Sie sind hier: Home » Literatur » Schriften

Technische No-Spy-Klausel wird eingeführt


Neue Bedingungen für öffentlichen Einkauf von Software
Aktualisierte Musterverträge von BMI und Bitkom für die öffentliche Hand - Überlassung und Pflege von Standardsoftware neu geregelt

(13.08.15) - Vertreter der öffentlichen Hand und des Digitalverbands Bitkom haben sich auf neue Einkaufsbedingungen für IT-Standardsoftware verständigt. Für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware steht nun ein aktualisiertes Paket an Musterverträgen zur Verfügung: die so genannten "EVB-IT Überlassung A und Pflege S". Die "Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen" (EVB-IT) umfassen insgesamt zehn Vertragstypen, die von Bundes- und Landesbehörden sowie Kommunen und sonstigen öffentlichen Organisationen bei der Auftragsvergabe genutzt werden, darunter zwei für Standardsoftware. Diese sind nun überarbeitet worden.

"Öffentliche Hand und IT-Anbieter haben ein starkes gemeinsames Interesse daran, dass die Überlassung und Pflege von Standardsoftware gut funktioniert. Standardsoftware wird schließlich in der gesamten Verwaltung über alle Behörden und Einrichtungen hinweg eingesetzt", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Wir begrüßen sehr, dass es erneut gelungen ist, ausgewogene und praxistaugliche Regelungen zu vereinbaren."

Der Leiter der Bitkom-Verhandlungsdelegation, Helmut Poder, Computacenter, erklärt: "Das hier geschnürte Paket mit seinen neuen Vertragsvarianten räumt der IT-Wirtschaft neue Chancen und der öffentlichen Hand mehr Spielräume ein – beides kommerziell und rechtlich abgesichert. Zudem erhöht eine neue technische No Spy-Klausel die Sicherheit der IT-Infrastruktur. Sicherheit hat aber auch ihren Preis. Soweit der hier errungene Kompromiss bei den Bietern zu höherem Aufwand führt, sollte dies den öffentlichen Auftraggebern bewusst sein und etwa bei der Verfahrensgestaltung beachtet werden. Die neue Regelung ist als Anstoß für globalere Anstrengungen zu sehen, um Schaden stiftende Software und ungewolltes Ausspähen dauerhaft auszuschließen."

Die Rahmenbedingungen für den Einkauf von IT-Leistungen werden seit vielen Jahren durch die öffentliche Hand in Abstimmung mit der Wirtschaft fortentwickelt und dazu mit dem Bitkom verhandelt. Angesichts der Milliardenbeträge, die der öffentliche Sektor in Informationstechnik und deren sichere Anwendung jährlich investiert, kommt diesen Bedingungen für alle Beteiligten enorme Bedeutung zu. (Bitkom: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Schriften

  • Schnelleinstieg in die DSGVO und das BDSG

    Der Flyer "Das Recht auf Datenschutz - Ein Schnelleinstieg in die DSGVO und das BDSG" erklärt die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes. Es werden u.a. der Geltungsbereich, die Ausnahmen und die persönlichen Betroffenenrechte dargestellt.

  • Rolle von BIM und Digitalen Zwillingen

    Der Gebäudesektor ist einer der größten Emittenten von CO2 in Deutschland, liegt bei den notwendigen Einsparungen bis zum Klimaziel 2030 aber zurück. Digitale Technologien können sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandsgebäuden einen deutlichen Beitrag dazu leisten, um kurz- und mittelfristig Emissionen zu reduzieren. Hervorzuheben ist dabei insbesondere Building Information Modelling, kurz BIM.

  • Wenn das Auto eine eigene Identität bekommt

    Der E-Mail-Zugang, das Konto beim Online-Shopping oder für die elektronische Steuererklärung und der Personalausweis in der Brieftasche mit freigeschalteter Online-Funktionalität - wir alle identifizieren uns regelmäßig auch digital. Meistens handelt es sich dabei jedoch um isolierte Insellösungen, die nicht besonders komfortabel sind und bei denen die Nutzerinnen und Nutzer meist weder Übersicht noch Kontrolle darüber haben, welche ihrer Daten wo genau gespeichert werden.

  • Täglicher Begleiter im Compliance-Alltag

    Die Broschüre "Erste Hilfe zur Einführung eines Compliance-Systems" unterstützt Compliance-Verantwortliche bei der Einführung in ein risikobasiertes Compliance Management System (CMS).

  • Was versteht man unter einer Lieferkette?

    Das am 1.1.2023 in Kraft getretene Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) folgt als logische Konsequenz der Entwicklungen der letzten Jahre. Ziel des Gesetzes ist die Einhaltung und der Schutz der Menschenrechte und bestimmter Umweltstandards durch Vermeidung von Risiken, die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit entstehen können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen