Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Fusionskontrolle im Krankenhausbereich


Klinikum Worms darf das Hochstift Krankenhaus in Worms erwerben
Im Jahr 2012 hatte das Bundeskartellamt die Transaktion untersagt - Mittlerweile haben große Kliniken in der Umgebung ihre Stellung ausgebaut

(25.11.14) - Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben des Klinikums Worms, das zur Agaplesion-Gruppe gehörende Hochstift Krankenhaus in Worms zu erwerben, freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Im Rahmen der Fusionskontrolle im Krankenhausbereich prüfen wir, ob den Patienten vor Ort auch künftig hinreichende Alternativen zur Verfügung stehen. So sichern wir den Qualitätswettbewerb im Krankenhauswesen. Vor zwei Jahren mussten wir das nun freigegebene Vorhaben noch untersagen. Die aktuellen Ermittlungen haben gezeigt, dass sich die Marktverhältnisse in Worms inzwischen deutlich verändert haben. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs infolge der Fusion ist heute nicht mehr zu erwarten."

Das städtische Klinikum Worms ist mit 555 Betten das größte Krankenhaus im Versorgungsgebiet Rheinhessen-Nahe südlich von Mainz. Es ist ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung mit neun Planabteilungen, einem Medizinischem Versorgungszentrum und zusätzlichen Spezialzentren. Das Hochstift in Worms ist mit 141 Betten ein Krankenhaus der Grundversorgung mit zwei Haupt- und zwei Belegabteilungen und gehört über den Hessischen Diakonieverein zur Agaplesion-Gruppe.

Im Jahr 2012 hatte das Bundeskartellamt die Transaktion untersagt. Mittlerweile haben große Kliniken in der Umgebung ihre Stellung ausgebaut. So hat das Universitätsklinikum Heidelberg 2013 das Kreiskrankenhaus Bergstraße in Heppenheim übernommen. Zudem hat die Universitätsmedizin Mannheim den Südhessischen Klinikverbund mit dem St. Marien Krankenhaus in Lampertheim und dem Heilig-Geist-Hospital in Bensheim übernommen. Darüber hinaus ist die wettbewerbliche Bedeutung des Hochstifts in Worms in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen.

Die Untersuchung der aktuellen Patientenzahlen zeigte, dass die Patienten die Ausweichalternativen in der Umgebung tatsächlich nutzen. Der mit dem Erwerb des Hochstifts verbundene geringe Zuwachs beim Klinikum Worms ließ daher keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs, insbesondere - anders als 2012 - keine Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung erwarten. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Überschneidung der Geschäftsfelder

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.

  • Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor

    Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."

  • Expertenkreis KI und Wettbewerb

    Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen