Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Wettbewerbsbedenken bei Google News Showcase


Google News Showcase: Bundeskartellamt konsultiert Vorschläge Googles zum Ausräumen wettbewerblicher Bedenken
Bei Google News Showcase handelt es sich um ein Nachrichtenangebot von Google, das Presseverlagen die Möglichkeit gibt, ihre jeweiligen Inhalte in sogenannten "Story-Panels" in hervorgehobener Darstellung zu präsentieren



Im Verfahren des Bundeskartellamtes zur Prüfung des Online-Angebotes "Google News Showcase" hat Google Maßnahmen vorgeschlagen, um wettbewerbliche Bedenken des Amtes auszuräumen. Ob diese Maßnahmen dafür geeignet sind, wird das Bundeskartellamt nun durch eine Konsultation in der Verlagsbranche untersuchen.

Im Juni 2021 hatte das Bundeskartellamt auf die Beschwerde der Verwertungsgesellschaft Corint Media hin gegen Google ein Verfahren zur kartellrechtlichen Prüfung von Google News Showcase eingeleitet. Die Untersuchung stützt sich maßgeblich auf die Befugnisse des Bundeskartellamtes nach den neuen Vorschriften für Digitalkonzerne. Sie schließt insoweit an die jüngste Entscheidung des Amtes an, wonach Google über eine "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" im Sinne des § 19a Abs. 1 GWB verfügt (vgl. Pressemitteilung vom 05. Januar 2022). Damit unterliegt Google einer besonderen Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt nach § 19a Abs.2 GWB, die im vorliegenden Verfahren von Bedeutung ist.

Bei Google News Showcase handelt es sich um ein Nachrichtenangebot von Google, das Presseverlagen die Möglichkeit gibt, ihre jeweiligen Inhalte in sogenannten "Story-Panels" in hervorgehobener Darstellung zu präsentieren. Diese "Story-Panels" der Verlage werden in den Angeboten Google News und Google Discover angezeigt.

Das Verfahren des Bundeskartellamtes zum Google News Showcase umfasst drei Prüfungsgegenstände:

(1.) Ursprünglich hatte Google angekündigt, das Angebot in die allgemeine Google-Suche einzubinden und entprechend zu präsentieren. Das Amt befürchtet bei diesem Vorgehen eine Selbstbevorzugung Googles bzw. eine Behinderung konkurrierender Angebote Dritter.

(2.) Das Amt untersucht, ob die zu Grunde liegenden Vertragsbedingungen die teilnehmenden Verlage unangemessen benachteiligen, insbesondere ob ihnen die Durchsetzung des allgemeinen Leistungsschutzrechts bei einer Teilnahme an Google News Showcase unverhältnismäßig erschwert wird.

(3.) Das Amt prüft, wie die Bedingungen für den Zugang zu dem Google News Showcase-Angebot ausgestaltet sind, konkret, ob ein diskriminierungsfreier Zugang für die Presseverlage gewährleistet ist.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Google hat Maßnahmen zugesichert, mit denen es auf unsere geäußerten Wettbewerbsbedenken bei Google News Showcase reagieren wird. Die Einbindung der Showcase-Inhalte in die allgemeine Suche ist nicht mehr geplant. Die Bedingungen für eine Teilnahme an Google News Showcase sollen die Geltendmachung des allgemeinen Leistungsschutzrechtes der Presseverleger nicht behindern. Der Zugang zu Google News Showcase erfolgt nach sachlichen Kriterien. Um sicher zu stellen, dass die von Google vorgeschlagenen Maßnahmen wirksam sind, sind wir auf die Einschätzung der betroffenen Marktteilnehmer angewiesen. Angesichts der teils sehr unterschiedlichen Interessenlage der Verlage führen wir deshalb eine breitere Konsultation in der Branche durch."

Google hat einige der verfahrensgegenständlichen Verhaltensweisen bereits geändert und sich bereit erklärt, verbleibende Unklarheiten und Bedenken durch Änderungen in den Showcase-Verträgen und durch klarstellende Erklärungen zu adressieren. Insbesondere soll eine klare Trennung zwischen den Showcase-Verträgen und den inzwischen aufgenommenen Verhandlungen zwischen Google und den Verlagen bzw. deren Verwertungsgesellschaft zur sonstigen Vergütung des Leistungsschutzrechts bestehen.

Andreas Mundt sagte: "Parallel zu dem Verfahren zum Google News Showcase behalten wir die Verhandlungen zur Vergütung des Leistungsschutzrechts genau im Blick." Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen Googles - im Rahmen des Verfahrens zum Google News Showcase - werden nun Stellungnahmen der Corint Media als Beschwerdeführerin und einer Reihe deutscher Presseverlage eingeholt. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 11.02.22
Newsletterlauf: 25.04.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Keine freie Preisbildung beim Vertrieb

    Das Bundeskartellamt hat gegen die AVM Computersysteme Vertriebs GmbH mit Sitz in Berlin sowie einen ihrer verantwortlich handelnden Mitarbeitenden Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp 16 Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung mit sechs Elektronikfachhändlern verhängt.

  • Beschränkungen des Wettbewerbs

    Auch im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gibt es keine grundlegenden Bedenken des Bundeskartellamtes gegen die 50+1-Grundregel. Das Bundeskartellamt wird aber die Lizenzierungspraxis der Deutschen Fußball Liga (DFL) genauer untersuchen.

  • Geplantes gemeinsames Mehrwegsystem

    Das Bundeskartellamt hat keine durchgreifenden Bedenken gegen die Einführung eines Mehrwegsystems im Pflanzenhandel. Vertreterinnen der Euro Plant Tray eG - ein genossenschaftlicher Verbund von verschiedenen Unternehmen des europäischen Pflanzenhandels, der Pflanzenproduktion und Branchenvereinigungen - hatten das Bundeskartellamt um eine kartellrechtliche Einschätzung zu einem geplanten gemeinsamen Mehrwegsystem gebeten.

  • Konsum Leipzig darf dem Edeka-Verbund beitreten

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsumgenossenschaft Leipzig eG, Leipzig, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen freigegeben.

  • Erwerb eines Biotech-Unternehmens

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme sämtlicher Anteile der Cardior Pharmaceuticals GmbH mit Sitz in Hannover durch die dänische Novo Nordisk A/S freigegeben. Cardior ist ein Biotech-Unternehmen mit Geschäftsschwerpunkt Herzerkrankungen, hier Herzinsuffizienz, also Herzschwäche.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen