Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Austausch von sehr sensiblen Informationen


Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Automobilzulieferer
Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass die Unternehmen Lydall Gerhardi und Elring Klinger mit dem Bundeskartellamt kooperiert haben



Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von rund 9,6 Mio. Euro gegen drei Hersteller von Wärmeabschirmblechen und deren Verantwortliche verhängt. Bei den Unternehmen handelt es sich um die Elring Klinger Abschirmtechnik (Schweiz) AG, Sevelen (Schweiz), die Estamp S.A.U., Terrassa (Spanien) und die Lydall Gerhardi GmbH & Co. KG, Meinerzhagen. Gegen das ebenfalls an den Absprachen beteiligte Unternehmen Carcoustics International GmbH, Leverkusen, wurde kein Bußgeld verhängt, weil es durch seine Kooperation dazu beigetragen hat, das Kartell aufzudecken und nachzuweisen.

Den Unternehmen wird vorgeworfen, sich im Jahr 2011 über die Weitergabe gestiegener Materialpreise an den Kunden VW abgestimmt zu haben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die beteiligten Unternehmen wollten durch den Austausch von sehr sensiblen Informationen ihre Verhandlungsposition gegenüber dem Kunden VW stärken. Dies betraf z.B. die gegenseitige Information über den jeweiligen Verhandlungsstand. Die Kartell-Beteiligten waren sich darüber hinaus einig, dass man eine Preiserhöhung bei bestimmten Aluminium-Nebenkosten an den Kunden VW weitergeben wollte."

Wärmeabschirmbleche sind Aluminiumbleche, die im Fahrzeug in erster Linie die im Motorraum und am Abgasstrang entstehende Strahlungswärme gegen andere Bereiche (Fahrgastraum, Treibstofftank etc.) abschirmen. Die Aluminiumbleche werden als Halbzeug in Form von Coils zugekauft und dann in die jeweilige Form gebracht.

Die Bußgeldhöhe bemisst sich grundsätzlich nach der Schwere und der Dauer eines Kartellverstoßes. In diesem Verfahren wurden zu Gunsten der Kartellanten auch die Marktmacht und das Verhalten der Marktgegenseite berücksichtigt. Bei der Bußgeldfestsetzung wurde ebenfalls berücksichtigt, dass die Unternehmen Lydall Gerhardi und Elring Klinger mit dem Bundeskartellamt kooperiert haben. Mit allen drei Unternehmen konnten einvernehmliche Verfahrensabschlüsse (sog. "Settlements") erzielt werden.

Die verhängten Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.

Ein Fallbericht mit den Inhalten nach § 52 Abs. 5 GWB wird auf der Internetseite des Bundeskartellamtes veröffentlicht. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 20.07.17
Home & Newsletterlauf: 23.08.17



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Überschneidung der Geschäftsfelder

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.

  • Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor

    Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."

  • Expertenkreis KI und Wettbewerb

    Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen