Keine Beschränkung des Leistungsumfangs
Rhön-Klinikum AG darf Kreisklinik Bad Neustadt a. d. Saale übernehmen
Die Ermittlungen zeigten, dass die Rhön-Fachkliniken über ein weit größeres Einzugsgebiet als die Kreisklinik Bad Neustadt verfügen und aus dem Marktgebiet Bad Neustadt nur ein kleiner Teil der Patienten der Fachkliniken stammt
(30.09.15) - Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Rhön-Klinikum AG, die Kreisklinik Bad Neustadt a. d. Saale vom Landkreis Rhön-Grabfeld zu erwerben, nach umfangreichen Ermittlungen in der ersten Phase frei gegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Im Rahmen der Fusionskontrolle im Krankenhausbereich prüfen wir, ob den Patienten vor Ort auch künftig hinreichende Alternativen zur Verfügung stehen. So sichern wir den Qualitätswettbewerb im Krankenhauswesen. Vor zehn Jahren mussten wir das nun freigegebene Vorhaben noch untersagen. Seitdem haben sich die Marktverhältnisse in der Region Bad Neustadt a. d. Saale deutlich verändert. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs infolge der Fusion ist nun nicht mehr zu erwarten."
Rhön betreibt in Bad Neustadt a. d. Saale Fachkliniken für Herz- und Gefäß-Erkrankungen, für Handchirurgie und für Neurologie mit insgesamt 693 Planbetten sowie eine Klinik für Psychosomatik. 2014 hatte Rhön u.a. das St. Elisabeth-Krankenhaus in Bad Kissingen und das Klinikum Meiningen an die Helios-Kliniken verkauft. Helios ist seitdem ein bedeutender Wettbewerber in der Region Bad Neustadt a. d. Saale. Die Kreisklinik Bad Neustadt a. d. Saale ist ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit 225 Planbetten der Fachrichtungen für Chirurgie, Innere Medizin sowie Gynäkologie/Geburtshilfe und Hals-Nasen-Ohrenheilkunde.
Die Ermittlungen zeigten, dass die Rhön-Fachkliniken über ein weit größeres Einzugsgebiet als die Kreisklinik Bad Neustadt verfügen und aus dem Marktgebiet Bad Neustadt nur ein kleiner Teil der Patienten der Fachkliniken stammt. Eine Veränderung von Leistungsangebot oder Qualität zu Lasten der Patienten würde zu erheblichen Abwanderungen der Patienten führen. Außerdem ergab die Untersuchung erhebliche Unterschiede in der Angebotsbreite der Kreisklinik und der Rhön-Kliniken. Die fachlichen Überschneidungen konzentrierten sich auf zwei Bereiche (Krankheiten an Muskel-Skelettsystem und Bindegewebe sowie Erkrankungen des Kreislaufsystems). Hier ergab die Untersuchung auch nach dem Zusammenschluss hinreichenden Wettbewerbsdruck, so dass eine Beschränkung von Leistungsumfang bzw. Qualität zu Lasten der Patienten nicht zu erwarten war. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Neue Vorschriften für Digitalkonzerne
Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."
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Antennenstandorte für 1&1
Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Entwicklung eines neuen MGCS-Systems
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.
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Erwerb von Lebensmittelherstellern
Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."
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Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle
Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.