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Praktische Hilfestellungen für die Compliance


Implementierung von "GRC Access Control" und einen Prüfleitfaden für SAP ERP 6.0
Handlungsempfehlung zur Einführung von SAP-GRC-Lösungen

(29.06.15) - Die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe e. V. (DSAG) hat zwei Handlungsempfehlungen mit Beispielszenarien und praktischen Tipps veröffentlicht: Zum einen wird erläutert, welche Risiken innerhalb von SAP ERP 6.0 lauern und wie die Wirksamkeit entsprechender Kontrollen am besten geprüft werden kann. Zum anderen beschreiben die Autoren, wie sich GRC Access Control sicher und wirksam einführen lässt. Dabei werden gesetzliche und fachliche Anforderungen im Rahmen eines optimalen Projektmanagements besonders hervorgehoben.

Unternehmen stehen in der Schusslinie: Von allen Seiten verlangen unterschiedliche Institutionen und Personen, dass die IT-Systeme revisionssicher betrieben werden. Überdies müssen Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit des Zugriffs auf Programme und Daten gewährleistet sein. Vor dem Hintergrund, dass IT-Landschaften immer komplexer werden – auch durch mobile Endgeräte und Cloud Computing – sind Unternehmen mehr denn je gefordert, alle fachlichen, organisatorischen und gesetzlichen Ansprüche unter einen Hut zu bringen, Stichwort Compliance. Durch die aktuellen Sicherheitsdiskussionen kommt eine weitere und brisante Dimension hinzu.

Grund genug für den Arbeitskreis Revision und Risikomanagement, den Leitfaden SAP ERP 6.0 umfassend zu aktualisieren – und zwar mit dem Ziel, Best-Practice-Empfehlungen für die Prüfung von SAP-Anwendungen zu geben. Wichtige Ergänzungen finden Anwender speziell zu Prüfungshandlungen innerhalb der GRC-Suite und bei SAP HANA.

Einen Schritt weiter geht die Arbeitsgruppe GRC (Governance, Risk Management, Compliance) mit dem Leitfaden zu SAP GRC Access Control 10.0. und ihren Einzelkomponenten: Die Handlungsempfehlung kann als praxiserprobter Wegweiser dienen, um potenziellen Stolperfallen aus dem Weg zu gehen.

Dazu zählen rechtliche Anforderungen aus Wirtschaftsprüfung und Revision sowie fachliche und gesetzliche Anforderungen aus Corporate Governance, dem Bilanzrechtmodernisierungsgesetz (BilMoG) oder den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Finanzinstituten und Versicherungen (MaRisk). Denn hier gilt, dass nur auf Daten und Programme zugreifen kann, wer sie für seine Aufgabenerfüllung benötigt und zu deren Zugriff er berechtigt ist. Den Autoren lag für einen erweiterten Blick auf die gesamte Bandbreite heutiger Compliance-Anforderungen erstmals auch ein Praxisbericht aus einem DAX-Unternehmen vor. (DSAG: ra)

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