Fusion: Zulieferer der Kfz-Industrie
Keine durchgreifenden wettbewerblichen Probleme: Bundeskartellamt gibt Erwerb von Veyance durch Continental frei
Andreas Mundt: "Hohe Marktanteile alleine beweisen noch keine wettbewerblichen Probleme"
(25.09.14) - Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Veyance Technologies, Inc., Fairlawn, Ohio/USA, durch die Continental AG im Hauptprüfverfahren freigegeben. Beide Unternehmen sind Zulieferer der Kfz-Industrie. Das Zusammenschlussvorhaben betraf in erster Linie den EWR-weiten Markt für Luftfedern für schwere Nutzfahrzeuge. Diese werden an Hersteller von LKWs, Anhängern und Achsen verkauft. Trotz hoher Marktanteile von Continental und der Verringerung der Zahl der wesentlichen Anbieter von vier auf drei stellte das Bundeskartellamt bei dem Zusammenschluss keine durchgreifenden wettbewerblichen Probleme fest.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Hohe Marktanteile alleine beweisen noch keine wettbewerblichen Probleme. Eine sorgfältige Analyse der Marktgegebenheiten in Europa hat gezeigt, dass hier die wettbewerblichen Auswirkungen des Vorhabens keine Untersagung rechtfertigen."
In dem Markt für Luftfedern für schwere Nutzfahrzeuge sind außer den Zusammenschlussbeteiligten noch zwei weitere bedeutende Unternehmen tätig, die Vibracoustic CV Airsprings GmbH, Hamburg, sowie das zur japanischen Bridgestone-Gruppe gehörende US-amerikanische Unternehmen Firestone. Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamts spielt Veyance auf diesem Markt nur eine geringe Rolle. Veyance ist der kleinste der vier bedeutenden Anbieter. In den letzten Jahren hat sich Veyance darauf beschränkt, bestehende Kunden zu beliefern.
Neue Abnehmer konnte das Unternehmen nicht gewinnen. Eine Analyse der Beschaffungsverfahren der Abnehmer hat zudem gezeigt, dass die Beteiligten bei Ausschreibungen der Kfz-Hersteller selten aufeinander treffen. Nächste Wettbewerber von Continental sind vielmehr Vibracoustic und Firestone, nicht aber Veyance. Wettbewerbsdruck geht auch von den kleineren Anbietern aus; insbesondere drängen einige neuere türkische Anbieter auf den Markt, die bislang nur auf dem Ersatzteilmarkt tätig waren, aber erste Verträge mit europäischen Abnehmern schließen konnten.
Das Bundeskartellamt hat ferner die Märkte im Bereich von Schläuchen/Schlauchleitungen für die Automobilindustrie untersucht, da Veyance bei bestimmten Typen von Schläuchen eine bedeutende Marktstellung innehat. Auch hier bestanden keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken. Gleiches gilt für die Märkte für Antriebsriemen für die Automobilindustrie, industrielle Antriebsriemen und Fördergurte.
Das Zusammenschlussvorhaben wird derzeit noch von einer Reihe anderer Wettbewerbsbehörden weltweit geprüft. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz
Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Zahlreiche Aufträge zugeschoben
Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.
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Fitness- und Wellbeing-Angebote
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.