Keine Beschränkung des Leistungsumfangs
Rhön-Klinikum AG darf Kreisklinik Bad Neustadt a. d. Saale übernehmen
Die Ermittlungen zeigten, dass die Rhön-Fachkliniken über ein weit größeres Einzugsgebiet als die Kreisklinik Bad Neustadt verfügen und aus dem Marktgebiet Bad Neustadt nur ein kleiner Teil der Patienten der Fachkliniken stammt
(30.09.15) - Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Rhön-Klinikum AG, die Kreisklinik Bad Neustadt a. d. Saale vom Landkreis Rhön-Grabfeld zu erwerben, nach umfangreichen Ermittlungen in der ersten Phase frei gegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Im Rahmen der Fusionskontrolle im Krankenhausbereich prüfen wir, ob den Patienten vor Ort auch künftig hinreichende Alternativen zur Verfügung stehen. So sichern wir den Qualitätswettbewerb im Krankenhauswesen. Vor zehn Jahren mussten wir das nun freigegebene Vorhaben noch untersagen. Seitdem haben sich die Marktverhältnisse in der Region Bad Neustadt a. d. Saale deutlich verändert. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs infolge der Fusion ist nun nicht mehr zu erwarten."
Rhön betreibt in Bad Neustadt a. d. Saale Fachkliniken für Herz- und Gefäß-Erkrankungen, für Handchirurgie und für Neurologie mit insgesamt 693 Planbetten sowie eine Klinik für Psychosomatik. 2014 hatte Rhön u.a. das St. Elisabeth-Krankenhaus in Bad Kissingen und das Klinikum Meiningen an die Helios-Kliniken verkauft. Helios ist seitdem ein bedeutender Wettbewerber in der Region Bad Neustadt a. d. Saale. Die Kreisklinik Bad Neustadt a. d. Saale ist ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit 225 Planbetten der Fachrichtungen für Chirurgie, Innere Medizin sowie Gynäkologie/Geburtshilfe und Hals-Nasen-Ohrenheilkunde.
Die Ermittlungen zeigten, dass die Rhön-Fachkliniken über ein weit größeres Einzugsgebiet als die Kreisklinik Bad Neustadt verfügen und aus dem Marktgebiet Bad Neustadt nur ein kleiner Teil der Patienten der Fachkliniken stammt. Eine Veränderung von Leistungsangebot oder Qualität zu Lasten der Patienten würde zu erheblichen Abwanderungen der Patienten führen. Außerdem ergab die Untersuchung erhebliche Unterschiede in der Angebotsbreite der Kreisklinik und der Rhön-Kliniken. Die fachlichen Überschneidungen konzentrierten sich auf zwei Bereiche (Krankheiten an Muskel-Skelettsystem und Bindegewebe sowie Erkrankungen des Kreislaufsystems). Hier ergab die Untersuchung auch nach dem Zusammenschluss hinreichenden Wettbewerbsdruck, so dass eine Beschränkung von Leistungsumfang bzw. Qualität zu Lasten der Patienten nicht zu erwarten war. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
-
Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz
Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
-
Zahlreiche Aufträge zugeschoben
Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.
-
Fitness- und Wellbeing-Angebote
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.
-
Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
-
Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.