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Alleinstellung in Leser- und Anzeigenmärkten


Westfälische Nachrichten dürfen Münstersche Zeitung übernehmen
Nach den Grundsätzen der Sanierungsfusion ist ein Zusammenschluss jedoch trotz Monopolbildung ausnahmsweise freizugeben, wenn dem Zielunternehmen aufgrund seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Insolvenz bevorsteht

(23.09.14) - Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben des Münsteraner Aschendorff Verlages (Westfälische Nachrichten), die Münstersche Zeitung zu übernehmen, freigegeben. Veräußerer ist das Dortmunder Medienhaus Lensing (Ruhr-Nachrichten). Die Münstersche Zeitung umfasst die Ausgaben Münster, Steinfurt und Greven.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Mit dem Zusammenschluss erreicht Aschendorff auf den betroffenen Leser- und Anzeigenmärkten eine Alleinstellung oder kommt ihr zumindest nahe. Nach den Grundsätzen der Sanierungsfusion ist ein Zusammenschluss jedoch trotz Monopolbildung ausnahmsweise freizugeben, wenn dem Zielunternehmen aufgrund seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Insolvenz bevorsteht, seine Marktposition in diesem Fall ohnehin dem Erwerber zufallen würde und es insbesondere auch keinen alternativen Erwerber gibt. Vom Vorliegen dieser Voraussetzungen hat sich das Bundeskartellamt in einem sehr intensiven Prüfprozess, der bereits im Vorfeld der Anmeldung begann, überzeugen können."

Anders als im Fall der sieben Lokalausgaben der Westfälischen Rundschau und der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung, in dem es zu einer Rücknahme der Anmeldung kam, handelt es sich bei der Münsterschen Zeitung, die historisch auf den Fahle-Verlag zurückgeht, um einen wirtschaftlich und organisatorisch hinreichend vom Medienhaus Lensing abgrenzbaren Geschäftsbereich, auf den die Grundsätze der Sanierungsfusion Anwendung finden können. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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