustausch und als informelle Plattform für regelmäßige Kontakte zur Diskussion von Wettbewerbsthemen aus der praktischen Arbeit dienen kann.

Die ICN Jahreskonferenz 2016 wird vom 26.-29. April 2016 in Singapur stattfinden. (Bundeskartellamt: ra)



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

  • Erwerb von Lebensmittelherstellern

    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

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