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Fusionskontrollrechtlich die alleinige Kontrolle


Bundeskartellamt gibt Mehrheitserwerb von EWE an VNG frei
Im Zuge des Fusionskontrollverfahrens hat das Bundeskartellamt nach intensiven Ermittlungen neue Marktentwicklungen auf den Gasmärkten berücksichtigt

(13.11.14) - Das Bundeskartellamt hat den Erwerb weiterer 15,79 Prozent der Anteile an der VNG AG, Leipzig, durch die EWE AG, Oldenburg, freigegeben. Die Anteile hat die EWE AG von der Wintershall Holding GmbH, Kassel, erworben. In der Folge wird die EWE AG insgesamt 63,69 Prozent der VNG-Anteile halten und erlangt damit fusionskontrollrechtlich die alleinige Kontrolle.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Zusammenschlussvorhaben konnte aufgrund der positiven wettbewerblichen Entwicklungen im Gasbereich freigegeben werden. Angesichts der neueren Entwicklungen im Gasbereich sind die Märkte auf der Großhandelsstufe zusammengewachsen und dort bundesweit abzugrenzen. Lediglich der Markt für Haushaltskunden in der sogenannten Grundversorgung ist noch lokal bzw. regional abzugrenzen."

Die EWE AG ist ein Energieversorgungsunternehmen, das in der Strom-, Gas- und Wasserversorgung vor allem in der Region Ems/Weser/Elbe, in Ostbrandenburg und auf Rügen tätig ist. Sie ist der größte deutsche Gasverteilnetzbetreiber und hat die meisten Gashaushaltskunden. Die Umsatzerlöse der EWE AG betrugen 2013 ca. 8,9 Mrd. Euro, von denen mehr als 90 Prozent in Deutschland erzielt wurden.

VNG ist das flächendeckende Ferngasunternehmen in den neuen Bundesländern. Hauptaktivitäten sind Import, Handel, Transport und Speicherung von Erdgas. Sie betreibt über ihre Tochtergesellschaft Ontras das Gasfernleitungsnetz in den ostdeutschen Bundesländern mit mehr als 7.200 Kilometer Länge. Darüber hinaus ist VNG auch in der Erdgasförderung in Norwegen und in Dänemark sowie in weiteren fünf europäischen Ländern tätig. VNG erzielte 2013 Umsatzerlöse von ca. 11 Mrd. Euro, von denen mehr als 80 Prozent auf Deutschland entfielen.

Im Zuge des Fusionskontrollverfahrens hat das Bundeskartellamt nach intensiven Ermittlungen neue Marktentwicklungen auf den Gasmärkten berücksichtigt und seine zum Teil jahrzehntelange Abgrenzung der Gasmärkte geändert. Das Amt kommt zu folgenden Ergebnissen:

>> Allgemein hat sich die Marktmacht von den deutschen Ferngasgesellschaften vor allem zu den ausländischen Gasproduzenten, insbesondere Gazprom und Statoil, verschoben. Diese sind auch immer mehr als Händler auf den nachgelagerten Stufen tätig.

>> Die bisherige Unterscheidung zwischen der Belieferung überregionaler Ferngasgesellschaften (1. Stufe) und regionaler Ferngasunternehmen (2. Stufe) wird daher aufgegeben. Beide Marktstufen werden sachlich zu einer einheitlichen Gasgroßhandelsstufe (für H-Gas und L-Gas) einschließlich der Händler zusammengefasst. Räumlich wird der Großhandelsmarkt für Erdgas bundesweit abgegrenzt und nicht mehr netzbezogen oder marktgebietsbezogen. Das gilt auch für den nachgelagerten Markt der Belieferung von regionalen und lokalen Weiterverteilern, insbesondere Stadtwerken.

>> Auf den Endkundenmärkten unterscheidet das Bundeskartellamt zwischen einem Markt für die Belieferung von leistungsgemessenen Letztverbrauchern (insbesondere Industriekunden) und Standardlastprofilkunden (Haushaltskunden). Der Markt für die Belieferung von Industriekunden wird nunmehr auch bundesweit und nicht mehr netzbezogen oder marktgebietsbezogen abgegrenzt.

>> Bei der Belieferung von Haushaltskunden differenziert das Bundeskartellamt nunmehr – in Übertragung der Praxis im Strombereich – sachlich zwischen Grundversorgungskunden und Sondervertragskunden. Dafür sprechen empirische Indizien zu Preisabständen, Wechselverhalten und Anbieterstruktur. Wegen der positiven wettbewerblichen Entwicklungen werden die Märkte für Sondervertragskunden bundesweit abgegrenzt. Dagegen bleibt es bei den Grundversorgungskunden räumlich bei der netzbezogenen Abgrenzung, bei der jeder Grundversorger in seinem Gebiet dann ein Monopol hat. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

  • Erwerb von Lebensmittelherstellern

    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

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