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Hersteller im SHK-Bereich mit Absatzalternativen


Bundeskartellamt gibt Fusion von Sanitärgroßhändlern frei
Die Betrachtung der tatsächlichen Lieferströme zeigte eine kritische Überlappung in der Region Ulm, in der die Tätigkeitsgebiete der beiden Unternehmen aneinander stoßen



Das Bundeskartellamt hat den Erwerb des Geschäftsbetriebs der Wilhelm Gienger GmbH, Stuttgart, durch die Cordes & Graefe KG, Bremen, freigegeben, nachdem die Unternehmen ihre ursprünglichen Pläne auf die Bedenken des Bundeskartellamtes hin verändert haben. Der Zusammenschluss betrifft den Großhandel mit Produkten aus den Bereichen Sanitär, Heizung und Klima (SHK-Großhandel). Cordes & Graefe ist bundesweit führend in diesem Bereich. Sowohl Cordes & Graefe als auch Wilhelm Gienger sind Mitglieder der Einkaufs- und Vertriebskooperation GC Großhandelscontor GmbH ("GC-Gruppe").

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Während Wilhelm Gienger überwiegend im Raum Baden-Württemberg tätig ist, verfügt Cordes & Graefe dort bisher nur über vereinzelte Standorte. In der Region Ulm, wo sich die Vertriebsgebiete der Unternehmen überlappen, wären die Unternehmen jedoch auf hohe Marktanteile gekommen. Hier hatten wir wettbewerbliche Bedenken. Da sich die Unternehmen daraufhin in dieser Region von einer Tochtergesellschaft getrennt haben, konnten wir die Fusion nun freigeben."

Das Fusionsvorhaben war im Herbst 2016 erstmalig angemeldet worden. Das Bundeskartellamt hatte daraufhin im Rahmen eines Hauptprüfverfahrens umfangreiche Ermittlungen aufgenommen. Nachdem das Bundeskartellamt den Unternehmen seine vorläufige Einschätzung mitgeteilt hatte, nahmen diese die Anmeldung zurück, um das Vorhaben in abgeänderter und fusionsrechtlich unproblematischer Form neu anzumelden.

Räumlich betrachtet liegen im SHK-Großhandel regionale Märkte vor. Wilhelm Gienger erzielt im Durchschnitt 80 Prozent der Lieferumsätze eines Standorts in einer Entfernung von bis zu 50 km.

Die Betrachtung der tatsächlichen Lieferströme zeigte eine kritische Überlappung in der Region Ulm, in der die Tätigkeitsgebiete der beiden Unternehmen aneinanderstoßen. Andere Wettbewerber sind hier weniger stark. Wilhelm Gienger beschloss daraufhin, sich von einer in dieser Region tätigen Tochtergesellschaft zu trennen. Diese Änderung des Vorhabens hat die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamts ausgeräumt.

Auch bei der Prüfung der Beschaffungsmärkte ergaben sich keine wettbewerblichen Bedenken, die eine Untersagung gerechtfertigt hätten. Zwar wurde bereits in früheren Fusionskontrollverfahren festgestellt, dass Cordes & Graefe auf der Beschaffungsseite klare Marktführerin ist. Daran hat sich auch aktuell nichts geändert. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass die Fusion die Nachfragemacht von Cordes & Graefe erhöht, da Cordes & Graefe und Wilhelm Gienger im Rahmen der Einkaufskooperation der GC-Gruppe bereits jetzt ihre Nachfrage bündeln. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass die Hersteller im SHK-Bereich über potenzielle Absatzalternativen verfügen, wie z.B. Baumärkte oder Internethändler. Diese Alternativen werden derzeit aber kaum genutzt, weil die Hersteller am dreistufigen Vertrieb (Hersteller – Großhändler – Fachhandwerker) festhalten. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 26.04.17
Home & Newsletterlauf: 24.05.17



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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