Aufklärungsarbeit für neuen Personalausweis nötig, Akzeptanz unter 30- bis 49-Jährigen am höchsten Der elektronische Personalausweis dient mit Hilfe des sogenannten elektronischen Identitätsnachweises auch als Ausweis im Internet
(02.11.10) - Anlässlich der Einführung des elektronischen Personalausweises (ePA) sieht Bitkom die Notwendigkeit, die Bevölkerung noch intensiver über diese neue Technologie zu informieren. Die Akzeptanz des neuen Personalausweises (nPA) in der deutschen Bevölkerung ist zwar im Jahresverlauf leicht um einen Prozentpunkt gestiegen.
47 Prozent Befürwortern stehen nunmehr 44 Prozent Skeptiker des elektronischen Ausweisdokuments entgegen. Die restlichen 9 Prozent sind unentschieden. Am stärksten ist die Zustimmung mit 56 Prozent in der Altersgruppe der 30- bis 49-Jährigen und bei Internetnutzern (55 Prozent).
"Es gilt nun, die Breite der Bevölkerung umfassend über die zusätzliche Sicherheit und die neuen Möglichkeiten des elektronischen Personalausweises zu informieren", sagte Bitkom-Präsidiumsmitglied Prof. Dieter Kempf.
Der elektronische Personalausweis verfügt über einen integrierten Chip und dient mit Hilfe des sogenannten elektronischen Identitätsnachweises auch als Ausweis im Internet.
Zudem ermöglicht die zusätzlich installierbare elektronische Signatur online den Abschluss rechtsverbindlicher Verträge. Sicherheit und Komfort werden durch beide Neuerungen bei Geschäften oder Behördengängen im Internet deutlich erhöht. "Wer bislang aus Sicherheitsgründen auf Transaktionen im Web verzichtet hat, dem bietet der neue Ausweis dafür nun maximalen Schutz", so Kempf. (Bitkom: ra)
Bitkom: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.
Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen