Zusammenführung zweier Immobilienplattformen
Freigabe des Zusammenschlusses von Immonet und Immowelt
Eine erhebliche Behinderung war durch den Zusammenschluss nicht zu befürchten
(06.05.15) - Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb der alleinigen Kontrolle über die Immowelt AG, Nürnberg, durch die Axel Springer SE, Berlin, sowie die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen der Immowelt AG und der Immonet GmbH, Hamburg, im Vorprüfverfahren freigegeben. Betroffen sind die Online-Immobilienplattformen immowelt.de und immonet.de, deren Aktivitäten in dem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen zusammengeführt werden sollen.
Durch die Zusammenführung der beiden Immobilienplattformen schließen sich die zweit- und die drittgrößte Immobilienplattform in Deutschland zusammen. Marktführer bleibt auch nach dem Zusammenschluss die Immobilien Scout GmbH, Berlin, mit der Immobilienplattform immobilienscout24.de.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Eine erhebliche Behinderung war durch den Zusammenschluss nicht zu befürchten, obwohl der Zusammenschluss die Anzahl der großen Immobilienplattformen in Deutschland reduziert. Es entsteht durch den Zusammenschluss auch die Möglichkeit, dass sich der Wettbewerb zum Marktführer intensivieren kann. Denn auf Plattformmärkten wirken Netzwerkeffekte, bei denen es entscheidend ist, beide Seiten – im vorliegenden Fall Immobilienanbieter und -nachfrager – gleichzeitig an Bord zu bekommen. Eine Vielzahl an kleineren Wettbewerbern führt bei Plattformmärkten eher dazu, dass vor allem der Marktführer von beiden Seiten – Immobilienanbieter und -nachfrager – gewählt wird. Mit dem Zusammenschluss steht den Nachfragern eine weitere große Plattform zur Verfügung." (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Förderausnahme wird für die Zukunft gestrichen
In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Einschätzung der sog. 50+1-Regel hat die Deutsche Fußball Liga (DFL) Zusagen angeboten, um die kartellrechtlichen Bedenken des Bundeskartellamts auszuräumen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir begrüßen das von der DFL vorgelegte Zusagenangebot, das einen wichtigen Schritt zur Beendigung des Verfahrens darstellen kann. Nach unserer vorläufigen Einschätzung können die Beibehaltung der 50+1-Grundregel und die Streichung der Möglichkeit der Gewährung von Förderausnahmen geeignet sein, unsere kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen."
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Krankenhausstandorte sichern
Das Bundeskartellamt hat die beiden parallel angemeldeten Zusammenschlussvorhaben der Krankenhaussparte des Johanniter-Ordens zum Erwerb dreier Evangelischer Krankenhäuser in Hamm, Lippstadt und Gronau/Westfalen (Valeo-Kliniken) einerseits sowie eines katholischen Krankenhauses in Hamm (St. Marien-Hospital) andererseits freigegeben.
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Verteilung der Ausschreibungen
Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp einer Mio. Euro gegen die vier Dortmunder Bauunternehmen Höhler GmbH & Co. KG, Möckel Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Möllmann Straßen- und Ingenieurbau GmbH + Co. KG und Stra-La Bau GmbH wegen Absprachen bei Ausschreibungen von Straßenbauarbeiten verhängt. Das Verfahren ging auf einen Kronzeugenantrag eines weiteren tatbeteiligten Unternehmens, der Gehrken Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG, zurück, dem in Anwendung der gesetzlichen Regelung das Bußgeld erlassen wurde.
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Abmahnung gegen Hilfsmittel-Verbände
Das Bundeskartellamt hat der Arbeitsgemeinschaft von Hilfsmittelverbänden (ARGE) seine vorläufigen Ermittlungsergebnisse im Verfahren wegen gemeinsamer Preisaufschläge zu Lasten der Krankenkassen zur Stellungnahme übersandt. Die ARGE repräsentiert einen Großteil der relevanten Leistungserbringer (insb. Sanitätshäuser) für Hilfsmittel im Bereich Reha und Pflege (Rollatoren, Sitzhilfen u.v.m.).
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Starke Marktstellung hätte sich verstärkt
Die Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG hat die Anmeldung der Übernahme sämtlicher Anteile an der Druck- und Verlagshaus Hermann Daniel GmbH & Co. KG, Balingen, sowie an deren Komplementärgesellschaft Anfang Januar 2023 zurückgenommen. Das Verlagshaus Daniel verbreitet im Zollernalbkreis die regionale Abonnement-Tageszeitung "Zollern-Alb-Kurier" sowie ein Anzeigenblatt.