Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Überblick über aktuelle Preisunterschiede


Markttransparenzstelle für Kraftstoffe startete Regelbetrieb am 1. Dezember 2013
Mehr als 14.000 Tankstellen melden ihre Preisänderungen an die Markttransparenzstelle

(23.12.13) - Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe startete am 1. Dezember 2013. Damit geht der seit drei Monaten laufende Probebetrieb erfolgreich zu Ende: der Datenfluss läuft stabil, weitere Verbraucher-Informationsdienste konnten zugelassen werden, das Interesse der Autofahrer an den neuen Angeboten ist hoch.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, sagte: "Der Testbetrieb der Markttransparenzstelle lief erfolgreich, und ich freue mich, dass sie am 1. Dezember regulär an den Start gehen kann. So schaffen wir mehr Transparenz über die Preise auf den Kraftstoffmärkten und ermöglichen es Autofahrern, aktuelle Preisunterschiede an den Tankstellen ‚in Echtzeit‘ abzurufen. Erstmals kann jeder das aktuell günstigste Angebot über Handy-Apps oder im Internet für sich auswählen. Damit sorgen wir für mehr Wettbewerb. Das Bundeskartellamt hat beim Aufbau der Markttransparenzstelle hervorragende Arbeit geleistet. Die schnelle Erhebung und Weitergabe der Daten und der für die Autofahrer bequeme Abruf online oder per Smartphone sind ein praktisches und bürgernahes Instrument."

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sagte: "Mehr als 14.000 Tankstellen melden ihre Preisänderungen an die Markttransparenzstelle. Damit erreichen wir eine sehr hohe Marktabdeckung. Autofahrer erhalten erstmals einen umfassenden Überblick über die aktuellen Preisunterschiede an der Zapfsäule. Je mehr Kunden das Instrument nutzen, desto höher wird der Druck auf die Konzerne, wettbewerbskonforme Preise zu setzen. Bereits der Probebetrieb lief ausgesprochen gut. Der technische Ablauf funktioniert reibungslos und Preisänderungen werden binnen weniger Minuten an die Verbraucher-Informationsdienste gemeldet. Mit dem Beginn des Regelbetriebs hat das Bundeskartellamt dieses anspruchsvolle Projekt in sehr kurzer Zeit realisiert."

Die Markttransparenzstelle bietet zwar selbst keine Preisinformationen für Bürgerinnen und Bürger an, leitet Preisänderungen aber in kürzester Zeit an Verbraucher-Informationsdienste weiter und ermöglicht so die Information. Die Informationen können die Autofahrer bei bislang neun Anbietern online und über Handy-Apps abrufen.

Das Bundeskartellamt nutzt als Plattform für die Datenübermittlung der Markttransparenzstelle den Mobilitäts-Daten-Marktplatz der Bundesanstalt für Straßenwesen. Auf diese Weise wurde die technisch komplexe Umsetzung ressourcenschonend realisiert.

Informationen zur Markttransparenzstelle und eine Liste der zugelassenen Verbraucher-Informationsdienste, über deren Angebote die Preisdaten abrufbar sind, finden Sie auf der Homepage des Bundeskartellamtes: http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/MTS-K/VerbraucherW3DnavidW26132.php
(Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen