Absatz von Arzneimitteln & Blutzuckerteststreifen
Bundeskartellamt stärkt Wettbewerb beim Absatz von Blutzuckerteststreifen in Westfalen-Lippe
Im Rahmen des Arzneimittelliefervertrags hatte der AVWL mit den Krankenkassen ein Steuerungs- und Beeinflussungsverbot für Blutzuckerteststreifen vereinbart
(22.10.14) - Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen den Apothekerverband Westfalen-Lippe e.V., Münster ("AVWL") abgeschlossen. Der AVWL hatte sich mit den wesentlichen Krankenkassen darauf geeinigt, dass die Versorgung von Patienten mit Blutzuckerstreifen bevorzugt über die Apotheken in Westphalen-Lippe erfolgen soll und zu diesem Zweck ein sogenanntes Steuerungs- und Beeinflussungsverbot vereinbart. Dadurch wurden die Absatzmöglichkeiten von Wettbewerbern, wie Direktversender oder Sanitätshäuser, erschwert. Infolge des Verfahrens des Bundeskartellamtes hat sich der AVWL nun verpflichtet, auf seine Rechte aus dem Steuerungs- und Beeinflussungsverbot zu verzichten.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Es gibt in diesem Bereich keine Rechtfertigung für eine Exklusivität der Apotheken. Indem alternative Anbieter eine Chance bekommen, wird der Wettbewerb zu Gunsten der Krankenkassen und der gesetzlich versicherten Patienten belebt. Andere Krankenkassen und Leistungserbringer-Verbände sollten prüfen, ob sie ähnliche Klauseln in ihren Verträgen vereinbart haben."
Im Rahmen des Arzneimittelliefervertrags hatte der AVWL mit den Krankenkassen ein Steuerungs- und Beeinflussungsverbot für Blutzuckerteststreifen vereinbart. Die Krankenkassen mussten insbesondere darauf verzichten, Ärzte und Versicherte zu beeinflussen, Blutzuckerteststreifen bei bestimmten anderen Anbietern direkt zu beziehen und nicht die Teststreifenversorgung über diabetologische Schwerpunktpraxen an Direktvertreiber auszusteuern.
Der AVWL vertritt die Interessen von rund 95 Prozent der Apotheken in der Region Westfalen-Lippe und verhandelt nach den Regelungen des fünften Sozialgesetzbuches mit den Krankenkassen und Krankenkassenverbänden die Konditionen für den Absatz von Arzneimitteln und Blutzuckerteststreifen.
Das Marktvolumen für Blutzuckerteststreifen in Deutschland beträgt nach Schätzungen über 600 Mio. Euro jährlich. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz
Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Zahlreiche Aufträge zugeschoben
Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.
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Fitness- und Wellbeing-Angebote
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.