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Hersteller im SHK-Bereich mit Absatzalternativen


Bundeskartellamt gibt Fusion von Sanitärgroßhändlern frei
Die Betrachtung der tatsächlichen Lieferströme zeigte eine kritische Überlappung in der Region Ulm, in der die Tätigkeitsgebiete der beiden Unternehmen aneinander stoßen



Das Bundeskartellamt hat den Erwerb des Geschäftsbetriebs der Wilhelm Gienger GmbH, Stuttgart, durch die Cordes & Graefe KG, Bremen, freigegeben, nachdem die Unternehmen ihre ursprünglichen Pläne auf die Bedenken des Bundeskartellamtes hin verändert haben. Der Zusammenschluss betrifft den Großhandel mit Produkten aus den Bereichen Sanitär, Heizung und Klima (SHK-Großhandel). Cordes & Graefe ist bundesweit führend in diesem Bereich. Sowohl Cordes & Graefe als auch Wilhelm Gienger sind Mitglieder der Einkaufs- und Vertriebskooperation GC Großhandelscontor GmbH ("GC-Gruppe").

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Während Wilhelm Gienger überwiegend im Raum Baden-Württemberg tätig ist, verfügt Cordes & Graefe dort bisher nur über vereinzelte Standorte. In der Region Ulm, wo sich die Vertriebsgebiete der Unternehmen überlappen, wären die Unternehmen jedoch auf hohe Marktanteile gekommen. Hier hatten wir wettbewerbliche Bedenken. Da sich die Unternehmen daraufhin in dieser Region von einer Tochtergesellschaft getrennt haben, konnten wir die Fusion nun freigeben."

Das Fusionsvorhaben war im Herbst 2016 erstmalig angemeldet worden. Das Bundeskartellamt hatte daraufhin im Rahmen eines Hauptprüfverfahrens umfangreiche Ermittlungen aufgenommen. Nachdem das Bundeskartellamt den Unternehmen seine vorläufige Einschätzung mitgeteilt hatte, nahmen diese die Anmeldung zurück, um das Vorhaben in abgeänderter und fusionsrechtlich unproblematischer Form neu anzumelden.

Räumlich betrachtet liegen im SHK-Großhandel regionale Märkte vor. Wilhelm Gienger erzielt im Durchschnitt 80 Prozent der Lieferumsätze eines Standorts in einer Entfernung von bis zu 50 km.

Die Betrachtung der tatsächlichen Lieferströme zeigte eine kritische Überlappung in der Region Ulm, in der die Tätigkeitsgebiete der beiden Unternehmen aneinanderstoßen. Andere Wettbewerber sind hier weniger stark. Wilhelm Gienger beschloss daraufhin, sich von einer in dieser Region tätigen Tochtergesellschaft zu trennen. Diese Änderung des Vorhabens hat die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamts ausgeräumt.

Auch bei der Prüfung der Beschaffungsmärkte ergaben sich keine wettbewerblichen Bedenken, die eine Untersagung gerechtfertigt hätten. Zwar wurde bereits in früheren Fusionskontrollverfahren festgestellt, dass Cordes & Graefe auf der Beschaffungsseite klare Marktführerin ist. Daran hat sich auch aktuell nichts geändert. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass die Fusion die Nachfragemacht von Cordes & Graefe erhöht, da Cordes & Graefe und Wilhelm Gienger im Rahmen der Einkaufskooperation der GC-Gruppe bereits jetzt ihre Nachfrage bündeln. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass die Hersteller im SHK-Bereich über potenzielle Absatzalternativen verfügen, wie z.B. Baumärkte oder Internethändler. Diese Alternativen werden derzeit aber kaum genutzt, weil die Hersteller am dreistufigen Vertrieb (Hersteller – Großhändler – Fachhandwerker) festhalten. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 26.04.17
Home & Newsletterlauf: 24.05.17



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

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    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

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    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

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