Alleinstellung in Leser- und Anzeigenmärkten
Westfälische Nachrichten dürfen Münstersche Zeitung übernehmen
Nach den Grundsätzen der Sanierungsfusion ist ein Zusammenschluss jedoch trotz Monopolbildung ausnahmsweise freizugeben, wenn dem Zielunternehmen aufgrund seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Insolvenz bevorsteht
(23.09.14) - Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben des Münsteraner Aschendorff Verlages (Westfälische Nachrichten), die Münstersche Zeitung zu übernehmen, freigegeben. Veräußerer ist das Dortmunder Medienhaus Lensing (Ruhr-Nachrichten). Die Münstersche Zeitung umfasst die Ausgaben Münster, Steinfurt und Greven.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Mit dem Zusammenschluss erreicht Aschendorff auf den betroffenen Leser- und Anzeigenmärkten eine Alleinstellung oder kommt ihr zumindest nahe. Nach den Grundsätzen der Sanierungsfusion ist ein Zusammenschluss jedoch trotz Monopolbildung ausnahmsweise freizugeben, wenn dem Zielunternehmen aufgrund seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Insolvenz bevorsteht, seine Marktposition in diesem Fall ohnehin dem Erwerber zufallen würde und es insbesondere auch keinen alternativen Erwerber gibt. Vom Vorliegen dieser Voraussetzungen hat sich das Bundeskartellamt in einem sehr intensiven Prüfprozess, der bereits im Vorfeld der Anmeldung begann, überzeugen können."
Anders als im Fall der sieben Lokalausgaben der Westfälischen Rundschau und der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung, in dem es zu einer Rücknahme der Anmeldung kam, handelt es sich bei der Münsterschen Zeitung, die historisch auf den Fahle-Verlag zurückgeht, um einen wirtschaftlich und organisatorisch hinreichend vom Medienhaus Lensing abgrenzbaren Geschäftsbereich, auf den die Grundsätze der Sanierungsfusion Anwendung finden können. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Überschneidung der Geschäftsfelder
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Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor
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Expertenkreis KI und Wettbewerb
Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.
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Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
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