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Schutz der Bankkunden vor fehlerhafter Beratung


Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk macht Vorschlag für verfassungsrechtlich einwandfreie Testberatungen
Schutz von Bankkunden: Testberatung ein wichtiges Instrument, um fehlerhafte Beratung zu entlarven


(07.03.13) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk setzt zum Schutz der Bankkunden vor fehlerhafter Beratung weiterhin auf das Instrument der Testberatung. Zur Lösung der dagegen aktuell ins Feld geführten verfassungsrechtlichen Probleme plädiert sie für ein freiwilliges Angebot der Banken. "Die Testberatung ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Bankkunden, weil so ganz konkrete Beratungsfehler wirksam festgestellt und Schwachstellen offengelegt werden", sagte Merk.

Die Ministerin führte aus: "Wenn nun dagegen verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht werden, so muss man diese lösen statt den Vorschlag ad acta zu legen. Es gibt auch einen Mittelweg, der sowohl den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch dem Schutz der Bankberater Rechnung trägt: Man sollte die Möglichkeit eröffnen, dass sich Banken freiwillig Testberatungen unterwerfen, wie dies auch der Bundesrat auf bayerischen Antrag in seiner Stellungnahme zum Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht vom 15. Juni 2012 bereits beschlossen hat. Auch in anderen Bereichen setzen wir doch auf das Instrument der freiwilligen Selbstverpflichtung. Warum nicht hier?"

Merk erwartet sich von einer freiwilligen Testberatung die gleiche Wirkung wie von einer gesetzlichen Verpflichtung. "Wer sich freiwillig den Tests der BaFin unterwirft, zeigt, dass ihm die Belange seiner Kunden und eine hohe Dienstleistungsqualität im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften wichtig sind", so Merk. "Deshalb gehe ich davon aus, dass Banken, die auf ihren guten Ruf Wert legen, sich den Testberatungen freiwillig stellen werden." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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