"Hannemann, geh du voran!"
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann beantragt neuen Personalausweis (ePA)
Durch die Speicherung der Fingerabdrücke soll die Sicherheit des Personalausweises erhöht und die Möglichkeit eines Missbrauchs verringert werden
(05.11.10) - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat am letzten Dienstag als einer der ersten Bürger Bayerns in der Stadt Erlangen einen neuen Personalausweis beantragt. Ob er auch seine Fingerabdrücke auf dem elektronischen Personalausweis (ePA) speichern ließ, wurde von seiner Presseabteilung - vielleicht wohlweislich - nicht mitgeteilt.
"Der neue Personalausweis ist ein echtes Multitalent. Neben der Aufnahme biometrischer Merkmale einschließlich freiwilliger Speicherung der Fingerabdrücke ist vor allem die Möglichkeit des elektronischen Identitätsnachweises eine echte Neuerung. Die Onlinefunktionen werden viele Vorteile bei Behörden und im Geschäftsverkehr bringen", sagte der Innenminister.
Mit dem neuen Personalausweis werden sich die Ausweisinhaber künftig im Internet elektronisch ausweisen können. Das gilt sowohl gegenüber Behörden im E-Government als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern wie beispielsweise bei Online-Shopping, Online-Banking oder beim Online-Kauf von Tickets.
Der neue Personalausweis erfüllt auch die herkömmlichen Aufgaben des Ausweises. Bei der Beantragung werden die erforderlichen Daten wie insbesondere Name, Anschrift, Staatsangehörigkeit und Geburtsdatum des Antragstellers erfasst und auf einem Chip gespeichert. Daneben ist ein Lichtbild für den Personalausweis erforderlich.
Das Lichtbild und die Daten, die bislang nur auf dem Ausweisdokument aufgedruckt waren, werden künftig auch in einem Chip gespeichert.
Der Antragsteller kann selbst bestimmen, ob er auch seine Fingerabdrücke im Chip des Ausweises speichern lassen möchte. Durch die Speicherung der Fingerabdrücke soll die Sicherheit des Personalausweises erhöht und die Möglichkeit eines Missbrauchs verringert werden.
Die Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises beträgt für Antragsteller ab 24 Jahren 28,80 Euro, für Antragsteller unter 24 Jahren 22,80 Euro. Bei bedürftigen Antragstellern ist eine Gebührenreduzierung oder Gebührenbefreiung möglich.
Wichtig ist zudem, dass niemand zum Austausch seines alten Personalausweises vor Ablauf dessen Gültigkeit gezwungen ist. Vielmehr behalten die alten Personalausweise ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. (Bayerische Staatskanzlei: ra)
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