Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Zugangsanspruch der Raffinerie Ingolstadt zur TAL


Bundeskartellamt stellt Verfahren bezüglich der Gewährung angemessenen Netzzugangs für Raffinerie Ingolstadt ein
Nach der Bewertung des Bundeskartellamtes sind das Kapazitätsmanagement und das neue Tarifsystem der TAL diskriminierungsfrei ausgestaltet


(31.05.13) - Das Bundeskartellamt hat Ende April ein Missbrauchsverfahren gegen die Gesellschaften der Transalpine Ölleitung (TAL) eingestellt. Die Raffinerie Ingolstadt erhält nun für ihre Erdöllieferungen Zugang zur TAL zu angemessenen Netzentgelten.
Die Raffinerie Ingolstadt ist eine von deutschlandweit 13 Raffinerien, die Erdöl zu Mineralölprodukten (u.a. Benzin und Diesel) verarbeiten. Die Gunvor Group erwarb die Raffinerie Ingolstadt aus der Insolvenz. Entscheidend für die Wiederaufnahme des Betriebs der Raffinerie Ingolstadt war, dass die Erdölversorgung über die von Triest in den bayerischen Raum führende TAL sichergestellt werden konnte. Dieser Pipelinezugang wurde der Raffinerie Ingolstadt zunächst verweigert. Dagegen hatte Gunvor Anfang August 2012 beim Bundeskartellamt Beschwerde eingelegt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Wir halten den Zugangsanspruch der Raffinerie Ingolstadt zur TAL für gerechtfertigt, weil es sich bei dieser Pipeline um eine wesentliche Infrastruktureinrichtung handelt, ohne die der Raffineriebetrieb nicht aufrecht erhalten werden kann."

Vor dem Hintergrund des hohen Zeitdrucks des Insolvenzverfahrens hatte das Bundeskartellamt nach Verhandlungen mit den Parteien Anfang September 2012 einen Vergleichsvorschlag für die Durchleitung gemacht. Dieser Vorschlag wurde von den Parteien angenommen und im Folgenden umgesetzt. Der Betrieb der Raffinerie war damit zunächst gesichert.

Im weiteren Verfahrensverlauf hat das Bundeskartellamt untersucht, ob die Verteilung der Kapazitäten bei Engpässen und die Höhe der Netzentgelte angemessen sind. Nach der Bewertung der Behörde ist das Kapazitätsmanagement und das neue Tarifsystem der TAL diskriminierungsfrei ausgestaltet und genügt damit den kartellrechtlichen Anforderungen. Daher konnte das Verfahren insgesamt eingestellt werden. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundesnetzagentur

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Anreizregulierung ohne negativen Effekt

    Am 23. Oktober 2014 fand in Bonn der vierte Workshop zur Evaluierung der Anreizregulierung statt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess zeichnen sich die zentralen Bausteine eines zukünftigen Regulierungssystems ab. Vier Anpassungsoptionen wurden durch die Bundesnetzagentur vorgestellt und mit der Branche diskutiert.

  • Androhung von Zwangsgeld

    Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.

  • Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten

    Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.

  • Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern

    Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

  • Nach wie vor beträchtliche Marktmacht

    Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen