Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Zusammenschluss gesetzlicher Krankenkassen


Bundeskartellamt gibt Krankenkassenfusion im Südwesten frei
Marktmacht der neuen AOK IKK Südwest hinreichend begrenzt

(27.04.11) - Das Bundeskartellamt hat am 18. April 2011 den Zusammenschluss der drei Krankenkassen AOK Rheinland-Pfalz, AOK Saarland und IKK Südwest zur neuen AOK IKK Südwest freigegeben.

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, erklärte: "Auch wenn der Zusammenschluss zur AOK IKK Südwest freigegeben werden konnte, unterstreicht der Fall die Notwendigkeit der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt beim Zusammenschluss gesetzlicher Krankenkassen. Die Konzentration im Krankenkassenbereich schreitet weiter voran. Mit der Fusionskontrolle steht dem Bundeskartellamt ein wichtiges Instrument zur Verfügung, mit dem Fehlentwicklungen auch in diesem Bereich wirkungsvoll unterbunden werden können."

Der Schwerpunkt der Prüfung lag dabei auf der zukünftigen Stellung der AOK IKK Südwest als Nachfrager gegenüber den Leistungserbringern auf den Märkten für medizinische Leistungen zugunsten der Versicherten. Die Marktanteile der AOK IKK Südwest dürften auf regionalen oder landesweiten Märkten in Rheinland-Pfalz und im Saarland zwar recht hoch sein.

Das Verhältnis von Krankenkassen und Leistungserbringern ist allerdings nach wie vor stark von den sogenannten Kollektivverträgen - also Verträgen zwischen mehreren Beteiligten oder ihren Verbänden auf beiden Seiten - geprägt. Dies gilt auch für diejenigen Bereiche, in denen sogenannte Selektivverträge oder Verträge zur Integrierten Versorgung individuell abgeschlossen werden. Außerdem stehen den Krankenkassen - wie bei der Hilfsmittelversorgung - zum Teil starke Leistungserbringergemeinschaften gegenüber. Beides begrenzt die Marktmacht der neuen AOK IKK Südwest hinreichend.

Schließlich standen der Freigabe des Zusammenschlussvorhabens auch keine durchgreifenden Bedenken hinsichtlich der zukünftigen Stellung der AOK IKK Südwest als Anbieter von Versicherungsleistungen entgegen. Die neue Krankenkasse steht insofern im Wettbewerb mit anderen, vor allem bundesweit tätigen, Krankenkassen und auf sie entfallen nur geringe Anteile an diesem bundesweiten Markt. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundesnetzagentur

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Anreizregulierung ohne negativen Effekt

    Am 23. Oktober 2014 fand in Bonn der vierte Workshop zur Evaluierung der Anreizregulierung statt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess zeichnen sich die zentralen Bausteine eines zukünftigen Regulierungssystems ab. Vier Anpassungsoptionen wurden durch die Bundesnetzagentur vorgestellt und mit der Branche diskutiert.

  • Androhung von Zwangsgeld

    Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.

  • Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten

    Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.

  • Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern

    Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

  • Nach wie vor beträchtliche Marktmacht

    Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen