Fusion: Zulieferer der Kfz-Industrie
Keine durchgreifenden wettbewerblichen Probleme: Bundeskartellamt gibt Erwerb von Veyance durch Continental frei
Andreas Mundt: "Hohe Marktanteile alleine beweisen noch keine wettbewerblichen Probleme"
(25.09.14) - Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Veyance Technologies, Inc., Fairlawn, Ohio/USA, durch die Continental AG im Hauptprüfverfahren freigegeben. Beide Unternehmen sind Zulieferer der Kfz-Industrie. Das Zusammenschlussvorhaben betraf in erster Linie den EWR-weiten Markt für Luftfedern für schwere Nutzfahrzeuge. Diese werden an Hersteller von LKWs, Anhängern und Achsen verkauft. Trotz hoher Marktanteile von Continental und der Verringerung der Zahl der wesentlichen Anbieter von vier auf drei stellte das Bundeskartellamt bei dem Zusammenschluss keine durchgreifenden wettbewerblichen Probleme fest.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Hohe Marktanteile alleine beweisen noch keine wettbewerblichen Probleme. Eine sorgfältige Analyse der Marktgegebenheiten in Europa hat gezeigt, dass hier die wettbewerblichen Auswirkungen des Vorhabens keine Untersagung rechtfertigen."
In dem Markt für Luftfedern für schwere Nutzfahrzeuge sind außer den Zusammenschlussbeteiligten noch zwei weitere bedeutende Unternehmen tätig, die Vibracoustic CV Airsprings GmbH, Hamburg, sowie das zur japanischen Bridgestone-Gruppe gehörende US-amerikanische Unternehmen Firestone. Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamts spielt Veyance auf diesem Markt nur eine geringe Rolle. Veyance ist der kleinste der vier bedeutenden Anbieter. In den letzten Jahren hat sich Veyance darauf beschränkt, bestehende Kunden zu beliefern.
Neue Abnehmer konnte das Unternehmen nicht gewinnen. Eine Analyse der Beschaffungsverfahren der Abnehmer hat zudem gezeigt, dass die Beteiligten bei Ausschreibungen der Kfz-Hersteller selten aufeinander treffen. Nächste Wettbewerber von Continental sind vielmehr Vibracoustic und Firestone, nicht aber Veyance. Wettbewerbsdruck geht auch von den kleineren Anbietern aus; insbesondere drängen einige neuere türkische Anbieter auf den Markt, die bislang nur auf dem Ersatzteilmarkt tätig waren, aber erste Verträge mit europäischen Abnehmern schließen konnten.
Das Bundeskartellamt hat ferner die Märkte im Bereich von Schläuchen/Schlauchleitungen für die Automobilindustrie untersucht, da Veyance bei bestimmten Typen von Schläuchen eine bedeutende Marktstellung innehat. Auch hier bestanden keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken. Gleiches gilt für die Märkte für Antriebsriemen für die Automobilindustrie, industrielle Antriebsriemen und Fördergurte.
Das Zusammenschlussvorhaben wird derzeit noch von einer Reihe anderer Wettbewerbsbehörden weltweit geprüft. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Neue Vorschriften für Digitalkonzerne
Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."
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Antennenstandorte für 1&1
Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Entwicklung eines neuen MGCS-Systems
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.
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Erwerb von Lebensmittelherstellern
Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."
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Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle
Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.